Landesbetriebe sind rechtlich unselbständige Teile der Verwaltung der FHH, haben aber eine eigene Wirtschaftsführung und ein eigenes Rechnungswesen (vgl. § 106 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO)).
Sondervermögen sind rechtlich unselbständige, abgesonderte Teile des Vermögens der FHH mit ebenfalls eigener Wirtschaftsführung und eigenem Rechnungswesen (vgl. § 106 Abs. 2 LHO).
Demgegenüber sind Stiftungen, Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts (AöR, KöR) rechtlich selbständige Organisationen, die zwar – in unterschiedlicher Ausprägung – der Aufsicht der FHH unterliegen, aber dennoch grundsätzlich unabhängig von dieser agieren können. Sie entstehen meist durch besondere Errichtungsgesetze. Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung; sie haben aufgrund der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Forschung und Lehre auch organisatorisch einen Sonderstatus.
Rechtlich selbständig agieren können auch die privatrechtlichen Organisationseinheiten wie z.B. Kapitalgesellschaften (insb. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG)) oder Personengesellschaften (wie z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder Kommanditgesellschaften (KG)).
Gegenstand dieses Beteiligungsberichts sind nur die „Unternehmen“ bzw. „Unternehmensbeteiligungen“ der FHH. Damit sind nur die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten gemeint, an denen die FHH unmittelbar oder mittelbar als Gesellschafterin oder Anstaltsträgerin beteiligt ist und die unternehmerisch tätig sind. Nicht erfasst sind daher die rechtlich unselbständigen Landesbetriebe und Sondervermögen und die nicht als Unternehmen tätigen
Hochschulen und Stiftungen. Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts können hingegen auch unternehmerisch tätig sein und gehören dann zu den „Unternehmen“ der FHH.
Näheres dazu, über welche Unternehmen im Rahmen dieses Beteiligungsberichts im Einzelnen berichtet wird, siehe Kap. 2.1.
Struktur der unmittelbaren Unternehmens-beteiligungen der FHH und HGV
Die Freie und Hansestadt Hamburg (inkl. ihrer Hochschulen) und die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) halten zum 31.12.2022 unmittelbar Anteile an insgesamt 109 Unternehmensbeteiligungen, die in der folgenden Übersicht abweichend zum eigentlichen Gegenstand des Beteiligungsberichtes (siehe Kap. 2.1) sämtlichst dargestellt werden. Dadurch soll einleitend ein Gesamtüberblick über die unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen der FHH (inkl. ihrer Hochschulen) und HGV gegeben werden. Aufgrund der Bedeutung bzw. der Steuerung analog einer unmittelbaren Unternehmensbeteiligung sind die beiden mittelbaren Beteiligungen Asklepios Kliniken Hamburg GmbH bzw. Gasnetz Hamburg GmbH in die Übersicht über die Unternehmensbeteiligungen der FHH und HGV aufgenommen worden. Nicht berücksichtigt sind die diversen, rein verwaltenden Komplementärgesellschaften der Beteiligungen mit der Rechtsform GmbH & Co. KG.
Die Rechtsformen und Beteiligungsquoten der 111 in der Übersicht dargestellten Unternehmensbeteiligungen stellen sich wie folgt dar:
Zum Stichtag 31.12.2022 ergibt sich daher für diese Unternehmensbeteiligungen folgend dargestellte „Übersicht über die Unternehmensbeteiligungen der FHH“ (inkl. ihrer Hochschulen) und HGV.In dieser Übersicht sind die Unternehmensbeteiligungen entsprechend ihrer Segmentzuordnung um die sie haltenden Gesellschafterinnen FHH (zzgl. ihrer Hochschulen) bzw. HGV gruppiert. Die Gesellschaften sind innerhalb der Segmente grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge dargestellt, allerdings sind die Immo-bilien-Objektgesellschaften ihren Realisierungsträgern zugeordnet. Die Färbung der jeweiligen Unterneh-mensbeteiligung spiegelt die jeweilige Mutter der Unternehmensbeteiligung wider:Ist das Unternehmen in der jeweiligen Segmentfarbe dargestellt, hält die FHH direkt den Anteil,ist das Unternehmen eine Tochter der Hochschulen der FHH ist es entsprechend der zusammengefassten „Mutter“ Hochschulen Rot hinterlegt,ist das Unternehmen eine Tochter der HGV ist es in der Farbe der „Mutter“ HGV Dunkelblau hinterlegt.Halten sowohl die FHH als auch die Hochschulen oder die HGV Anteile an der Beteiligung, ist die Gesellschaft entsprechend der Wesentlichkeit des Anteilsbesitzes einer der drei „Mütter“ zugeordnet.Ist darüber hinaus die Hinterlegung zweifarbig/diagonal gestaltet handelt es sich um eine Gesellschaft mit max. 50 % Anteil der FHH (inkl. ihrer Hochschulen) und der HGV (Minderheitsgesellschaft).Ist die Gesellschaft einfarbig gestaltet, handelt es sich um eine Mehrheitsgesellschaft (> 50,01 %). Der konkrete durchgerechnete Anteil der FHH ist der Darstellung ebenso zu entnehmen, wie die Rechtsform der Beteiligungen.Zu den konkreten „Beziehungen“ der Gesellschaften und Anteilsverhältnissen sei auf die Einzelberichterstattung in diesem Beteiligungsbericht (s. Kap. 3) bzw. die Jahresabschlüsse der Gesellschaften verwiesen.
Download: Übersicht über die Unternehmensbeteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg