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Geschäftsbericht 2023

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Geschäftsbericht 2023

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Grußwort des Finanzsenators

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Haushaltsjahr 2023 zeigte sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Freien und Hansestadt Hamburg trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Ergebnis positiv. 

Portraitfoto: Andreas Dressel
Senatskanzlei Hamburg

Das Jahr 2023 war durch eine post-pandemische Erholungsphase geprägt, die allerdings durch steigende Zinsen, eine hohe Inflation und geopolitische Unsicherheiten gebremst wurde. Auch im Hamburger Haushalt machten sich die veränderten Rahmenbedingungen bemerkbar. Insbesondere die Personalaufwendungen stiegen erheblich an, bedingt durch die erforderlichen Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen infolge des Tarifabschlusses und der gleichwertigen Übertragung auf die Beamtenbesoldung. Auch der Anstieg von Energie- und Baukosten war eine große Herausforderung. Trotz dieser Entwicklungen blieben die Steuererträge, die tragende Säule des städtischen Haushalts, dank Hamburger Sondereffekte auf Wachstumskurs, sodass die Kernverwaltung einen Jahresüberschuss von 1.902 Mio. Euro erzielen konnte.

Die von der HGV vereinnahmte Dividende der Hapag-Lloyd AG sowie eine durch die Evaluationsklausel der Landeshaushaltsordnung gebotene Anpassung beim Steuertrendverfahren sorgten dafür, dass Hamburg unter dem Strich mit 3.296 Mio. Euro (Vorjahr: 28 Mio. Euro) sogar das bisher beste Bereinigte Jahresergebnis erwirtschaftete. Davon konnten 2.472 Mio. Euro in die Allgemeine Rücklage eingestellt werden, die in zukünftigen Haushalten zum Ausgleich von Fehlbeträgen eingesetzt werden kann. Nach 2022 ist dies das zweite Jahr in Folge mit einem positiven Bereinigten Jahresergebnis. Das Ziel, das Haushaltsjahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis abzuschließen, wurde also deutlich erreicht.

Gleichzeitig wurden im Haushaltsjahr 2023 finanzielle Handlungsräume auch durch die vollständige und vorzeitige Tilgung der Corona-Kredite zurückgewonnen. Zukünftige Generationen werden damit von hohen Zinszahlungen und Tilgungsverpflichtungen entlastet. Zukunftsorientiert waren auch die im Haushaltjahr 2023 getätigten Investitionen. Sie expandierten mit einem Plus von 44 Prozent deutlich. Schwerpunkte waren erneut nachhaltige Investitionen in Mobilität und Klimaschutz.

Hamburg ist somit für die bevorstehenden Herausforderungen gewappnet, denn neben den Personalaufwendungen werden auch gesetzliche Leistungen insbesondere im sozialen Bereich ansteigen. Gleichzeitig muss die Stadt die städtischen Grundfunktionen für ihre Bürgerinnen und Bürger sichern und in Bildung und Wissenschaft, Sicherheit und Rechtsstaat, Klimaschutz und Verkehrswende investieren.

Auch in der Konzernbetrachtung war das Haushaltsjahr 2023 erfreulich. Der Konzern Hamburg umfasst nicht nur die Behörden und Ämter, sondern auch die öffentlichen Unternehmen. Der Konzernjahresüberschuss fiel mit 2.461 Mio. Euro noch etwas besser aus als auf Ebene der Kernverwaltung. 

Dieser Bericht setzt zudem die an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ausgerichtete Nachhaltigkeitsberichterstattung fort. Über die ausgewählten Kennzahlen dieses Berichts hinaus sind zwischenzeitlich nahezu alle der 1.160 haushaltsrelevanten Kennzahlen im Haushaltsplan über die zu erreichenden Ziele den SDGs zugeordnet. Nachhaltigkeit ist für Hamburg nicht nur ein Modewort, sondern gelebte Haushaltspraxis. 

Dieser Geschäftsbericht ist damit erneut eine wichtige Quelle der Information und Transparenz für Politik und Öffentlichkeit. Alle relevanten Haushaltsdaten und weitere Informationen sind auch im interaktiven Haushalt unter www.geschaeftsbericht.digital anschaulich und transparent aufbereitet und visualisiert. 

Ihr

Dr. Andreas Dressel, Senator und Präses der Finanzbehörde

Kurzbilanz und Kurzergebnisrechnung 2023

Kurzüberblick über die Zahlenwerke von der Kernverwaltung und des Konzerns 2023

Finanzbehörde
3 erträge und aufwendungen
Finanzbehörde


1. Der Konzern FHH

„Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat“ – Artikel 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. In ihr sind staatliche und gemeindliche Aufgaben nicht getrennt.

Die Bürgerschaft ist die parlamentarische Vertretung der Hamburgerinnen und Hamburger. Mit dem Beschluss des Haushaltsplans ermächtigt sie den Senat, Kosten zu verursachen und Auszahlungen für Investitionen zu leisten.

Der Erste Bürgermeister bestimmt die Richtlinien der Politik und bildet mit den Senatorinnen und Senatoren den Senat, der die Hamburger Verwaltung führt und beaufsichtigt. Die Senatorinnen und Senatoren leiten die ihnen zugeordneten Behörden, deren laufende Geschäfte sie in eigener Verantwortung gemeinsam mit ihren Staatsrätinnen und Staatsräten führen.

Die Hamburger Verwaltung vollzieht sowohl die eigenen Gesetze als auch die des Bundes. Dabei ist sie dem Wohl der Allgemeinheit und den Grund­sätzen der Bürgernähe und Transparenz verpflichtet. In den Behörden und Ämtern (sogenannte Kernverwaltung) sind insgesamt 70.865 Menschen beschäftigt.

Abbildung 1 vermittelt einen Überblick über die Struktur der Kernverwaltung der FHH.

Finanzbehörde

Öffentliche Aufgaben werden nicht nur von Behörden und Ämtern, sondern auch von Landesbetrieben, Sondervermögen, Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts und privatrechtlich verfassten Organisationen wahrgenommen. Gemeinsam mit der Kernverwaltung bilden diese Organisationen den Konzern Freie und Hansestadt Hamburg (Konzern FHH). Dieser umfasst insgesamt etwa 400 Organisationseinheiten (siehe auch Abbildung 2).

Der Konzernabschluss ermöglicht einen finanziellen Gesamtüberblick über das städtische Handeln, indem er die Zahlenwerke der Behörden, Ämter, verbundenen Organisationen sowie Beteiligungen zusammenführt.

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Abbildung 2: Struktur des Konzerns FHH Finanzbehörde

In der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) ist ein Großteil der öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen der Stadt gebündelt. Die HGV umfasst die Segmente öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Verkehr und Logistik, Ver- und Entsorgung, Immobilien und Stadtentwicklung und andere Beteiligungen.

In den Unternehmen des Konzerns FHH sind rund 76.000 Menschen beschäftigt. Sie bewirtschaften öffentliches Vermögen in einer Größenordnung von über 40 Mrd. Euro.

Gesteuert und beaufsichtigt werden die öffentlichen Unternehmen von der jeweils fachlich zuständigen Behörde entlang von Zielbildern und strategischen Unternehmenskonzepten. So ist beispielsweise die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende für die Verkehrsunternehmen wie Hochbahn und HVV zuständig.

Die Grundzüge ihrer Steuerungsansätze hat die Stadt in der „Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie“ zusammengefasst. Ihr Ziel ist es, die Vision einer nachhaltigen Metropole zu verwirklichen, in der allen ein gutes Leben möglich ist. Kernelement der Strategie sind vier Zielcluster: Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit“, „Ökonomie“, „Klima und Umwelt“ sowie „Soziale Verantwortung“.

2. Nachhaltigkeit

Für den Senat hat nachhaltiges Handeln schon seit vielen Jahren Priorität. Hamburg setzt die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) mit ihren 169 Unterzielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung entschlossen um. Nach dem Regierungsprogramm des Senats soll Hamburg als Zukunftsstadt eine nachhaltige Metropole sein. Zu diesem Zweck hat die Stadt Indikatoren entwickelt, die sie Jahr für Jahr fortschreibt. Sie sollen einen Eindruck darüber vermitteln, ob es der Stadt gelingt, ihre Ziele in den verschiedenen Handlungsfeldern zu erreichen und welche Fortschritte im Jahresvergleich erzielt werden konnten (siehe auch Tabelle 1).

Darüber hinaus hat Hamburg mit ihrem erstmals veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht in Form einer Voluntary Local Review den Stand der Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele dargelegt. Dieser Bericht stützt sich auf ein erweitertes Kennzahlenset, das in Teilen von Tabelle 1 abweichende Indikatoren berücksichtigt. Anhand eines Kennzahlsets von 107 Indikatoren und zahlreichen praktischen Umsetzungsbeispielen bildet der Nachhaltigkeitsbericht die Fortschritte bei der Erreichung der SDGs ab. Auf dieser Basis soll in den nächsten Jahren eine Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen für die Hansestadt entwickelt werden.

Sustainable Development Goals – SDGIndikatorwert 2022Indikatorwert 2023
SDG 1  Keine Armut

Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (bezogen auf alle zivilen Erwerbpersonen)

4,7 Prozent

5,1 Prozent

Armutsgefährdungsquote (gemessen am Landesmedian)

 19,5 Prozent

18,8 Prozent 
SDG 2 – Kein Hunger

Anteil der ökologisch genutzten Fläche an der landwirtschaftlich genutzten Fläche

11,5 Prozent

 11,2 Prozent

SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen

Lebenserwartung neugeborener Jungen

78,8 Jahre (2021)

78,6 Jahre (2022)

Lebenserwartung neugeborener Mädchen

83,5 Jahre (2021)

83,3 Jahre (2022)

Qualifizierte HIV-Beratungen

10.059 (Anzahl)

11.540 (Anzahl)

Vorzeitige Sterblichkeit pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner

190 (Anzahl)

187 (Anzahl) 

Immission von Luftschadstoffen - Feinstaub (PM10)

16,0 µg / m³ (2021)

17,0 µg / m³ (2022)

Anzahl öffentliche Sportanlagen

145 (Anzahl)

144 (Anzahl)

SDG 4 – Hochwertige Bildung

Betreuungsquote der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung

44,7 Prozent

46,3  Prozent

Fachkraftschlüssel Elementar (Anzahl betreuter Kinder pro Fachkraft)

10,5 (Anzahl)

10,2 (Anzahl)

Anzahl der Studierenden im 1. Hochschulsemester in Hamburg

18.135 (Anzahl)

18.709 (Anzahl)

Besucher/-innen von Einrichtungen der Stiftung Historische Museen Hamburg

269.134 (Anzahl)

303.324 (Anzahl)

Anzahl der Besucher/-innen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle

332.166 (Anzahl)

452.577 (Anzahl)

Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss

5,9 Prozent (2021)

6,4 Prozent (2022)

SDG 5 – Geschlechtergleichstellung

Anteil der Frauen in der Hamburgischen Bürgerschaft

44,7 Prozent (2021)

42,3 Prozent (2022)

Anteil der Beamtinnen und Tarifbeschäftigten in den Führungs- und Spitzenpositionen der FHH (B2- B6)

32,6 Prozent

31,5 Prozent

Anteil von Senatsvertreterinnen in Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen

48,2 Prozent

50,3 Prozent

SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Angeschlossene Einwohnerinnen und Einwohner an die Wasserversorgung (einschl. Metropolregion)

2,2 Mio. 2,2 Mio. 

Zahl der öffentlichen Toiletten

138 (Anzahl)

143 (Anzahl)

Trinkwasserspender

17 (Anzahl)

43 (Anzahl)

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektro-Kfz und Plug-In Hybride

1.977 (Anzahl)

2.429 (Anzahl)

Anteil erneuerbarer Energieträger an der Bruttostromerzeugung

21,1 Prozent (2021) 

22,5 Prozent (2022)

Strom aus Photovoltaik

0,9 Prozent (2021)

1,5 Prozent (2022)

SDG 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Nominales Bruttoinlandsprodukt je Einwohnerin und Einwohner

79.172  Euro

79.176 Euro 

Wirtschaftswachstum (real)

4,5 Prozent

 -1,1 Prozent

Erwerbstätigenquote (20 bis 64 Jahre)

78,4 Prozent (2021)

79,2 Prozent (2022)

Vollzeitquote aller Erwerbstätigen

71,8 Prozent 

71,4 Prozent

SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur

Containerumschlag im Hamburger Hafen

8,3 Mio. TEU

7,7 Mio. TEU

Patentanmeldungen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner

20 (Stück)

21 (Stück)

Verhältnis der Forschung-und-Entwicklungs-Ausgaben zum BIP

2,25 Prozent (2020)

2,16 Prozent (2021)

Durchschnittliche Verfügbarkeit der Bundeswasserstraße "Unterelbe"

2,3 (Ø Note)

1,6 (Ø Note)

SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Abschluss (Stichtag 30. Juni)

12,5 Prozent

12,2 Prozent (2023)

Ausländische Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit Abschluss

86,5 Prozent (2021)

86,0 Prozent (2022)

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Bevölkerungszunahme gegenüber dem Vorjahr

0,3 Prozent

0,3 Prozent

Genehmigte Wohneinheiten

10.377 (Stück)

5.404 (Stück)

Vermarktete Wohnungsbauflächen

492 (Wohnungseinheiten)

246 (Wohnungseinheiten)

SDG 12 – Verantwortungsvoller Konsum und nachhaltige Produktion

Haushaltsabfälle je Einwohnerin und Einwohner

430 kg (2021)

396 kg (2022)

Trinkwasserverbrauch je Tag und Einwohnerin und Einwohner

111 l

106 l 
SDG 13 – Klimaschutz

Anzahl Straßenbäume

226.359

227.631

CO2-Emissionen je Einwohnerin und Einwohner

7,5 t (2021)

6,9 t (2022)

SDG 14 – Leben unter Wasser

Anzahl Trinkwasserproben

62.725

59.022

Phosphor in Fließgewässern (Prozentzahl Messstellen, an denen der Zielwert Gesamtphosphor eingehalten wird) 

50 Prozent

53 Prozent

SDG 15 – Leben an Land

Anteil der Naturschutzflächen an der Landesfläche (inkl. Wattenmeer)

23,7 Prozent (2021)

23,7 Prozent (2022)

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen

3.242 ha

3.248 ha

SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Aufklärungsquote der erfassten Straftaten

46,2 Prozent

48,2 Prozent

Funkstreifeneinsätze 

513.359 Stunden

526.231 Stunden 
SDG 17 – Makroökonomische Stabilität

Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer (Hamburg)

48.127 Euro

54.296 Euro 

Arbeitsvolumen

1.629 Mio. Stunden

1.667 Mio. Stunden 

Schuldenstand Kernhaushalt

25.122 Mio. Euro

22.674 Mio. Euro

Finanzierungssaldo des Kernhaushalts

2.499,9 Mio. Euro

1.126,8 Mio Euro 
Tabelle 1: Hamburger Kennzahlenset zu den Nachhaltigkeitszielen

3. Das Haushaltsjahr 2023 in Kürze

Die Entwicklung der Weltwirtschaft blieb im Jahr 2023 aufgrund geopolitischer Konflikte, der restriktiven Geldpolitik und der volatilen Energiepreise eingetrübt. Die Konjunktur wuchs weltweit weiterhin nur in einem moderaten Tempo von 3,1 Prozent. In Deutschland ging die Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 sogar um 0,2 Prozent zurück.

Die Hamburger Wirtschaft konnte sich von den bundesweiten Entwicklungen nicht lösen. Das im Bundesvergleich überdurchschnittliche Wachstum aus dem Vorjahr konnte nicht fortgesetzt werden. Die Mai-Steuerschätzung 2024 prognostiziert allerdings bereits wieder eine im Vergleich zu anderen Bundesländern bessere konjunkturelle Entwicklung.

Mit einer steigenden Einwohnerzahl von inzwischen wieder 1,91 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern (nach der Bevölkerungsfortschreibung 2023) kletterte auch die Erwerbstätigkeit in Hamburg auf ein Allzeithoch. Insgesamt waren im Jahresdurchschnitt 2023 1.348.000 Personen erwerbstätig. Dabei legte insbesondere die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 20.851 Beschäftigte auf 1,08 Mio. Beschäftigte zu (Stand Ende des dritten Quartals 2023).

Auf dieser Basis entwickelte sich das Hamburger Steueraufkommen insgesamt betrachtet positiv. Zwar nahmen die Steuereinzahlungen leicht um 0,2 Mrd. Euro auf 15,7 Mrd. Euro ab. Unter Berücksichtigung von nicht zahlungswirksamen Sachverhalten wie Forderungen und Rückstellungen, wuchsen die Steuererträge insgesamt aber um 1,1 Mrd. Euro auf 16,5 Mrd. Euro.

Der Schuldenstand von Bund und Ländern wird vom Statistischen Bundesamt in der Schuldenstatistik zusammengeführt. Diese bildet den Maßstab für den Vergleich der Länder und für die statistische Meldung an die EU. In dieser Rechnung ist die Verschuldung des Hamburger Kernhaushalts merklich um 2.448 Mio. Euro auf 22.674 Mio. Euro gesunken.

Aufgrund des doppischen Rechnungswesens gehen die insgesamt in der Bilanz der Hamburger Kernverwaltung erfassten Verbindlichkeiten über die „klassische“ Kredit- und Kapitalmarktverschuldung jedoch hinaus. Es werden zusätzliche Verpflichtungen insbesondere gegenüber verbundenen Organisationen und Organisationen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen. Insgesamt betrachtet ist die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten der Hamburger Kernverwaltung im Vorjahresvergleich mit 3.439 Mio. Euro sogar noch stärker auf 29.344 Mio. Euro (Vorjahr: 32.783 Mio. Euro) gesunken.

Die nachfolgende Abbildung vermittelt einen Überblick über die makroökonomischen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2023.

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Abbildung 3: Makroökonomisches Profil Hamburgs Finanzbehörde


4. Investitionstätigkeit

Die städtischen Investitionen expandierten im Haushaltsjahr 2023 merklich. Sie verzeichneten ein Plus von 44 Prozent und stiegen auf 1.861 Mio. Euro an – den bislang höchsten Stand. Im Haushaltsjahr 2024 ist geplant, die bereits umfangreichen Investitionen noch weiter zu steigern (siehe auch Abbildung 4). Der Schwerpunkt wird dabei weiterhin auf dem Schnellbahnausbau liegen. Zudem soll die Leistungsfähigkeit des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durch gezielte Ankäufe des städtischen Immobilienbestands gestärkt werden.

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Abbildung 4: Entwicklung der Investitionen der Kernverwaltung (gemäß Haushaltsplanentwurf 2025/2026) Finanzbehörde

Die Vielzahl von Investitionsvorhaben unterteilen sich in Einzelinvestitionen (1.325 Mio. Euro), Investitionsprogramme (259 Mio. Euro) und Sonstige Investitionen (277 Mio. Euro).

Finanzbehörde

Gleichartige oder auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtete Investitionen werden als Investitionsprogramme veranschlagt:

Finanzbehörde

Die Investitionstätigkeit des Konzerns geht noch einmal deutlich über das der Kernverwaltung hinaus. Die Zugänge beim immateriellen Vermögen und beim Sachanlagevermögen im Konzern betrugen im Haushaltsjahr 2023 rund 5,3 Mrd. Euro. Beispielhaft sind nachfolgend einige Investitionen der Tochterorganisationen aufgeführt:

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Abbildung 5: Investitionsprojekte der Tochterorganisationen Finanzbehörde


5. Finanzierungstätigkeit

Im Haushaltsjahr 2023 nahm die Kernverwaltung Deckungskredite am Kapitalmarkt in Höhe von nominal 291 Mio. Euro – einschließlich Agien in Höhe von rund 1 Mio. Euro und Disagien in Höhe von rund 1 Mio. Euro – auf (Vorjahr: 550 Mio. Euro). Damit war die Kreditaufnahme weiter rückläufig.

Es wurden kurz- und mittelfristige Geschäfte mit variabler und fester Verzinsung abgeschlossen. Die variabel verzinslichen Kredite sind vorwiegend aufgenommen worden, um sie mit bestehenden Derivaten zu verknüpfen, die wiederum das Zinsänderungsrisiko begrenzen.

Als Refinanzierungsinstrument wurden im vierten Jahr in Folge ausschließlich Wertpapiere – Landesschatzanweisungen und Ländergemeinschaftsanleihen – genutzt. Die durchschnittliche Laufzeit der Wertpapiere betrug 6 Jahre.

Die gewichtete durchschnittliche effektive Verzinsung der Ländergemeinschaftsanleihe und eines KfW-Darlehens betrug 3,0 Prozent. Im Vorjahr konnte sich die Stadt noch deutlich günstiger verschulden. Die Kredit- und Kapitalmarktzinsen haben im Verlauf des Haushaltsjahres 2023 weiter angezogen.

Zum 31.12.2023 betrug die Kredit- und Kapitalmarktverschuldung der Kernverwaltung insgesamt 22.674 Mio. Euro (Vorjahr: 25.122 Mio. Euro). Hiervon entfielen:

  • 78 Prozent auf Wertpapiere (Landesschatzanweisungen, Ländergemeinschaftsanleihen und Bund-Länder-Anleihen),
  • 19 Prozent auf Schuldscheindarlehen und
  • 3 Prozent auf Kreditverträge mit der KfW Bankengruppe (KfW).

Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit des Portfolios betrug 7,9 Jahre.

Das Schuldenmanagement der Stadt ist darauf ausgerichtet, das Risiko steigender Zinsen zu begrenzen. Der Anteil variabel verzinster Schulden soll 25 Prozent des gesamten Schuldenstands nicht überschreiten. Dieser Grenzwert wurde 2023 wie schon in den Vorjahren mit 0,2 Prozent (unter Berücksichtigung von Zinssicherungsgeschäften) deutlich unterschritten.

Die tagesaktuelle Liquiditätsversorgung der Stadt in Form von Kassenverstärkungskrediten ist in der zuvor beschriebenen Zusammensetzung der Kredit- und Kapitalmarktverschuldung nicht enthalten. Kassenverstärkungskredite dienen ausschließlich der Sicherstellung der Liquidität und werden nicht für langfristige Finanzierungsbedarfe genutzt. Sie sind kein Substitut für Deckungskredite. Nachdem das Limit in den Jahren der Corona-Pandemie erhöht wurde, war der Senat gemäß Haushaltsbeschluss ermächtigt, Kassenverstärkungskredite wieder im bisherigen Volumen von bis zu 4.500 Mio. Euro aufzunehmen. Der zur Verfügung stehende Betrag wurde bei weitem nicht ausgeschöpft (siehe Abbildung 6).

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Abbildung 6: Höhe der in Anspruch genommenen Kassenkredite seit 2018 Finanzbehörde

Im Haushaltsjahr 2023 wurden keine Kassenverstärkungskredite bei Banken zur Gewährleistung der Liquidität aufgenommen. Bei den hier dargestellten Kassenverstärkungskrediten handelt es sich ausschließlich um Liquiditätsüberschüsse verbundener Konzernunternehmen. Das Gesamtvolumen dieser Kassenverstärkungskredite betrug im Haushaltsjahr 2023 etwa 91 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Durchschnitt von rund 250 Mio. Euro pro Tag. Diese Bündelung von Liquiditätsreserven bei der Kernverwaltung folgte Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Die öffentlichen Unternehmen erhalten marktorientierte Guthabenzinsen. Die Gelder dienten somit nicht dazu, Liquiditätsbedarfe der Kernverwaltung zu decken. Die Liquidität der Kernverwaltung war auch ohne diese Gelder jederzeit sichergestellt.

Die Gesamtverbindlichkeiten des Konzerns betrugen 49,6 Mrd. Euro (Vorjahr: 50,9 Mrd. Euro). Beispielsweise konnte die HGV ihre Kreditmarktverbindlichkeiten um 391 Mio. Euro reduzieren. Hingegen erhöhte die Hamburg Energienetze GmbH ihre Kreditmarktverbindlichkeiten um 335 Mio. Euro zur Finanzierung von Ausleihungen an die Stromnetz Hamburg GmbH zum weiteren Ausbau des Stromnetzes.

6. Vermögenslage

Kernverwaltung

5 kernverwaltung bilanz
Tabelle 4: Kurzbilanz der Kernverwaltung Finanzbehörde

Tabelle 4 zeigt die Kurzbilanz der Kernverwaltung. Im Vorjahresvergleich ging die Bilanzsumme der Kernverwaltung auf 75.147 Mio. Euro (Vorjahr: 76.730 Mio. Euro) zurück. Auf der Passivseite zeigten sich mit höheren Verpflichtungen für Versorgungsleistungen und rückläufigen Verbindlichkeiten gegenläufige Effekte. Der Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag konnte dank des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.902 Mio. Euro reduziert werden. Auf der Aktivseite nahm das Anlagevermögen insbesondere die Finanzanlagen zu, mit dem reduzierten Kassenbestand nahm das Umlaufvermögen hingegen ab.

Die Veränderung des Eigenkapitals der Kernverwaltung ist der folgenden Abbildung 7 zu entnehmen.

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Abbildung 7: Eigenkapitalveränderung abgeleitet aus den Bilanzpositionen Finanzbehörde

Das Anlagevermögen, also Vermögensgegenstände, die für die Kernverwaltung über das laufende Haushaltsjahr hinaus einen Nutzen erbringen, prägte die Aktivseite. Es nahm im Vorjahresvergleich leicht um 2.056 Mio. Euro auf nunmehr 46.923 Mio. Euro (Vorjahr: 44.867 Mio. Euro) zu.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich leicht auf 4.529 Mio. Euro (Vorjahr: 4.323 Mio. Euro).

Das Sachanlagevermögen präsentierte sich sowohl in der Zusammensetzung als auch in der Höhe von 21.472 Mio. Euro (Vorjahr: 21.258 Mio. Euro) konstant. Üblicherweise verfügen öffentliche Gebietskörperschaften über einen hohen Anteil an Sachanlagevermögen, um Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, etwa die Bereitstellung von Infrastruktur, erfüllen zu können.

Der Zuwachs des Anlagevermögens ist jedoch fast ausschließlich auf die Finanzanlagen (1.636 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Gewichte innerhalb des Anlagevermögens haben sich in den zurückliegenden Haushaltsjahren zugunsten der Finanzanlagen verschoben. Diese Entwicklung setzte sich auch im Haushaltsjahr 2023 fort (siehe auch Abbildung 8).

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Abbildung 8: Wertentwicklung der Finanzanlagen seit 2017 Finanzbehörde

Der Wertzuwachs des Finanzanlagevermögens entfiel überwiegend auf die Anteile an verbundenen Organisationen. Beispielsweise erhielt das Sondervermögen Finanzierung Schnellbahnausbau eine Kapitaleinlage in Höhe von 655 Mio. Euro, die unmittelbar den Wertansatz der Finanzanlage erhöhte.

Im Haushaltsjahr 2023 überstiegen die Zuschreibungen die Abschreibungen auf Finanzanlagen deutlich um 895 Mio. Euro. Zuschreibungen wurden auf die Wertansätze für die HGV (+824 Mio. Euro), das Sondervermögen Stadt und Hafen (+64 Mio. Euro) und die Hamburg Port Authority (HPA) (+13 Mio. Euro) erfasst. Abschreibungen waren hingegen auf die Wertansätze für die IVK Immobilienverwaltung für Kultur GmbH & Co. KG (-6 Mio. Euro) und das Sondervermögen Schulimmobilien Hamburg (-2 Mio. Euro) vorzunehmen.

Die HGV profitierte von den außergewöhnlich starken Jahresergebnissen der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft (HLAG) in den Haushaltsjahren 2021 und 2022, an der sie Anteile in Höhe von 13,9 Prozent gemessen am Kapital hält. Die HLAG leistete Dividendenzahlungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 63 Euro je Aktie, die jedoch erst 2023 ausgeschüttet wurden. Die hieraus resultierenden Erträge in Höhe von rund 1.500 Mio. Euro erreichten die HGV somit ein Jahr „später“ und schlugen sich erst im Haushaltsjahr 2023 ertragswirksam im Beteiligungsergebnis nieder.

Das städtische Umlaufvermögen ist geprägt von den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen sowie den liquiden Mitteln. Letztere sanken im Haushaltsjahr 2023 deutlich und trugen damit maßgeblich zum Rückgang des Umlaufvermögens auf nunmehr 6.748 Mio. Euro (Vorjahr: 8.468 Mio. Euro) bei.

Der um 1.655 Mio. Euro auf 3.118 Mio. Euro gesunkene Kassen- und Bankbestand ist auf die außergewöhnlich hohe Liquidität des Vorjahres und die hohe Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2023 zurückzuführen. Trotz des Rückgangs befinden sich die Bestände nach wie vor auf einem hohen Niveau.

Der Forderungsbestand der Stadt verzeichnete insgesamt betrachtet einen leichten Rückgang und beläuft sich auf nunmehr 3.614 Mio. Euro (Vorjahr:3.678 Mio. Euro).

Der Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag reduzierte sich infolge des Jahresüberschusses von 1.902 Mio. Euro und beträgt 20.971 Mio. Euro.

Auf der Passivseite der Bilanz verringerte sich der Gesamtbetrag der Sonderposten leicht auf 1.521 Mio. Euro. Die vom Bund erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen waren aufwärtsgerichtet (+49 Mio. Euro). Gleichzeitig werden jedoch Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der aus den erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen finanzierten Vermögensgegenstände aufgelöst.

Die Entwicklung bei den Rückstellungen war insbesondere von den Rückstellungen für Pensionen und Versorgungsbeihilfen geprägt. Die Pensionsrückstellungen waren erheblich um insgesamt 1.455 Mio. Euro auf 32.126 Mio. Euro aufzustocken. Der hohe Zuführungsbedarf resultierte insbesondere aus der mit der Ermittlung des Rückstellungsbetrags einhergehenden jährlichen Aufzinsung des Bestands und der Berücksichtigung des im Herbst 2023 erzielten Tarifabschlusses und dessen Übernahme auf den Beamtenbereich.

Die Rückstellungen für Versorgungsbeihilfen waren ebenfalls anzuheben. Sie stiegen um 473 Mio. Euro auf 6.948 Mio. Euro. Die Erhöhung ist in erster Linie auf die deutlich gestiegenen Beihilfezahlungen und die damit verbundenen höheren erwarteten Beihilfeverpflichtungen zurückzuführen.

Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten war im Vorjahresvergleich um 3.439 Mio. Euro rückläufig. Sie betrug 29.344 Mio. Euro (Vorjahr: 32.783 Mio. Euro). Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zeigt Abbildung 9.

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Abbildung 9: Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 Finanzbehörde

Hamburg führte dank der guten Liquiditätssituation der Kernverwaltung im Haushaltsjahr 2023 Schulden im beträchtlichen Umfang von 2.448 Mio. Euro zurück. Die Anleihen und Obligationen sanken entsprechend um 1.853 Mio. Euro auf 17.583 Mio. Euro.

Zurückgeführt wurden auch Schuldscheindarlehen. Sie betrugen nunmehr 4.177 Mio. Euro (Vorjahr: 4.669 Mio. Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Organisationen sanken um 740 Mio. Euro auf nunmehr 3.420 Mio. Euro. Der Hauptgrund für den Rückgang war, dass die verbundenen Organisationen, für welche ein Betriebsmittelkonto geführt wird, ihre Bestände bei der Kasse.Hamburg um 497 Mio. Euro reduzierten.

Konzern

Tabelle 5: Kurzbilanz des Konzerns Finanzbehörde

Tabelle 5 stellt die Kurzbilanz des Konzerns dar. Der Konzern wird in seinen Bilanzpositionen maßgeblich von der Kernverwaltung geprägt. In wesentlichen Positionen wie dem Immateriellen Vermögen, dem Kassenbestand, dem Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag, den Rückstellungen, insbesondere denen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, und den Verbindlichkeiten, stammen die in den Konzernzahlen erkennbaren Effekte daher vorwiegend aus Vorgängen in der Kernverwaltung.

Das Anlagevermögen ist seit Jahren aufwärtsgerichtet und stieg auch im Haushaltsjahr 2023 erneut um 3.524 Mio. Euro an. Abbildung 10 zeigt die Verteilung des Anlagevermögens auf die Organisationen.

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Abbildung 10: Verteilung des Anlagevermögens auf die Organisationen zum 31.12.2023 Finanzbehörde

Die Verbindlichkeiten des Konzerns verringerten sich im Haushaltsjahr 2023 um 1.329 Mio. Euro auf 49.557 Mio. Euro (Vorjahr: 50.886 Mio. Euro). Sie werden maßgeblich von den Anleihen und Obligationen sowie den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten geprägt.

7. Ertragslage

Kernverwaltung

6 erträge und aufwendungen
Tabelle 6: Zusammenstellung der Erträge und Aufwendungen der Kernverwaltung Finanzbehörde

 Die Ertragslage der Hamburger Kernverwaltung (siehe Tabelle 6) verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr zwar einen Rückgang, blieb jedoch weiterhin positiv. Obwohl die Verwaltungserträge mit einer Steigerung von zwei Prozent auf 20.607 Mio. Euro geringer anstiegen als die um fast acht Prozent auf 19.893 Mio. Euro deutlich gestiegenen Verwaltungsaufwendungen, reichte dies für ein positives Verwaltungsergebnis in Höhe von 714 Mio. Euro aus.

Konzern

Tabelle 7: Zusammenstellung der Erträge und Aufwendungen des Konzerns Finanzbehörde

 Die Ertragslage des Konzerns FHH (siehe Tabelle 7) verzeichnete mit 1.616 Mio. Euro ebenfalls ein positives Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit. Die Erträge in Höhe von 31.396 Mio. Euro überstiegen die Aufwendungen in Höhe von 29.780 Mio. Euro. Es sind im Konzern insgesamt interne Leistungsbeziehungen von 8.216 Mio. Euro durch Konsolidierung nicht mehr enthalten. Darüber hinaus unterscheiden sich die Gliederungen von Kernverwaltung und Konzern, was zu Abweichungen durch unterschiedliche Zuordnung bestimmter Posten, wie zum Beispiel der Umsatzerlöse, in den Zahlenwerken führt.

Dass die Ertragslage der Kernverwaltung trotz des deutlichen Anstiegs der Verwaltungsaufwendungen weiterhin positiv ist, ist vor allem den Steuer- und steuerähnlichen Erträgen zu verdanken, die die Ertragsseite maßgeblich prägten. Trotz der konjunkturell angespannten Lage belief sich das städtische Steueraufkommen auf 16.575 Mio. Euro (Vorjahr: 15.450 Mio. Euro), was einem Anstieg um 1.125 Mio. Euro entspricht. Der Anstieg ist insbesondere auf die Sonstigen Ertragssteuern zurückzuführen, die hauptsächlich Einnahmen aus der Kapitalertragssteuer umfassen. Diese waren mit einem Plus von 793 Mio. Euro merklich aufwärtsgerichtet (siehe auch Abbildung 11).

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Abbildung 11: Entwicklung der Steuererträge nach Arten Finanzbehörde

Bei den Steuererträgen ist in der wirtschaftlichen Betrachtung zu berücksichtigen, dass die vereinnahmten Beträge unter Umständen zu gewissen Teilen wieder an die Steuerpflichtigen zu erstatten sind. Diese Erstattungsverpflichtungen mindern systematisch das Steueraufkommen; sie werden von den Steuererträgen abgesetzt. Bilanziell geschieht dies durch die Bildung von pauschalen Rückstellungen, die 2023 um 128 Mio. Euro zu reduzieren waren.

Die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sind als gewinnabhängige Steuerarten in hohem Maße konjunkturreagibel. Angesichts der wirtschaftlichen Wachstumsschwäche entwickelten sich die Einkommensteuer (-43 Mio. Euro) und die Körperschaftsteuer (-586 Mio. Euro) vor Berücksichtigung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen rückläufig. Die Gewerbesteuer erfuhr dagegen einen Anstieg (+413 Mio. Euro), der allerdings durch einen Sondereffekt bedingt war. Die hohe sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beflügelte das Lohnsteueraufkommen (+328 Mio. Euro).

Die Erträge aus Transferleistungen, die im Wesentlichen Zuweisungen anderer Gebietskörperschaften, insbesondere des Bundes, repräsentieren, waren in den Vorjahren stark von der Corona-Pandemie geprägt und entsprechend aufwärtsgerichtet. Mit dem Ende der Corona-Pandemie liefen viele der Unterstützungsleistungen im Haushaltsjahr 2023 vollends aus. Insgesamt reduzierten sich die Erträge aus Transferleistungen der Kernverwaltung im Vorjahresvergleich deutlich um 635 Mio. Euro auf nunmehr 2.251 Mio. Euro (Vorjahr: 2.886 Mio. Euro).

Die Erträge aus Transferleistungen sind gemeinsam mit den Aufwendungen aus Transferleistungen zu betrachten, zu deren (teilweiser) Abdeckung sie bestimmt sind. Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus Transferleistungen stieg auf -6.317 Mio. Euro (Vorjahr: -5.772 Mio. Euro) ­an (siehe Abbildung 12).

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Abbildung 12: Entwicklung des Transferergebnisses seit 2019 Finanzbehörde

Während die Transfererträge stark zurückgingen, verharrten die Transferaufwendungen mit 8.568 Mio. Euro (Vorjahr: 8.658 Mio. Euro) in etwa auf dem Vorjahresniveau. Ausschlaggebend dafür war, dass der mit den rückläufigen Transfererträgen zusammenhängende Rückgang der Transferaufwendungen an die IFB (Corona-Überbrückungshilfen) durch angestiegene Sozialleistungen und höhere Transferleistungen für die Kinderbetreuung ausgeglichen wurde.

Die Aufwendungen aus Transferleistungen an den öffentlichen Bereich betrafen insbesondere Zuschüsse an das Jobcenter für erbrachte Dienstleistungen im Bereich der Hilfen zur Existenzsicherung. Diese erhöhten sich um 125 Mio. Euro auf 787 Mio. Euro (Vorjahr: 662 Mio. Euro). Die Schutzsuchenden aus der Ukraine erhalten seit Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung.

Die Transferleistungen an verbundene Organisationen und Beteiligungen unterliegen naturgemäß Schwankungen. Sie hängen von den Liquiditätsbedarfen und dem gewünschten Leistungsumfang der Einrichtungen ab. Insgesamt fielen die Zuweisungen und Zuschüsse mit 3.472 Mio. Euro deutlich geringer aus als im Vorjahr (3.977 Mio. Euro). Hauptverantwortlich hierfür waren die rückläufigen Zuweisungen und Zuschüssen an die IFB (-511 Mio. Euro). Erheblich höher (+124 Mio. Euro) fielen hingegen die Zuweisungen und Zuschüsse an die f & w fördern und wohnen AöR (f & w) aus, da das Unternehmen höhere Kosten für die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden zu bewältigen hatte.

Diese Zuweisungen und Zuschüsse der Kernverwaltung an viele Tochterorganisationen im Konzern FHH verdeutlichen die enge Verzahnung zwischen diesen.

Mit Blick auf die Ertragslage des Konzerns waren neben den Steuererträgen deshalb auch die Erträge und Aufwendungen aus Transferleistungen auf die Kernverwaltung zurückzuführen. Von den dortigen Transferaufwendungen betreffen 3.187 Mio. Euro konzerninterne Vorgänge, die im Konzern eliminiert wurden.

Die Umsatzerlöse des Konzern FHH waren aufwärtsgerichtet (+544 Mio. Euro). Den Umsatzerlösen liegen aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsfelder der Tochterorganisationen verschiedene Sachverhalte zugrunde. So wurden im Konzernverbund unter anderem Mieterträge, abgerechnete Leistungen für Containerumschlag und Erlöse aus Personenbeförderung erzielt. Den höchsten Anstieg verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 das Universitätsklinikum Eppendorf – Körperschaft öffentlichen Rechts (UKE) mit 147 Mio. Euro, gefolgt von der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA) mit 90 Mio. Euro und der Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) mit 87 Mio. Euro. Die einzelnen Organisationseinheiten erzielten Umsatzerlösen in Höhe von 14.713 Mio. Euro, davon entfielen 5.366 Mio. Euro auf konzerninterne Geschäfte.

Die Verwaltungsaufwendungen der Kernverwaltung stiegen auf 19.893 Mio. Euro (Vorjahr: 18.450 Mio. Euro) an. Die Aufwandsseite war insbesondere geprägt von den Personal- und Transferaufwendungen.

Die im Konzern entstandenen Materialaufwendungen stiegen auf 5.482 Mio. Euro (Vorjahr: 4.944 Mio. Euro). Hierzu trugen die HEnW mit 228 Mio. Euro unter anderem aus den gestiegenen Strombezugskosten sowie f & w mit 147 Mio. Euro durch den Anstieg der bezogenen Leistungen bei. Um 32 Mio. Euro rückläufig entwickelten sich hingegen die Kosten bei der SAGA, bedingt durch niedrigere Kosten für Heizung und Warmwasser.

Die Personalaufwendungen der Kernverwaltung stiegen im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft um 1.614 Mio. Euro auf insgesamt 7.525 Mio. Euro (Vorjahr: 5.911 Mio. Euro) an. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 27 Prozent. Verantwortlich für diesen Anstieg waren vor allem deutlich höhere Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Darüber hinaus waren höhere Entgelte und Bezüge zu leisten, da die letzte Tarif- und Besoldungssteigerung zum 01.12.2022 erfolgte und daher erst im Jahr 2023 vollständig wirksam wurde. Zudem wurde im Dezember 2023 die Inflationsausgleichsprämie anteilig aufwandswirksam.

Die Personalaufwendungen im Konzern stiegen um 1.999 Mio. Euro auf 12.891 Mio. Euro. Der Anteil der Tochterorganisationen hieran beträgt 387 Mio. Euro, von denen 61 Mio. Euro auf das UKE entfällt und im Wesentlichen auch auf die hohen Tarifabschlüsse einschließlich der Zahlung von Inflationsausgleichen und einen leichten Anstieg der Beschäftigten zurückzuführen ist.

Die Sonstigen Aufwendungen der Kernverwaltung sanken deutlich um 117 Mio. Euro auf 468 Mio. Euro (Vorjahr: 585 Mio. Euro). Ausschlaggebend waren geringere Rückstellungsbedarfe.

Die Übrigen Aufwendungen im Konzern verringerten sich auf 3.900 Mio. Euro (Vorjahr: 4.397 Mo. Euro). Hierin enthalten sind Aufwendungen aus Betriebsmittelzuschüssen mit 154 Mio. Euro, Aufwendungen aus Mieten und Pachten mit 398 Mio. Euro und Sonstige Aufwendungen mit 3.348 Mio. Euro, in denen auch 1.195 Mio. Euro im Konzern verbleibende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit der Kernverwaltung enthalten sind.

Das Finanzergebnis der Kernverwaltung verbesserte sich merklich auf 1.188 Mio. Euro (Vorjahr: 864 Mio. Euro) und trug somit maßgeblich zum Jahresüberschuss bei (siehe auch Abbildung 13).

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Abbildung 13: Zusammensetzung des Jahresergebnisses Finanzbehörde

Trotz expandierender Zinserträge auf Bankbestände (+161 Mio. Euro), schrumpften die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge der Kernverwaltung im Ergebnis um 94 Mio. Euro, weil im Vorjahr Rückstellungen für derivative Finanzinstrumente in größerem Umfang aufgelöst werden konnten.

Sowohl die Erträge aus Beteiligungen als auch die Erträge aus Gewinnabführung waren aufwärtsgerichtet. Letztere entfielen überwiegend auf Gewinnabführungen des Sondervermögens Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg (102 Mio. Euro), des Landesbetriebs Verkehr (50 Mio. Euro) und des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) (15 Mio. Euro). Bei den Erträgen aus Beteiligungen schlug die Gewinnausschüttung der hsh portfoliomanagment AöR (hsh pm) durch.

Die Zuschreibungen auf die Wertansätze für Finanzanlagen übertrafen mit 904 Mio. Euro erneut deutlich die gegenüberstehenden Abschreibungen von 9 Mio. Euro.

Das Finanzergebnis des Konzerns enthält weder konzerninterne Beteiligungserträge noch Zu- oder Abschreibungen auf vollkonsolidierte Tochterorganisationen. Trotzdem fiel es unterm Strich mit 1.233 Mio. Euro (Vorjahr: 820 Mio. Euro) ebenfalls positiv aus. Es profitierte maßgeblich von den höheren Erträgen aus Beteiligungen. Sie stiegen um 439 Mio. Euro auf 1.611 Mio. Euro an.

Alles in allem erwirtschaftete die Kernverwaltung einen Jahresüberschuss von 1.902 Mio. Euro und erzielte mit 3.296 Mio. Euro (Vorjahr: 28 Mio. Euro) sogar das bisher beste Bereinigte Jahresergebnis. Abbildung 14 zeigt die Zusammensetzung und Verwendung des Bereinigten Jahresergebnisses.

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Abbildung 14: Zusammensetzung und Verwendung des Bereinigten Jahresergebnisses Finanzbehörde

Rd. 300 Mio. Euro betreffen Sachverhalte, die einem anderen Haushaltsjahr zugerechnet werden müssen und deshalb hier zu bereinigen sind. Hierzu zählen insbesondere Ermächtigungsüberträge und sog. Fälle nach Art. 40 § 5 Abs. 5 SNHG, bei denen Fehler aus der Eröffnungsbilanz korrigiert wurden. Im Haushaltsjahr 2023 lagen die Steuererträge zudem um 1.840 Mio. Euro oberhalb des Steuertrendwerts. In Höhe dieses Betrags ist mithin das Jahresergebnis rein konjunkturell bedingt; es ist für konjunkturell schwächere Zeiten zurückzulegen. Dies geschieht durch die Zuführung zur Konjunkturposition. Darüber hinaus bestand die Besonderheit, dass eine Korrektur der Konjunkturposition mittels einer einmaligen „negativen Zuführung zur Konjunkturposition“ in Höhe von -2.934 Mio. Euro aufgrund der Anpassung der Berechnungsmethodik des Steuertrendverfahrens vorgenommen wurde. Im Ergebnis erfolgte eine negative Zuführung zur Konjunkturposition in Höhe von -1.094 Mio. Euro.

Das Bereinigte Jahresergebnis diente in Höhe von 824 Mio. Euro dazu, den negativen Ergebnisvortrag abzubauen. In Höhe von 2.472 Mio. Euro konnte die Allgemeine Rücklage bedient werden. Sie kann in den kommenden Haushaltsjahren dazu verwendet werden, etwaige Fehlbeträge in der Ergebnispla­nung auszugleichen.

Auch in der Konzernbetrachtung war das Haushaltsjahr 2023 erfreulich. Der Konzernjahresüberschuss fiel mit 2.461 Mio. Euro noch etwas besser aus als auf Ebene der Kernverwaltung.

8. Doppische Finanzkennzahlen

Die folgenden Kennzahlen in Abbildung 15 und Abbildung 16 geben einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der Kernverwaltung und dem Konzern FHH seit Einführung der doppischen Rechnungslegung im Jahr 2015.

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Abbildung 15: Ausgewählte Kennzahlen für die Kernverwaltung Finanzbehörde

Die Steuerquote, also der prozentuale Anteil der Aufwendungen, der durch Steuererträge gedeckt werden kann, nahm im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 leicht ab, obwohl die Steuererträge im Haushalsjahr 2023 insgesamt anstiegen. Dies liegt daran, dass gleichzeitig auch die Gesamtaufwendungen der Stadt zunahmen. Die Steuerquote verblieb mit 81,5 Prozent aber auf einem hohen Niveau und unterstreicht die bedeutende Rolle der Steuererträge für die Ertragskraft der Stadt.

Das gestiegene Zinsniveau macht sich auch bei der Gegenüberstellung von Zinsaufwendungen und Steuererträgen (Zins-Steuerquote) bemerkbar. Sie war mit 2,6 Prozent nach Jahren wieder leicht aufwärtsgerichtet, verblieb jedoch weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.

Die Transferaufwandsquote, der prozentuale Anteil der Transferaufwendungen gemessen an den Gesamtaufwendungen, ging auf 42,2 Prozent (Vorjahr: 46,1 Prozent) zurück und näherte sich damit wieder dem Vorkrisenniveau an.

Die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stagnierten bei 2.650 Mio. Euro. Aufgrund insgesamt gestiegener Gesamtaufwendungen verringerte sich ihr Anteil an den Gesamtaufwendungen um einen Prozentpunkt auf 13,0 Prozent (Quote der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit).

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Abbildung 16: Ausgewählte Kennzahlen für die Kernverwaltung und den Konzern Finanzbehörde

Die Personalaufwendungen der Kernverwaltung stiegen im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft um 1.614 Mio. Euro auf insgesamt 7.525 Mio. Euro (Vorjahr: 5.911 Mio. Euro) an. Entsprechend stieg der Anteil der Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen (Personalintensität) auf 37,0 Prozent. In der Konzernbetrachtung liegt der Anteil der Personalaufwendungen leicht höher als in der Kernverwaltung. Die Personalintensität kletterte auf fast 42 Prozent.

Die Zinslastquote, also der Anteil der Zinsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen, stieg ebenfalls leicht von 1,8 auf 2,1 Prozent an. In der Konzernbetrachtung liegt die Zinslastquote insgesamt etwas höher als in der Kernverwaltung, was auf den höheren Stand an Verbindlichkeiten zurückzuführen ist. Die deutliche Schuldentilgung in der Kernverwaltung führte aber auch im Konzern zu einem Absinken der Zinslastquote auf 2,3 Prozent. Bei ansteigendem Gesamtaufwand gingen die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen um 7 Mio. Euro auf 697 Mio. Euro zurück.

Der Anteil der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen (Abschreibungsintensität) sank leicht auf 3,4 Prozent. Im Gesamtkonzern beliefen sich die Abschreibungen auf 2.126 Mio. Euro (Vorjahr: 2.017 Mio. Euro). Damit lag die Abschreibungsintensität weiter deutlich höher als in der Kernverwaltung und verharrte bei etwa sieben Prozent.

Der Aufwandsdeckungsgrad, der die gesamten Aufwendungen ins Verhältnis zu den gesamten Erträgen setzt, lag bei 109,4 beziehungsweise 108,0 Prozent. Im dritten Jahr in Folge konnten Quoten von über 100 Prozent erreicht werden. Das heißt, das Ressourcenaufkommen überstieg klar den Ressourcenverbrauch. Nicht nur konnte die Substanz des städtischen Vermögens erhalten werden; es wurde sogar zusätzliches Vermögen geschaffen. Der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit, der fordert, das öffentliche Vermögen für nachfolgende Generationen zu erhalten, wurde eingehalten.

9. Nachtragsbericht

Folgende Ereignisse nach Bilanzstichtag haben möglicherweise einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Haushaltsjahr 2024 (siehe auch Abbildung 17).

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Abbildung 17: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Finanzbehörde

Ein Vergleich der jüngst veröffentlichten Zensusergebnisse 2022 mit der Bevölkerungsfortschreibung zeigt, dass die bisher angenommenen Zahlen der Bevölkerungsfortschreibung überhöht waren. Demnach muss die Bevöl­kerungsfortschreibung in Hamburg um 66.334 Menschen nach unten korrigiert werden. Da die Bevölkerungszahl Grundlage mehrerer politischer Entscheidungen ist, resultieren aus dem Ergebnis finanzielle Auswirkungen für Hamburg. Es wird eine strukturelle Belastung von rund 190 Mio. Euro pro Jahr erwartet. Der Betrag setzt sich zusammen aus rund 130 Mio. Euro, die die Stadt mehr in den Länderfinanzkraftausgleich einzuzahlen hat und 60 Mio. Euro, die man bei der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden weniger erhält.

Die Stadt Hamburg und die weltgrößte Reederei MSC Mediterranean Shipping Company (MSC) verkündeten im September 2023 die Unterzeichnung eines verbindlichen Vorvertrags, mit dem sie eine strategische Partnerschaft hinsichtlich der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) begründen. Die Stadt und MSC sollen das börsennotierten Logistikunternehmen künftig als Gemeinschaftsunternehmen führen, bei dem die Stadt eine Mehrheit von 50,1 Prozent hält. Bislang gehörten der Stadt rund 70 Prozent der börsennotierten HHLA. Mit der angestrebten strategischen Partnerschaft wird für den Hamburger Hafen die Möglichkeit geschaffen, aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu meistern und das Know-how einer weltweit führenden Reederei mit umfangreichen Terminalerfahrungen zu nutzen.

Der Senat stimmte im Februar 2024 der Übernahme der vertraglichen Verpflichtungen und der Veräußerung von Aktien zu. Um das Hafengeschäft vollends abzuschließen, müssen die Bürgerschaft und auch die EU-Kommission noch zustimmen.

Mit der Gründung der FinanzServiceAgentur – Anstalt des öffentlichen Rechts (FSA) sollen ab dem Haushaltsjahr 2025 die Finanzierungsaktivitäten und -kompetenzen von Kernhaushalt und Beteiligungen im Konzern FHH gebündelt werden. Dadurch sollen die privatrechtlichen Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, an denen die FHH beteiligt ist, unterstützt und die Verhandlungsposition des Konzerns FHH gegenüber den Akteuren auf den Finanzmärkten gestärkt werden.

Die heutige Köhlbrandbrücke ist das wichtigste Bindeglied in der Haupthafenroute des Hamburger Hafens und sichert einen leistungsfähigen Anschluss des größten deutschen Seehafens an die Bundesautobahnen A1 und A7. Die bestehende Brücke über den Köhlbrand wird das Ende ihrer Lebenszeit erreichen und muss ersetzt werden. Nach Untersuchung unterschiedlicher Querungsvarianten entschied der Senat, dem Ersatzneubau einer Brücke den Vorzug zu geben. Die Hamburgische Bürgerschaft stimmte schließlich den Plänen des Senats zu.

Der in der Folge eines entsprechenden Volksentscheids vollzogene Rückkauf der Energienetze bietet für die Stadt eine Chance zur Neustrukturierung der Energie- und Umweltunternehmen. Daher sollen die städtischen Energienetzbetreiber Gasnetz Hamburg GmbH und Stromnetz Hamburg GmbH zu einer spartenübergreifenden Netzgesellschaft fusioniert werden. Die rechtliche Fusion wird spätestens zum 31.08.2024 beim Handelsregister angemeldet und rückwirkend zum 01.01.2024 umgesetzt. Die Fusion wird, vorbehaltlich der weiteren rechtlichen Prüfung, durch Verschmelzung der beiden Unternehmen vollzogen werden.

10. Risiko- und Chancenbericht

Das städtische Haushalts- und Rechnungswesen umfasst alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge und damit auch alle Risiken, die bei ihrer Konkretisierung eine wirtschaftliche Belastung für die Kernverwaltung darstellen könnten. Das Risikomanagement ist somit in den Haushalts- und Steuerungskreislauf eingebettet: Die Behörden und Ämter setzen sich fortlaufend mit akuten und potenziellen Risiken auseinander, bewerten diese und nehmen sie in die Haushaltsplanung auf. Dies schließt durch die Konzernbetrachtung auch die Risiken der öffentlichen Unternehmen ein, die sich möglicherweise in der Bewertung der Finanzanlage oder in höheren Zuschussbedarfen im Haushaltsplan niederschlagen.

Risiken und Chancen können aus dem makroökonomischen Umfeld sowie aus der Entwicklung wesentlicher Ertrags- und Aufwandspositionen, unter anderem Steuererträge, Personalaufwendungen, Transferaufwendungen und Zinsaufwendungen, resultieren.

Wirtschaftliche Entwicklung

Eine konjunkturelle Erholung lässt bundesweit weiter auf sich warten. Zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 deutet sich angesichts der geopolitisch und wirtschaftlich angespannten Rahmenbedingungen eine konjunkturelle Seitwärtsbewegung an.

Der private Konsum zeigte im ersten Quartal 2024 eine leicht stützende Wirkung auf die Konjunktur. Von ihm dürften auch im weiteren Jahresverlauf wesentliche Wachstumsimpulse ausgehen.

Im ersten Quartal 2024 schwächte sich die Inflation in Deutschland weiter ab, jedoch verbleibt sie auf einem moderaten Niveau. Das stärkt die Kaufkraft der privaten Haushalte. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren für das Jahr 2024 einen Anstieg der Verbrauchspreise von knapp unter drei Prozent.

Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der schwachen wirtschaftlichen Dynamik recht robust und die Beschäftigung dürfte im laufenden Jahr noch einmal etwas zulegen. Der weiterhin hohe Fachkräftemangel dürfte zu steigenden Löhnen führen und den privaten Konsum stimulieren.

Alles in allem ist mit Beeinträchtigungen der konjunkturellen Entwicklung zu rechnen, aber nicht mit einem Einbruch der wirtschaftlichen Aktivität. Das BIP dürfte leicht zunehmen; für Hamburg wird mit einem Wirtschaftswachstum von real 0,6 Prozent gerechnet. Allerdings sind die Prognosen aufgrund der stark von Unsicherheit geprägten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weniger belastbar als in der Vergangenheit.

Entwicklung der Steuererträge

Die deutliche Aufwärtsentwicklung der Steuererträge in den vergangenen Haushaltsjahren wird sich nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2024 vermutlich nicht fortsetzen. Die Expansion der Steuererträge verliert merklich an Tempo (siehe auch Abbildung 18).

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Abbildung 18: Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2024 für Hamburg Finanzbehörde

Die Hamburg verbleibenden Steuern werden demnach im Haushaltsjahr 2024 im Vergleich mit dem Ist-Ergebnis des Vorjahres um rund 1,3 Mrd. Euro auf 15,3 Mrd. Euro zurückgehen. Dieser Rückgang lässt sich auf negative Sondereffekte bei der Körperschaftsteuer und die Normalisierung bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag nach einer stark überzeichneten Vorjahresbasis aufgrund von außergewöhnlich hohen Dividendenausschüttungen der Vorjahre zurückführen.

Danach wird das Steueraufkommen nach und nach bis auf etwa 17,3 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2028 zunehmen. Insgesamt liegen die Werte der Mai-Steuerschätzung um etwa 254 Mio. Euro oberhalb der November-Steuerschätzung.

In dieser Prognose ist die bereits beschlossene Steuergesetzgebung des Bundes bereits berücksichtigt. Insgesamt muss aufgrund bundesgesetzlicher Neuregelungen mit einer Reduzierung der Steuererträge in Höhe von 365 Mio. Euro gerechnet werden, wovon rund 305 Mio. Euro auf das Wachstumschancengesetz entfallen.

Aufgrund der moderaten Entwicklung des Steueraufkommens in den kommenden Haushaltsjahren, sind somit kaum Impulse von den Steuererträgen für die städtische Ertragslage zu erwarten.

Entwicklung der Personalaufwendungen

26 Prozent der Beschäftigten der Hamburger Verwaltung ist 55 Jahre alt und älter. Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Sie wird jährlich um ein bis zwei Prozent zunehmen und im Haushaltsjahr 2029 mit knapp 72.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfängern ihren Höhepunkt erreichen. Danach werden die Zahlen langsam zurückgehen.

Entsprechend ziehen die zu leistenden Versorgungsausgaben in den kommenden Haushaltsjahren merklich an. Sie werden bis 2025 bei einer unterstellten Steigerungsrate von zwei Prozent um rund 200 Mio. Euro steigen.

Systematisch stellen die Versorgungsausgaben Verbräuche der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen dar. In den kommenden Jahren ist mit Zuführungsbeträgen von etwa einer Mrd. Euro jährlich zu rechnen.

In den vergangenen Jahren war ein kontinuierlicher Personalaufwuchs zu verzeichnen. Die Zahl der Beschäftigten stieg seit 2019 um rund acht Prozent. Dies reflektiert die wachsenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung, aber auch die Herausforderungen, die in den zurückliegenden Haushaltsjahren zu bewältigen waren. Für die kommenden Haushaltsjahre gehen die Planungen davon aus, dass nach der Wachstumsstufe der Personalbestand auf dem dann erreichten Niveau stabilisiert werden kann. Einerseits stellt das Wachstum der Stadt laufend neue Anforderungen, die erfüllt werden müssen, andererseits darf auf Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung nicht verzichtet werden. Dies steht im Einklang mir den Vorgaben der quantitativen Personalsteuerung.

Die Tarifparteien verständigten sich im Dezember 2023 auf einen Tarifabschluss, der ab dem Haushaltsjahr 2024 zu steigenden Personalaufwendungen führt. Die Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen sind Großteils im Jahresabschluss 2023 bereits berücksichtigt.

Entwicklung der Transferaufwendungen

Es zeichnet sich für das Haushaltsjahr 2024 ein leichter Rückgang der Transferleistungen ab. Die Effekte aus den Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie werden im Haushaltsjahr 2024 vollends beendet sein. Dies hatte schon in den Vorjahren zu einem Rückgang sowohl der Transferaufwendungen als auch der Transfererträge geführt.

Dagegen dürften die Aufwendungen für Sozialleistungen weiter aufwärtsgerichtet sein. Die Reform des Wohngeldes, führt zu zusätzlichen Aufwendungen. Der Kreis der anspruchsberechtigten Haushalte stieg auch zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 noch weiter an.

Ein Aufwärtsrisiko besteht zudem mit Blick auf die Kosten für die Versorgung, Integration und Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden. Mit Blick auf das Jahr 2024 wird nach derzeitigen Erkenntnissen davon ausgegangen, dass der Unterkunftsbedarf auf dem Niveau von Ende 2023 verbleibt und weitere Unterbringungsmöglichkeiten akquiriert werden müssen. Im ersten Quartal des Haushaltsjahres 2024 lagen die Kosten für die Hilfen zur Existenzsicherung über dem Vorjahreswert und deuten weitere Steigerungen an.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass das Haushaltsurteil des BVerfG vom November 2023 zu dem Schluss kam, dass das sogenannte Corona-Sondervermögen des Bundes nicht umgewidmet werden darf. Der Bund wollte die darin enthaltenen 60 Mrd. Euro, die aus Krediten stammten, vor allem für den Klimaschutz ausgeben. Es ist daher anzunehmen, dass dem Bundeshaushalt entsprechende Finanzierungsmittel fehlen werden. Die Stadt bleibt dennoch bestrebt, wichtige Investitionen in den Bereichen Transformation und Klimaschutz weiterhin zu ermöglichen.

Unter dem Strich ist erneut mit einem negativen Transferergebnis von über sechs Mrd. Euro zu rechnen.

Entwicklung der Verschuldung

Im Haushaltsjahr 2024 dürfen zusätzliche Kredite, also Kredite, die nicht nur auslaufende Finanzierungen ersetzen, nur noch aufgenommen werden, um konjunkturell bedingte Einnahmeausfälle und einen etwaig negativen Saldo aus finanziellen Transaktionen zu refinanzieren. Die haushaltsrechtlichen Regelungen wirken somit einer Ausweitung der städtischen Verschuldung entgegen. Aufgrund der prognostizierten rückläufigen Steuererträge wird in der Planung für die Haushaltsjahre ab 2024 mit einer zunehmenden Entnahme aus der Konjunkturposition und eine damit einhergehende Kreditaufnahme aus konjunkturellen Gründen gerechnet.

Kreditermächtigungen sind im städtischen Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 2.319 Mio. Euro gemäß Haushaltsbeschluss vorgesehen. Im ersten Quartal 2024 wurden Deckungskredite in Höhe von 1.183 Mio. Euro getilgt, während keine neuen aufgenommen wurden. Der Schuldenstand sank folglich zunächst auf 21.491 Mio. Euro. Auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung zeichnet sich zudem ab, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine geringere Entnahme aus der Konjunkturposition erforderlich wird als bislang geplant.

Die Gründung der FSA zum Haushaltsjahr 2025 wird voraussichtlich die Netto-Kreditaufnahme und damit den Schuldenstand des Kernhaushalts erhöhen, sofern die FSA Darlehen aus dem Kernhaushalt erhält. Dies lässt zwar die Verschuldung im Kernhaushalt optisch ansteigen, die bereinigte Verschuldung im Konzern selbst wird sich dadurch aber nicht verändern.

Alles in allem ist zu erwarten, dass der Schuldenstand der Kernverwaltung im Haushaltsjahr 2024 in etwa auf dem bisherigen Niveau verharren wird. Aus der Verschuldung der Stadt erwächst somit kurzfristig kein Risiko für die Tragfähigkeit der städtischen Finanzen. Voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 ist jedoch mit einer höheren konjunkturbedingten Neuverschuldung zu rechnen.

Entwicklung der Zinsaufwendungen

Der Anteil der Zinsaufwendungen an den gesamten Aufwendungen liegt in Hamburg gegenwärtig bei rund zwei Prozent und damit weit unterhalb der Inflationsrate. In den vergangenen Jahren profitierte die Stadt Hamburg bei ihren Refinanzierungsgeschäften vom niedrigen Zinsniveau. Nach Erreichen des Zinshöchststands im September 2023 und einer unveränderten Zinspolitik über neun Monate, senkte die EZB im Juni 2024 die Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte. Angesichts der deutlichen Abschwächung der Inflation wurde eine Lockerung der geldpolitischen Maßnahmen erwartet. Trotz der jüngst eingeleiteten Zinswende bleibt der Restriktionsgrad der Geldpolitik vorerst hoch.

Im Vergleich zum Vorjahr waren die Zinsaufwendungen der Stadt im ersten Quartal 2024 rückläufig, was im Wesentlichen auf das niedrige Zinsniveau der vergangenen Jahre sowie die hohen Tilgungen der letzten Jahre zurückzuführen ist. Grundsätzlich wird im Haushaltsjahr 2024 mit einer konjunkturellen Neuverschuldung geplant. Im Ergebnis veranschlagt die Stadt Hamburg Zinsaufwendungen im Haushaltsjahr 2024 von rund 596 Mio. Euro.

Für die Planung der Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt ein erhöhter Zinssatz für neue Kreditaufnahmen in Höhe von 3,75 Prozent (Vorjahr: 3,25 Prozent) bei überwiegend mittel- bis langfristigen Finanzierungen am Kapitalmarkt zu Grunde. Ab dem Haushaltsjahr 2025 wird zudem von stark zunehmenden Konjunkturkreditaufnahmen ausgegangen, die entsprechend höhere Zinsaufwendungen mit sich bringen werden.

Konzernbetrachtung

Im Zuge des Projekts BeMaZ wurde eine neue Risikoberichterstattung der öffentlichen Unternehmen erarbeitet. Danach melden die Unternehmen all diejenigen wesentlichen Risiken, die auch ihrem jeweiligen Aufsichtsgremium berichtet werden (würden).

Auf dieser Grundlage wurden bei den öffentlichen Unternehmen insgesamt 686 Risiken mit einem Gesamtrisikobetrag von 1.089 Mio. Euro identifiziert. Abbildung 19 zeigt die Verteilung der gemeldeten Einzelrisiken auf die elf Segmente der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie.

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Abbildung 19: Verteilung der Einzelrisiken nach Segmenten Finanzbehörde

Dem Segment Immobilien, Stadtentwicklung und Wohnen können mit einer Anzahl von 155 die meisten gemeldeten Risiken (22,6 Prozent) zugeordnet werden. Mit 15 öffentlichen Unternehmen gehören diesem Segment zugleich die meisten öffentlichen Unternehmen mit Risikomeldungen an. Mit 145 gemeldeten Risiken folgt das Segment Wasserwirtschaft und Entsorgung (21,1 Prozent). An dritter Stelle folgt mit deutlichem Abstand das Segment ÖPNV mit 13,4 Prozent und 92 Einzelrisiken.

Das Segment Immobilien, Stadtentwicklung und Wohnen sticht auch mit einem Risikobetrag – also dem Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit – von 467 Mio. Euro hervor. Das Segment Wasserwirtschaft und Entsorgung rangiert trotz der Vielzahl der gemeldeten Einzelrisiken beim Risikobetrag erst an fünfter Stelle. Hier weisen somit die Risiken niedrigere Schadenshöhen und/oder Eintrittswahrscheinlichkeiten auf als die Risiken der Segmente Energieversorgung und ÖPNV. Bei der Betrachtung des aggregierten Risikobetrages liegen diese Segmente mit 13,2 Prozent beziehungsweise 12,4 Prozent trotz der geringeren Anzahl an gemeldeten Einzelrisiken auf dem zweiten beziehungsweise dritten Platz.

Inhaltlich unterscheiden sich die Risiken je nach Unternehmensaufgabe und -branche. Gleichwohl gibt es auch thematische Überschneidungen und inhaltliche Schnittmengen. So werden allgemeine Kostensteigerungen und insbesondere Kostensteigerungen im Bausektor mehrfach unternehmensübergreifend benannt. Weitere unternehmensübergreifende Risiken bestehen in den Bereichen IT, Personal, Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie Finanzierung – hier insbesondere mögliche Zinsveränderungen. Derartige unternehmensübergreifend gleichartige Risikofelder sollen in den folgenden Jahren zu Klumpenrisiken zusammengefasst und gemonitort werden.

Aus den Risikomeldungen der Unternehmen ergeben sich jedoch keine Risiken, für die sich nach Gesamteinschätzung die Gefahr einer Bestandsgefährdung realisieren könnte. Die gemeldeten Daten deuten zudem darauf hin, dass die in den Beteiligungen der FHH etablierten Risikomanagementsysteme grundsätzlich angemessen und wirksam sind. Die getroffenen Gegenmaßnahmen beziehungsweise Vorsorge erscheinen schlüssig.

11. Ausblick

Die öffentlichen Haushalte stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Die anhaltenden geopolitischen Spannungen erschweren es, die weitere Entwicklung vorherzusehen.

Auch die Stadt Hamburg muss in den kommenden Jahren mit einem eingeschränkten haushalterischen Rahmen rechnen. Die Steuerschätzungen prognostizieren, dass die Steuererträge im laufenden Haushaltsjahr 2024 zurückgehen und anschließend nur moderat zunehmen werden. Zudem entfallen die außergewöhnlich hohen Erträge aus den Sondereffekten der letzten Jahre. Dem stehen jedoch deutlich höhere Aufwendungen gegenüber: Die Löhne und Gehälter erhöhen sich aufgrund der Tarif- und Besoldungssteigerungen, zusätzlich zu den allgemeinen Kostensteigerungen seit Beginn der Ukraine-Krise. Gleichzeitig ist mit weiteren Aufwendungen infolge der Wohngeldreform und für die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden zu rechnen.

Das Haushaltskonzept der Stadt Hamburg, das vom Senat 2011 eingeführte wurde, berücksichtigt nicht die kurzfristigen Schwankungen der Steuerschätzungen, sondern den langfristigen Trend der tatsächlichen Steuererträge, welche über eine Konjunkturkomponente im Haushalt ausgeglichen werden. Der strukturelle Ausgleich aller Aufwendungen und Erträge wurde nach einer langen Phase der Haushaltskonsolidierung im Haushaltsjahr 2022 erstmals erreicht und konnte auch 2023 erfüllt werden. Nach den Regelungen der doppischen Schuldenbremse ist dieser Ausgleich auch für die kommenden Jahre gesichert, auch der Haushaltsplanentwurf des Senats für die Jahre 2025 und 2026 berücksichtigt dies. Auf diese Weise stellt die Stadt die Einhaltung des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit sicher: das von ihrer Vorgänger-Generation empfangene öffentliche Vermögen kann uneingeschränkt der Nachfolger-Generation übergeben werden.

Der Senat wird die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit weiterhin im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens nach Abschluss eines jeden Quartals über die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage informieren. Der Haushaltsplan für 2024 wird im Lichte dieser Entwicklungen fortgeschrieben.