Checkliste - Die Hamburger Berechnungshilfe und Beispielrechnungen
Hier finden Sie einige Beispiele und eine Hilfe zur Berechnung Ihres voraussichtlichen Grundsteuerbetrages.
Finanzen und Bezirke
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Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung; entwickelt in Zusammenarbeit mit Orange Cube Werbeagentur
Checkliste - Die Hamburger Berechnungshilfe
Mit der Hamburger Checkliste können Sie Ihre voraussichtliche Grundsteuer unverbindlich selbst ermitteln.
Checkliste - Die Hamburger Berechnungshilfe
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Checkliste - Die Hamburger Berechnungshilfe (mit Wohnraumförderung)
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Hinweis: Sollte im Rahmen der Checkliste - Die Hamburger Berechnungshilfeder Eindruck entstehen, dass sich Ihre Grundsteuer verdrei-, vervier- oder gar verfünffacht hat, empfiehlt es sich gegebenenfalls, nochmal im Grundsteuerwertbescheid die zugrunde gelegten Flächen zu prüfen. Hierbei kann auch der Abschnitt „Häufige Fehler bei der Erklärungsabgabe“ hilfreich sein.
Beispielrechnungen
Die folgenden Beispielsberechnungen zeigen, wie die Grundsteuer ab 2025 ermittelt wird. Diese und weitere Beispielsberechnungen finden Sie auch hier.
Bewertungsebene (Feststellung der Grundsteuerwerte):
Grund und Boden:
1.000 qm x 0,04 Euro/qm
= 40 Euro
Wohnfläche:
100 qm x 0,50 Euro/qm
= 50 Euro
Messbetragsebene:
Messzahl (Grund und Boden):
1 x 40 Euro
= 40 Euro
Messzahl (Wohnfläche):
0,7 x (Lageermäßigung 25%) 0,75 = 0,525 0,525 x 50 Euro
= 26,25 Euro
Grundsteuermessbetrag:
40 Euro + 26,25 Euro
= 66,25 Euro
Grundsteuerebene:
Grundsteuer:
Hebesatz 975 % x 66,25 Euro Grundsteuermessbetrag
= 645,93 Euro
Beispiel 3
Eigentumswohnung, normale Wohnlage, Grundstücksfläche 1.000 qm x 1/40 Anteil = 25 qm, Wohnfläche 100 qm, Hebesatz Grundsteuer B 975 %
Bewertungsebene (Feststellung der Grundsteuerwerte):
Grund und Boden:
25 qm x 0,04 Euro/qm
= 1 Euro
Wohnfläche:
100 qm x 0,50 Euro/qm
= 50 Euro
Messbetragsebene:
Messzahl (Grund und Boden):
1 x 1 Euro
= 1 Euro
Messzahl (Wohnfläche):
0,7 x (Lageermäßigung 25%) 0,75 = 0,525 0,525 x 50 Euro
= 26,25 Euro
Grundsteuermessbetrag:
1 Euro + 26,25 Euro
= 27,25 Euro
Grundsteuerebene:
Grundsteuer:
Hebesatz 975 % x 27,25 Euro Grundsteuermessbetrag
= 265,68 Euro
Sie haben Verständnisfragen zu den Begriffen in der Checkliste - Die Hamburger Berechnungshilfe? Nachfolgend finden Sie hilfreiche Begriffserklärungen aus den „Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer“:
Mögliche Ermäßigungen der Grundsteuermesszahlen im Grundsteuermessbetragsbescheid ergeben sich aus § 4 Hamburgisches Grundsteuergesetz, u. a. für Wohnnutzung (wird automatisch berücksichtigt), Wohnlage (wird automatisch berücksichtigt), sozialen Wohnungsbau, Denkmalschutz und für öffentliche Förderung.
Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 v. H. Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 v. H. (automatisch) ermäßigt.
In Hamburg gibt es zwei Wohnlagenkategorien: „normal“ und „gut“. Damit wird das nähere Wohnumfeld beschrieben. In die Kategorie der guten Wohnlage fallen Hamburger Wohnungen, bei denen die Lagevorteile gegenüber der normalen Wohnlage (z. B. Grünflächenanteil, Entfernung zum Einzelhandel) überwiegen. Die meisten Hamburger Mietwohnungen liegen in Gebieten mit einer normalen Wohnlage. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Wohnlage innerhalb eines Wohnviertels, einer Straße, aber auch von einer Straßenseite zur anderen wechseln kann.
Wird eine wirtschaftliche Einheit durch ein Baudenkmal geprägt, erfolgt eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl für alle Gebäudeflächen der wirtschaftlichen Einheit um 25 v. H. Geprägt ist die wirtschaftliche Einheit, wenn die als Baudenkmal nach § 4 Absatz 2 Satz 1 Denkmalschutzgesetz qualifizierten Gebäudeflächen auf der wirtschaftlichen Einheit überwiegen, d. h. mehr als 50 v. H. aller Wohn- und Nutzflächen ausmachen. Liegt hingegen ein Ensemble nach § 4 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz vor, gilt die Ermäßigung von 25 v. H. für alle Flächen der gesamten wirtschaftlichen Einheit, auch solche, die nicht als Baudenkmal zu qualifizieren sind. Die Behörde für Kultur und Medien führt eine Liste mit allen Hamburger Denkmalen (https://www.hamburg.de/bkm/denkmalliste). Die Grundsteuermesszahlen für die Äquivalenzbeträge der Gebäudeflächen werden um 25 v. H. ermäßigt, wenn ein Baudenkmal nach § 4 Absatz 2 Satz 1 oder ein Ensemble nach § 4 Absatz 3 des Denkmalschutzgesetzes vorliegt.
Bei gefördertem Wohnraum ermäßigt sich die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag für Wohnflächen um 25 v. H. 19 Begünstigt sind:
Wohnflächen, die den Bindungen nach § 10 Absatz 3 in Verbindung mit § 10 Absätze 2 und 4 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes unterliegen,
Wohnflächen, die den Bindungen nach § 25 in Verbindung mit § 13 Absätze 2 und 3 des Wohnraumförderungsgesetzes unterliegen,
Wohnflächen, die den Bindungen einer Förderung nach § 88d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung unterliegen und
Wohnflächen, die nach dem Hamburgischen Wohnungsbindungsgesetz als öffentlich gefördert gelten.
Voraussetzung sind Belegungs- und Mietbindungen bei Mietwohnraum bzw. Belegungsbindungen bei selbst genutztem Wohneigentum.
Eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahlen wird auf Antrag gewährt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen zum Veranlagungszeitpunkt vorlagen. Sind mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt, sind die Ermäßigungen nacheinander anzuwenden. Bezugspunkt der Berechnung ist jeweils die vorangegangene Grundsteuermesszahlermäßigung.