Hier finden Sie die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL), mit der u.a. Vergabeverfahren bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro (netto) durch die Einführung eines vereinfachten Beschaffungsverfahrens deutlich erleichtert worden sind.
- Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL) Stand: 01.01.2025
(Lesefassung inkl. aller Anlagen)
1. Bundesrecht, Vergabe- und Vertragsordnungen
2. Hamburgisches Landesrecht und Verwaltungsvorschriften
Informationen zu Vergaben im Anwendungsbereich der VOB sowie zur Auftragsvergabe an Architekten, Ingenieure und Bausachverständige finden Sie über die Internetseite der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).
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