Steuerberaterprüfung

  • Finanzen und Bezirke
    • Sie lesen den Originaltext

Mit Einführung des 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes wurde ab 1. Januar 2009 die Zuständigkeit für das Steuerberatungsrecht auf die Steuerberaterkammern der Länder übertragen.

Neben allen anderen Vorgängen (Berufsakten der bestellten Steuerberater,  verbindlichen Auskünften, Befreiungen et cetera) wurden die Unterlagen aus vorangegangenen Zulassungs- / Prüfungsverfahren (Az. 51-S 0850) bei der Behörde für Finanzen und Bezirke an die Kammer übergeben, sodass bei einer erneuten Anmeldung zur Steuerberaterprüfung eventuell fehlende Nachweise erst auf Anforderung durch die Kammer eingereicht werden müssen.

Steuerberaterkammer Hamburg, Kurze Mühren 3 in 20095 Hamburg

Geschäftsführer: Herr RA Philipp Seifert

Allgemeine Auskünfte zum Berufsregister:
Telefon: 040/448043-0
Telefax:  040/445885

Auskünfte zur Steuerberaterprüfung:
Telefon: 040/448043-16
Telefon: 040/448043-25

E-Mail: stb-pruefung@stbk-hamburg.de
Internetseite: www.stbk-hamburg.de

Termine, Merkblätter und Vordrucke zur Steuerberaterprüfung

Zulassungsanträge für die Steuerberaterprüfung werden jeweils ab März eines Prüfungsjahres angenommen.

Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie hier.

Die mündlichen Prüfungen finden regelmäßig im Folgejahr in der Zeit von Anfang Januar bis Anfang März statt.

Zum Weiterlesen

Screenshot des Canvas Dokuments
Finanzbehörde
Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung

Canvas

Nutzen Sie diese „Leinwand“ mit vorstrukturierten Elementen, um sich dem Thema kreativ zu nähern.

Eine Euro-Münze dahinter Symbole für männlich, weiblich und divers
Finanzbehörde
Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung

Fachtag am 5. Februar 2024

Am Montag, den 5. Februar 2024, trafen sich Interessierte aus Politik und Verwaltung von 9.30 bis 15.30 Uhr im Leo-Lippmann-Saal der Finanzbehörde Hamburg zum ersten gemeinsamen GWHS-Fachtag.

Das Hamburger Rathaus
Mediaserver Hamburg
Gleichstellung

Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung

Mit der Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung verfolgt der Senat das Ziel, die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags im Haushaltsprozess und bei den haushaltsrelevanten Entscheidungen zu berücksichtigen.