Sollte im Rahmen der Checkliste - Die Hamburger Berechnungshilfe der Eindruck entstehen, dass sich Ihre Grundsteuer verdrei-, vervier- oder gar verfünffacht hat oder der Grundsteuerbescheid eine entsprechende Vervielfachung der Steuer tatsächlich ausweisen, empfiehlt es sich gegebenenfalls, nochmal im Grundsteuerwertbescheid die zugrunde gelegten Flächen zu prüfen. Vielleicht ist es hierbei zu einem der folgenden Fehler gekommen, die eine unberechtigte Vervielfachung zur Folge haben könnten:
Fehler Nr. 1: Gesamt-Wohnfläche des Wohnhauses bei Eigentumswohnungen
Es wurde die gesamte Wohnfläche eines Mehrfamilienhauses, statt der Wohnfläche der jeweiligen Eigentumswohnung erklärt.
Wichtig: Bei einer Eigentumswohnung sind nur die zur Wohnung gehörenden Flächen zu erklären.
Beispiel:
Ein in Wohnungseigentum aufgeteiltes Mehrfamilienhaus hat 10 Wohnungen und insgesamt eine Wohnfläche von 500 m². Die Wohnung von Herrn Mustermann hat eine Wohnfläche von 50 m². Herr Mustermann hat in seiner Erklärung als Wohnfläche irrtümlich 500 m² angegeben. Richtigerweise zu erklären wäre gewesen: Wohnfläche = 50 m².
Fehler Nr. 2: Falscher Miteigentumsanteil an der Grundstücksfläche bei Eigentumswohnungen
Der Miteigentumsanteil an der Grundstücksfläche bei Eigentumswohnungen wurde nicht korrekt erklärt.
In der Erklärung ist im Abschnitt „Angaben zum Grund und Boden“ bei „Fläche in m²“ die Fläche des gesamten Flurstücks, das zur Eigentumswohnung bzw. Wohnungseigentum gehört, anzugeben. Bei „zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil“ ist der individuelle Eigentumsanteil an dem Flurstück, wie er z.B. im notariellen Kaufvertrag oder im Grundbuch angegeben ist, als Bruch einzutragen.
Beispiel:
Fehler Nr. 3: Die Wohnfläche wurde zusätzlich als Nutzfläche erklärt.
Beispiel:
Die Eigentumswohnung von Frau Mustermann hat 100 m² Wohnfläche. Nutzflächen, wie z.B. gewerblich genutzte Räume, hat die Wohnung nicht. Da sie die Wohnung ja auch „nutzt“, hat Frau Mustermann neben 100 m² Wohnfläche irrtümlich auch 100 m² Nutzfläche erklärt. Richtigerweise hätte sie 100 m² Wohnfläche und 0 m² Nutzfläche erklären müssen.
Fehler Nr. 4: Zubehörräume zum Wohnraum wurden als Nutzfläche erklärt, z.B. Abstellräume im Keller.
Was kann ich tun, wenn ich Fehler bei der Erklärung festgestellt habe?
Falls tatsächlich zu große Flächen im Bescheid angegeben sind, sollte dies schriftlich unter Angabe der Steuernummer (beginnt immer mit 16/…) dem Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg erläutert werden, am besten per ELSTER oder mit formlosem Schreiben.