Vordrucke und Anleitungen

Die neue Grundsteuer

  • Finanzen und Bezirke

Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen zur neuen Grundsteuer in Hamburg (HmbGrSt 1 bis 4):

Bitte beachten Sie, dass neben dem Hauptvordruck immer auch die Anlage Grundstück auszufüllen ist (Ausnahme: Betrieb der Land- und Forstwirtschaft).
Auf dem Hauptvordruck sind immer alle Eigentümerinnen und Eigentümer der wirtschaftlichen Einheit (zum Beispiel Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Doppelhaushälfte, Reihenhaus) einzutragen. Bei Alleineigentum ist nur ein Eigentümer / eine Eigentümerin einzutragen. 

Grundsteueränderungsanzeige und Ausfüllanleitung zur neuen Grundsteuer in Hamburg (HmbGrSt 5):

Eine Grundsteueränderungsanzeige ist ohne gesonderte Aufforderung des Finanzamts abzugeben, wenn sich Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse am Grundbesitz ergeben haben. Sie können solche Änderungen auch mittels einer vollständig ausgefüllten Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts anzeigen.

Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse sind z. B. Baumaßnahmen, Änderung der Flächen oder der Nutzung, Änderung der Voraussetzungen für einen Freibetrag für Garagen, einer Ermäßigung der Grundsteuermesszahl oder einer Befreiung von der Grundsteuer. 

Hingegen muss keine Grundsteueränderungsanzeige abgeben werden, wenn sich ausschließlich die (wirtschaftliche) Eigentümerin bzw. der (wirtschaftliche) Eigentümer eines vollständig steuerpflichtigen Grundbesitzes oder des mit einem fremden Gebäude bebauten Grund und Bodens z. B. durch Kauf, Schenkung oder Erbfall geändert hat. Die Zurechnung zur neuen Eigentümerin bzw. zum neuen Eigentümer (Zurechnungsfortschreibung) wird von Amts wegen vorgenommen.

Wer muss die Grundsteueränderungsanzeige abgeben?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft 
  • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: die Erbbauberechtigten 
  • Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:  für den Grund und Boden die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens und für die Gebäude die (wirtschaftlichen) Eigentümerinnen oder (wirtschaftlichen) Eigentümer des Gebäudes 

Befindet sich das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Eigentum mehrerer Personen (z. B. Ehegatten, Miteigentümerinnen und Miteigentümer einer Bruchteilsgemeinschaft), ist es ausreichend, wenn eine Person die Grundsteueränderungsanzeige abgibt. Die anderen Personen sind dann von ihrer Anzeigepflicht befreit.

Wann muss eine Grundsteueränderungsanzeige abgegeben werden?
Wenn sich Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse am Grundbesitz ergeben haben, 

  • die sich auf die Höhe der Grundsteuerwerte (Fortschreibung/en), 
  • die Vermögensart (Grundvermögen/land- und forstwirtschaftliches Vermögen) oder 
  • den Grundsteuermessbetrag auswirken oder 
  • die zu einer erstmaligen Feststellung (Nachfeststellung) oder 
  • zur Aufhebung der bisherigen Feststellung führen können oder 
  • sich bei einem ganz oder teilweise grundsteuerbefreiten Grundbesitz die Eigentumsverhältnisse geändert haben oder 
  • sich bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden der/die (wirtschaftliche) Eigentümer/Eigentümerin des Gebäudes und/oder des Grund und Bodens geändert hat.

Bis wann muss eine Grundsteueränderungsanzeige abgegeben werden?
Die Grundsteueränderungsanzeige ist bis zum 31. März des Jahres abzugeben, das auf das Jahr der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse folgt.

Beispiel: Wird der Bau Ihres Hauses zum 01.08.2026 fertig gestellt, gilt Ihr Grundstück zum nächsten Stichtag – hier dem 01.01.2027 als bebaut. Diese Änderung und somit auch die Wohn- und ggf. Nutzfläche Ihres Hauses ist dem Finanzamt bis zum 31.03.2027 anzuzeigen. 

Dem zuständigen Finanzamt in Hamburg ist es möglich Verspätungszuschläge festzusetzen, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Die bundesgesetzlichen Regelungen zur Fristverlängerung bei Grundsteueränderungsanzeigen nach dem sog. Bundesmodell gelten für Grundbesitz in Hamburg nicht. 

Hinweise:
Bitte reichen Sie entweder eine Erklärung (Hauptvordruck mit Anlage(n)) oder eine Grundsteueränderungsanzeige ein.

Wenn Sie die Grundsteueränderungsanzeige nicht innerhalb der vorgegebenen Frist abgeben können, beantragen Sie bitte rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz und begründen Sie diese.

Die Erklärungen und Grundsteueränderungsanzeigen sollen über ELSTER – Ihr Online Finanzamt abgegeben werden. Alternativ können die grauen PDF-Vordrucke, die ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck vorgesehen sind, verwendet werden. 

Der entsprechende Vordruck inklusive einer erläuternden Anleitung findet sich unter:

Grundsteueränderungsanzeige - HmbGrSt 5

Anleitung zur Grundsteueränderungsanzeige - HmbGrSt 5

Download

Kurzanleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

PDF herunterladen [PDF, 285,2 KB]

Hauptvordruck Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts - HmbGrSt 1

PDF herunterladen [PDF, 304,6 KB]

Anleitung Hauptvordruck Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts - HmbGrSt 1

PDF herunterladen [PDF, 515,8 KB]

Anlage Miteigentümerinnen Miteigentümer - HmbGrSt 1A

PDF herunterladen [PDF, 171,7 KB]

Anlage Grundstück - HmbGrSt 2

PDF herunterladen [PDF, 207,9 KB]

Anleitung zur Anlage Grundstück - HmbGrSt 2

PDF herunterladen [PDF, 304,6 KB]

Anlage Land- und Forstwirtschaft - HmbGrSt 3

PDF herunterladen [PDF, 353,6 KB]

Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft - HmbGrSt 3

PDF herunterladen [PDF, 590,4 KB]

Anlage Tierbestand - HmbGrSt 3A

PDF herunterladen [PDF, 204,2 KB]

Anleitung zur Anlage Tierbestand - HmbGrSt 3A

PDF herunterladen [PDF, 121,2 KB]

Anlage Grundsteuerbefreiung -ermäßigung - HmbGrSt 4

PDF herunterladen [PDF, 269,7 KB]

Anleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung -ermäßigung - HmbGrSt 4

PDF herunterladen [PDF, 324,2 KB]

Grundsteueränderungsanzeige - HmbGrSt 5

PDF herunterladen [PDF, 160,2 KB]

Anleitung zur Grundsteueränderungsanzeige - HmbGrSt 5

PDF herunterladen [PDF, 294,6 KB]

Zum Weiterlesen

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