Gleichstellung in Aufsichtsgremien
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 besetzt die FHH 336 Mandate in 74 Aufsichtsgremien ihrer Beteiligungen. Zusätzlich werden sechs Aufsichtsratsmandate kraft Amtes besetzt (insbesondere durch Gesellschaftsvertrag, Satzung oder Anstaltsgesetz). Bei der Darstellung für die Aufsichtsgremien werden sämtliche Beteiligungen der FHH erfasst, in deren Aufsichtsgremien mindestens ein Mandat mit einer Senatsvertretung besetzt ist. Insoweit geht der Anwendungsbereich deutlich über die Beteiligungsberichtsunternehmen hinaus.
Die Verteilung nach Frauen und Männern in den 74 Aufsichtsgremien (ohne Mandate kraft Amtes) stellt sich am 31. Dezember 2022 wie folgt dar:
Für die 55 Unternehmen des Beteiligungsberichtes mit Aufsichtsgremien stellt sich die Situation nahezu identisch dar:
Der Anteil von Frauen und Männern in Aufsichtsgremien, in denen mindestens eine Senatsvertretung vertreten ist, hat damit auf Senatsseite ebenso nahezu Parität erreicht, wie der Anteil von Frauen und Männern in Aufsichtsgremien der Beteiligungsberichtsunternehmen.
Für die Gesamtgremien liegt der Anteil von Frauen und Männern in Aufsichtsgremien, in denen mindestens eine Senatsvertretung vertreten ist, mit 40,8 % zudem deutlich über dem durchschnittlichen Frauenanteil in Aufsichtsgremien der größten Unternehmen des Bundes und der Länder. Dieser liegt ausweislich des Public Women on Board Index I (https://wob-index.de/pwob.html#pwobI) im Jahr 2022 bei lediglich 35,8 %.
Insgesamt hat sich der Frauenanteil sowohl im Gesamtgremium als auch auf Senatsseite seit 2011 kontinuierlich positiv wie folgt entwickelt:
Hamburgisches Gremienbesetzungsgesetz
Seit Beginn der 20. Legislaturperiode verfolgt die Senatskommission für öffentliche Unternehmen bei der Besetzung der Aufsichtsgremien, die in ihrer Beschlusszuständigkeit liegen, das Ziel, auch den Vorgaben des Gremienbesetzungsgesetzes zu entsprechen.
Das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz findet bei elf der einschlägigen 74 Aufsichtsgremien keine Anwendung, da jeweils nur ein Mandat durch die FHH zu besetzen ist (vgl. § 3 Hamburgisches Gremienbesetzungsgesetz) oder weil die Mandate kraft Amtes vergeben werden. In den 63 Aufsichtsgremien, für die das Gremienbesetzungsgesetz gilt, wurde es für die Senatsvertretungen in 55 Fällen eingehalten und in acht Fällen nicht eingehalten.
Bei den Beteiligungsberichtsunternehmen wurden die Vorgaben des Gremienbesetzungsgesetzes ebenfalls in 87,3 % (48 Unternehmen) eingehalten und in 12,7 % (sieben Unternehmen) der Fälle nicht eingehalten. Darüber hinaus findet das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz in fünf Fällen keine Anwendung.
Um eine vollständige Einhaltung des Gremienbesetzungsgesetzes aller Aufsichtsgremien zu erreichen, müssten drei mit Männern besetzte Mandate mit Frauen besetzt werden, und fünf mit Frauen besetzte Mandate mit Männern besetzt werden.
Details sowie der Stand der Besetzung von Aufsichtsgremien mit Frauen und Männern zum 31. Dezember 2022 sind in Anlage 2 zu finden.
Gleichstellung bei den Geschäftsleitungen
Um eine nachhaltige Erhöhung des Anteils von Frauen bei den Geschäftsleitungen aller Hamburgischen öffentlichen Unternehmen mit dem langfristigen Ziel auch hier eine Geschlechterparität zu erreichen, hat der Senat am 29. März 2022 mit der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie klare politische Vorgaben beschlossen. So heißt es dort zum Zielcluster „Soziale Verantwortung“ Steuerungsbereich „Diversität & Chancengleichheit“: „Hamburgs öffentliche Unternehmen verstehen Diversität als Bereicherung und Erfolgsfaktor. Daher (…) stellen sie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungs- und Spitzenfunktionen sicher“ und „erleichtern (…) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
Daher hat der Senat darauf aufbauend eine Maßnahmendrucksache, zur Erreichung des Ziels der ausgeglichenen bzw. paritätischen Besetzung der Unternehmensgremien verabschiedet, durch die in einem ersten Schritt verschiedene Handlungsansätze und Maßnahmen bei der Geschäftsleitungsfindung aufgegriffen werden sollen.
Dabei wird der Fokus zunächst gelegt auf:
- eine Anpassung des Rekrutierungsprozesses,
- eine Verankerung von gleichstellungsfördernden Maßnahmen in den Unternehmen,
- die Einbeziehung weiterer öffentlicher Unternehmen in die bundesgesetzlichen Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Geschäftsleitungen und den beiden darunter liegenden Führungsebenen (sog. Führungspositionengesetz I und II) sowie
- das Berichtswesen.
Am 31. Dezember 2022 waren 85 Mitglieder von Geschäftsführungen und Vorständen bei den Mehrheitsbeteiligungen von FHH und HGV angestellt (Vorjahr: 82), davon 17 weiblich (Vorjahr: 18). Die Entwicklung des prozentualen Anteils von Frauen an den Geschäftsleitungen stellt sich von 2011 bis 2022 wie folgt dar: