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Kfz-Schaden

Die Freie und Hansestadt Hamburg versichert ihre Fahrzeuge nach § 2 des Pflicht­versicherungsgesetzes selbst. Schadenfälle mit städtischen Fahrzeugen bearbeiten daher wir – das Versicherungsmanagement der Finanzbehörde – zentral für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg und die angeschlossenen städtischen Unternehmen. In dieser Funktion sind wir die Ansprechperson für die Unfallbeteiligten.

Blaues Auto fährt auf rotes Auto auf
© Finanzbehörde, Versicherungsmanagement
Schadenregulierung

Kfz-Schadenfälle mit städtischen Fahrzeugen

Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und das Schadenmeldungsformular.

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Schadenregulierung

Häufige Fragen

Hier beantworten wir Ihnen Fragen, die oft im Zusammenhang mit einem Schadenfall gestellt werden.

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Begriffserklärungen Kfz-Schaden

Hier erläutern wir Ihnen Begriffe, die bei der Abwicklung Ihres Schadenfalles auftauchen können, und geben Ihnen einige Informationen, die Ihnen dabei weiterhelfen.