Gleichstellung in Aufsichtsgremien
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 besetzt die FHH 333 Mandate in 74 Aufsichtsgremien ihrer Beteiligungen. Zusätzlich werden sechs Aufsichtsratsmandate kraft Amtes besetzt (insbesondere durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder Anstaltsgesetz). Bei der folgenden Darstellung für die Aufsichtsgremien werden sämtliche Beteiligungen der FHH erfasst, in deren Aufsichtsgremien mindestens ein Mandat mit einer Senatsvertretung besetzt ist. Sie bezieht damit auch Unternehmen ein, die nicht Gegenstand des Beteiligungsberichts sind (s. im Einzelnen Anlage 2).
Die Verteilung nach Frauen und Männern in den 74 Aufsichtsgremien (ohne Mandate kraft Amtes) stellt sich am 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
Die Zahlen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Es sind im zweiten Jahr seit 2011 mehr Frauen als Männer als Vertretung der FHH in einem Aufsichtsgremium.
Der Anteil von Frauen und Männern in Aufsichtsgremien, in denen mindestens eine Senatsvertretung vertreten ist, hat damit auf Senatsseite Parität erreicht.
Für die Gesamtgremien liegt der Anteil von Frauen in Aufsichtsgremien, in denen mindestens eine Senatsvertretung vertreten ist, mit 42,4 % zudem deutlich über dem durchschnittlichen Frauenanteil in Aufsichtsgremien der größten Unternehmen des Bundes und der Länder. Dieser liegt ausweislich des Public Women on Board Index I im Jahr 2024 (Stand 01.01.2024) bei lediglich 38,7 %.
Insgesamt hat sich der Frauenanteil sowohl im Gesamtgremium als auch auf Senatsseite seit 2011 kontinuierlich positiv wie folgt entwickelt:
Hamburgisches Gremienbesetzungsgesetz:
Seit Beginn der 20. Legislaturperiode verfolgt die Senatskommission für öffentliche Unternehmen bei der Besetzung der Aufsichtsgremien, die in ihrer Beschlusszuständigkeit liegen, das Ziel, den Vorgaben des Gremienbesetzungsgesetzes zu entsprechen.
Das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz findet bei zwölf der einschlägigen 74 Aufsichtsgremien keine Anwendung, da jeweils nur ein Mandat durch die FHH zu besetzen ist (vgl. § 3 Hamburgisches Gremienbesetzungsgesetz) oder weil die Mandate kraft Amtes vergeben werden. In den 62 Aufsichtsgremien, für die das Gremienbesetzungsgesetz gilt, wurde es für die Senatsvertretungen in 52 Fällen eingehalten und in zehn Fällen nicht eingehalten.
Um eine vollständige Einhaltung des Gremienbesetzungsgesetzes aller Aufsichtsgremien zu erreichen, müssten vier mit Männern besetzte Mandate mit Frauen besetzt werden, und sieben mit Frauen besetzte Mandate mit Männern besetzt werden.
Details sowie der Stand der Besetzung von Aufsichtsgremien mit Frauen und Männern zum 31. Dezember 2024 sind in Anlage 2 zu finden.
Bei den Beteiligungsberichtsunternehmen wurden die Vorgaben des Gremienbesetzungsgesetzes ebenfalls in 87,3 % (48 Unternehmen) eingehalten und in 12,7 % (sieben Unternehmen) der Fälle nicht eingehalten. Darüber hinaus findet das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz in fünf Fällen keine Anwendung.
Gleichstellung bei den Geschäftsleitungen
Der Senat hat klare politische Vorgaben beschlossen, um den Anteil von Frauen bei den Geschäftsleitungen aller Hamburger Unternehmen zu erhöhen und auf diese Weise eine Geschlechterparität zu erreichen. So heißt es in der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie zum Zielcluster „Soziale Verantwortung“ Steuerungsbereich „Diversität & Chancengleichheit“: „Hamburgs öffentliche Unternehmen verstehen Diversität als Bereicherung und Erfolgsfaktor. Daher (…) stellen sie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungs- und Spitzenfunktionen sicher“ und „erleichtern (…) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
Darauf aufbauend hat der Senat eine Maßnahmendrucksache zur Erreichung des Ziels der ausgeglichenen bzw. paritätischen Besetzung der Unternehmensgremien verabschiedet, durch die in einem ersten Schritt verschiedene Handlungsansätze und Maßnahmen bei der Geschäftsleitungsfindung aufgegriffen werden sollen.
Dabei wird der Fokus zunächst gelegt auf:
- eine Anpassung des Rekrutierungsprozesses,
- eine Verankerung von gleichstellungsfördernden Maßnahmen in den Unternehmen,
- die Einbeziehung weiterer öffentlicher Unternehmen in die bundesgesetzlichen Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Geschäftsleitungen und den beiden darunter liegenden Führungsebenen (sog. Führungspositionengesetz I und II) sowie
- das Berichtswesen.
Am 31. Dezember 2024 waren 87 Mitglieder von Geschäftsführungen und Vorständen bei den Mehrheitsbeteiligungen von FHH und HGV angestellt (Vorjahr: 85), davon 23 weiblich (Vorjahr: 19). Die Entwicklung des prozentualen Anteils von Frauen an den Geschäftsleitungen stellt sich von 2011 bis 2024 wie folgt dar: