Mit Einführung des 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes wurde ab 1. Januar 2009 die Zuständigkeit für das Steuerberatungsrecht auf die Steuerberaterkammern der Länder übertragen.
Neben allen anderen Vorgängen (Berufsakten der bestellten Steuerberater, verbindlichen Auskünften, Befreiungen et cetera) wurden die Unterlagen aus vorangegangenen Zulassungs- / Prüfungsverfahren (Az. 51-S 0850) bei der Behörde für Finanzen und Bezirke an die Kammer übergeben, sodass bei einer erneuten Anmeldung zur Steuerberaterprüfung eventuell fehlende Nachweise erst auf Anforderung durch die Kammer eingereicht werden müssen.
Steuerberaterkammer Hamburg, Kurze Mühren 3 in 20095 Hamburg
Geschäftsführer: Herr RA Philipp Seifert
Allgemeine Auskünfte zum Berufsregister:
Telefon: 040/448043-0
Telefax: 040/445885
Auskünfte zur Steuerberaterprüfung:
Telefon: 040/448043-16
Telefon: 040/448043-25
E-Mail: stb-pruefung@stbk-hamburg.de
Internetseite: www.stbk-hamburg.de
Termine, Merkblätter und Vordrucke zur Steuerberaterprüfung
Zulassungsanträge für die Steuerberaterprüfung werden jeweils ab März eines Prüfungsjahres angenommen.
Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie hier.
Die mündlichen Prüfungen finden regelmäßig im Folgejahr in der Zeit von Anfang Januar bis Anfang März statt.