Kfz-Schaden
Die Freie und Hansestadt Hamburg versichert ihre Fahrzeuge nach § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes selbst. Schadenfälle mit städtischen Fahrzeugen bearbeiten daher wir – das Versicherungsmanagement der Finanzbehörde – zentral für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg und die angeschlossenen städtischen Unternehmen. In dieser Funktion sind wir die Ansprechperson für die Unfallbeteiligten.