Mit der im Jahr 2015 verabschiedeten Agenda 2030 formulierten die Vereinten Nationen (UN) 17 globale Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) in Bereichen wie Klimaschutz, Geschlechtergleichstellung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Diese sind der Rahmen für die weltweite Nachhaltigkeitsagenda und gleichzeitig der zentrale Bezugspunkt für sämtliche Nachhaltigkeitsstrategien. Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, sind alle gefordert: Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und insbesondere auch die Wirtschaft. Alle Unternehmen sind dazu aufgerufen, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu erheben, sich ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele zu setzen und einen Beitrag zur Erreichung der SDGs zu leisten.
Aufgrund der Dringlichkeit des Themas kommt es zunehmend auch zu einer Verschärfung der politischen und regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit, hier sei insbesondere auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hingewiesen. Auch der Hamburger Senat hat sich das Ziel gesetzt, das Thema Nachhaltigkeit stärker in den Fokus der Steuerung seiner öffentlichen Unternehmen zu nehmen, die diesbezüglich auch ihre Vorbildfunktion für nachhaltige Unternehmensführung wahrnehmen und dieser gerecht werden sollen. Mit der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Mehrheitsbeteiligungen im Jahr 2020 über den HCGK sowie dem Beschluss der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie im Jahr 2022 wurden hierfür wesentliche Rahmenbedingungen und Vorgaben durch den Senat geschaffen.
Diese Entwicklung aufgreifend und als Reaktion auf die immer weiter steigende Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit gibt der Beteiligungsbericht beginnend mit diesem Jahr – neben den bereits integrierten Personaldaten und anderen Themen aus dem Cluster soziale Verantwortung – nunmehr auch einen Überblick über „nichtfinanzielle“ Kennzahlen aus dem Cluster Klima & Umwelt.
Die Berichterstattung folgt dabei dem „comply-or-explain“-Ansatz, da nicht alle öffentlichen Unternehmen diese Kennzahlen ohne Weiteres von Beginn an erheben können bzw. sich die einheitlichen Standards erst noch etablieren müssen. Daher haben die Unternehmen die Möglichkeit, grundsätzlich die Gründe für Abweichungen oder Nicht-Lieferungen zu erläutern. Dies ist beim Blick in die unternehmensindividuelle Unternehmensdarstellung besonders in diesem ersten Berichtsjahr zu bedenken. Ziel ist es, kontinuierlich die Datenverfügbarkeit und -qualität zu verbessern, um auch die Aussagekraft des Beteiligungsberichts in diesem Bereich auszubauen und eine sinnvolle Aggregation auch bei den Nachhaltigkeitskennzahlen vornehmen zu können. Die Kennzahlen dienen zudem der Einschätzung der unternehmensindividuellen Entwicklung bzw. der Entwicklung des Portfolios und sind ggf. erst im mehrjährigen Monitoring interpretierbar. Ein Vergleich zwischen öffentlichen Unternehmen ist u. a. aufgrund des jeweiligen branchen- und unternehmensspezifischen Kontextes i. d. R. nicht oder nur bedingt aussagekräftig.