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Beteiligungssteuerung

1.2.4. Steuerungsleitlinien

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Die Hamburgischen öffentlichen Unternehmen und die FHH als ihre Gesellschafterin erfüllen wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und gewährleisten eine leistungsfähige Infrastruktur. Dabei haben sie eine besondere Verantwortung und Funktion, etwa bei der Gestaltung einer sozial- und umweltverträglichen Entwicklung innerhalb der Gebietskörperschaft, der Umsetzung der Mobilitäts- und Energiewende, der Wirtschafts- und Innovationsförderung oder bei der Schaffung kultureller Begegnungs- und Debattenorte.

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Inhaltsverzeichnis

Die Steuerung der öffentlichen Unternehmen folgt dabei dem Prinzip der Zusammenführung von Aufgabe, Kompetenz und Ressourcenverantwortung. Die Umsetzung der Aufgaben obliegt damit den öffentlichen Unternehmen selbst. Entsprechend ist die Gesellschafterin FHH gefordert, einerseits klar definierte Aufgaben zuzuweisen und andererseits Handlungs- und Entscheidungsspielräume zu deren operativer Umsetzung einzuräumen.

Bereits heute erfolgt daher die Unternehmensführung (durch die jeweilige Geschäftsleitung) und die Unternehmenssteuerung (durch die Verwaltung sowie das jeweilige Aufsichtsgremium, als Überwachungs- und Beratungsorgan der Geschäftsleitung) entlang einer klar definierten Governancestruktur, die von der Definition der Unternehmensziele über die ergebnisorientierte Unternehmensplanung bis zum Berichtswesen an den Aufsichtsrat reichen:

Zielbilder

Als Anteilseigner gibt die Stadt den Unternehmensgegenstand bzw. Gesellschaftszweck im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung oder im Errichtungsgesetz vor. Daraus werden Zielbilder abgeleitet, mit denen das wichtige staatliche Interesse im Sinne von § 65 LHO unternehmensspezifisch in Form von Leistungszielen konkretisiert wird.

Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie

Die vielfältigen politischen Aufgaben und ein schneller gesellschaftlicher Wandel erfordern es jedoch, strukturelle Veränderungen auch organisations- und ressortübergreifend mitzugestalten. Daher sollen den Unternehmen und der Verwaltung verstärkt klare Leitlinien an die Hand geben werden, an denen diese sich bei der Unternehmensführung und -steuerung orientieren können. Der Deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex hält diesbezüglich unter Ziff. 9 fest: „Die Gebietskörperschaft soll die Entwicklung einer nachhaltigen Gesamtstrategie (in Kommunen bspw. Stadtwirtschaftsstrategie) prüfen, um auf diese Weise die übergreifenden Potenziale für die Stadt/die Gebietskörperschaft zu adressieren und zusätzlich zu aktivieren."

Hamburg hat diese Überlegungen mit der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie unter dem Leitbild „Gemeinsam fürs Gemeinwohl“ sowie der Vision „Wir gestalten die Zukunftsstadt Hamburg - eine nachhaltige Metropole, in der allen ein gutes Leben möglich ist“, aufgegriffen und umgesetzt.

Die beiden innerhalb der Unternehmensführung und -steuerung prägenden Säulen „Fach(politischer)-Auftrag“ – als Prämisse an der Spitze der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie stehend – und „Wirtschaftlichkeit“ – insbesondere unter dem Aspekt Haushaltswirkung als priorisierter Steuerungsbereich – werden erstmals mit der Säule „Nachhaltigkeit“ in ihren drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales in einer ganzheitlichen, unternehmensübergreifenden Rahmenstrategie vereint. Die Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie formuliert dabei innerhalb ihrer Struktur aus „Zielclustern“ und „Steuerungsbereichen“ auch „Oberziele“, die durch die öffentlichen Unternehmen mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden und Eingang in Unternehmenskonzepte und Wirtschaftsplanung finden sollen. Auf diese Weise werden die unterschiedlichen Aufgabenbereiche, Geschäftsmodelle, Unternehmensgrößen sowie Ressourcen berücksichtigt und gleichzeitig die notwendige Flexibilität zur Umsetzung der Strategie ermöglicht.

Dabei ist gerade die Ausrichtung einer derartigen Strategie auf das Themenspektrum Nachhaltigkeit (Sustainable Economy bzw. Green Economy) und an den Sustainable Development Goals (SDGs) für die Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft nicht nur Selbstzweck, sondern auch erforderliche Antwort auf viele externe Faktoren: Etwa im Hinblick auf die Arbeitgeberattraktivität – so ist zu beobachten, dass heutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Entscheidung über die Wahl ihres Arbeitsplatzes verstärkt an der nachhaltigen Ausrichtung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers festmachen –, im Zusammenhang mit erforderlichen Fremdfinanzierungen, die bereits jetzt und in Zukunft verstärkt an Nachhaltigkeitsaspekte geknüpft sein werden (u. a. Stichwort „EU-Taxonomie“), oder im Hinblick auf den erforderlichen Schutz der Umwelt für zukünftige Generationen.

Mit dieser Rahmenstrategie stellt sich die Hamburger Stadtwirtschaft, also die Hamburgischen öffentlichen Unternehmen und die FHH als ihre Gesellschafterin, zukunftsfest auf.

Unternehmenskonzepte

Auf Grundlage der Zielbilder und unter Berücksichtigung der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie sollen die Unternehmen strategische Unternehmenskonzepte erstellen und regelmäßig anpassen. Sie basieren auf einer Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens, definieren prioritäre Handlungsfelder und legen ggf. erforderliche Alternativstrategien dar. Die Unternehmenskonzepte sind soweit zu operationalisieren, dass aus ihnen quantitative Vorgaben und konkrete Maßnahmen abzuleiten sind. An der Schnittlinie zwischen Zielbild und Unternehmenskonzept wird die klare Zuständigkeitszuordnung deutlich: Die Stadt definiert das Ziel, die Unternehmen wählen den optimalen Weg.

Mittelfristige Finanzplanung (MiFriFi)

Abgeleitet aus den Unternehmenskonzepten werden mittelfristige Finanzplanungen, d.h. mindestens dreijährige Erfolgs-, Investitions- und Finanzierungspläne erstellt.

Wirtschaftsplanung

Die Geschäftsleitungen haben für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Investitionsplan, Finanzplan und Personalbestandsübersicht aufzustellen und dem Aufsichtsrat so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser vor Beginn des Geschäftsjahres darüber beschließen kann.

Quartalsberichterstattung

Der unterjährigen Übersicht und Kontrolle darüber, ob sich die im beschlossenen Wirtschaftsplan genannten Zielsetzungen erreichen lassen, dient die vierteljährliche Vorlage von Quartalsberichten mit Soll-Ist-Vergleichen und Erläuterungen zu Planabweichungen an den Aufsichtsrat. Durch die zeitnahe Unterrichtung besteht die Möglichkeit, bei Bedarf rechtzeitig gegenzusteuern.

Kennzahlenmonitoring

Unternehmensspezifische Kennzahlen vervollständigen das Instrumentarium.

Jahresabschluss

Die öffentlichen Unternehmen erstellen – unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe – handelsrechtliche Jahresabschlüsse nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Jahresabschlüsse werden von unabhängigen externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Diese handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung wird um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz erweitert, wenn Hamburg diese Rechte zustehen. Die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer werden eingehend mit den Geschäftsleitungen und den Prüfern erörtert.

Dieses Steuerungssystem ermöglicht einerseits die eigenverantwortliche Führung der Unternehmen durch die jeweilige Geschäftsleitung und andererseits die angemessene Einflussnahme, Steuerung und Kontrolle durch die Träger der politischen Verantwortung. Das Verantwortungsmodell bildet in Verbindung mit dem Einsatz eines zeitgemäßen Controllinginstrumentariums die Grundlage für eine transparente, zielorientierte und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung durch die öffentlichen Unternehmen.