Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes
Vorliegender Gesetzentwurf wurde vom Senat am 16.12.2025 beschlossen und für die Verbändeabstimmung freigegeben, welche bis zum 31.1.2026 läuft.
Hier finden Sie die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL), mit der u.a. Vergabeverfahren bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro (netto) durch die Einführung eines vereinfachten Beschaffungsverfahrens deutlich erleichtert worden sind.
- Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL) Stand: 01.01.2025
(Lesefassung inkl. aller Anlagen)
1. Bundesrecht, Vergabe- und Vertragsordnungen
2. Hamburgisches Landesrecht und Verwaltungsvorschriften
Informationen zu Vergaben im Anwendungsbereich der VOB sowie zur Auftragsvergabe an Architekten, Ingenieure und Bausachverständige finden Sie über die Internetseite der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).
Sie können per Mail mit uns in Kontakt treten.
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden