Der HCGK bildet die Grundlage für Führung, Überwachung und Prüfung Hamburgischer öffentlicher Unternehmen und enthält Vorgaben für die Geschäftsleitungen, den Aufsichtsrat und auch die FHH als Gesellschafterin. Geschäftsleitung und Aufsichtsrat müssen jährlich eine Erklärung zum HCGK abgeben, dass den Empfehlungen des HCGK, die von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat zu verantworten sind, entsprochen wurde, und müssen etwaige Abweichungen offenlegen und erläutern. Diese Entsprechenserklärungen werden im Rahmen des Online-Beteiligungsberichts bei der Darstellung der einzelnen Unternehmen durch „Verlinkung“ veröffentlicht. Gleiches gilt für die Gesellschaftsverträge, Zielbilder, Geschäfts- sowie Nachhaltigkeitsberichte (soweit vorhanden) und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates von öffentlichen Unternehmen, die unter den HCGK fallen. Bei den Entsprechenserklärungen ist zu beachten, dass bei Konzernen in der Regel die Muttergesellschaft eine Erklärung für sich und ihre Tochtergesellschaften abgibt, so dass die Erklärung dann bei der Muttergesellschaft zu finden ist.
Beteiligungssteuerung
1.2.3. Hamburger Corporate Governance Kodex
- Finanzbehörde
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Im Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) sind für die öffentlichen Unternehmen Hamburgs Regeln guter Unternehmensführung festgelegt.
- Finanzbehörde
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