Zielerreichungsgrad
Der Zielerreichungsgrad der SNH-Reform zeigt ein insgesamt positives Ergebnis, wobei jedoch auch Entwicklungspotentiale festgestellt wurden.
Die drei SNHG-Oberziele wurden auf sieben Indikatoren heruntergebrochen. Für diese wurde entlang von 21 Kriterien eine Bewertung analog des PEFA-Katalogs vorgenommen. In der Gesamtwertung wurden die Kriterien in die sieben Indikatoren zusammengefasst.
Von den 21 untersuchten Kriterien, die zu den sieben Indikatoren des Zielerreichungsgrads gehören, wurden insgesamt 4 mit der Bestnote „A“ bewertet, 8 mit der Note „B“, 7 mit der Note „C“ sowie 2 mit der Note „D“. Damit wurden 57 Prozent der Kriterien mit mindestens „B“ bewertet. Von den 7 Indikatoren wurden 4 Indikatoren mit mindestens „B“ bewertet, während bei 3 Indikatoren ein Ergebnis zwischen „D+“ und „C+“ vorliegt. Die obige Abbildung gibt einen Überblick über die Ergebnisse der sieben Indikatoren entlang der drei Oberziele.
Das beste Ergebnis wird für das Oberziel I „Sicherstellung der Generationengerechtigkeit“ erzielt. Dabei wird der Zielbereich „Nachhaltige Finanzpolitik“ mit der Bestnote „A“ bewertet, der Zielbereich „Vermögensrechnung“ mit einer sehr guten Bewertung von „B+“. Ein geringfügiges Verbesserungspotenzial besteht hier in Bezug auf das Erhaltungsmanagement, um die erreichte Wirkung in Bezug auf die Erhaltung der städtischen Vermögenswerte weiter zu stärken.
Das zweitbeste Ergebnis wird für das Oberziel III „Transparente und rechtmäßige Darstellung von Informationen“ erreicht. Hier liegen für die Zielbereiche „Transparenz der Informationen“ und „Verfahrensregelungen“ gute bis sehr gute Ergebnisse vor. Verbesserungspotenziale bestehen allerdings insbesondere in Bezug auf den Zielbereich „Gewinnung von Informationen“ und hier insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Integration von Fach- und Ressourceninformationen.
Teilweise deutliche Verbesserungspotenziale wurden in Bezug auf das Oberziel II „Steuerung und Kontrolle des Verwaltungshandelns“ identifiziert. In Bezug auf den Zielbereich „Stärkung der dezentralen Ressourcenverantwortung“ können zwar die Ziele bezüglich einer dezentralen Verantwortungsübernahme grundsätzlich als erfüllt angesehen werden, jedoch zeigen sich hier in der Haushaltspraxis noch Verbesserungspotenziale.
Im Gegensatz dazu wurden hier jedoch die Ziele in Bezug auf die Steuerungsmechanismen zur Aufrechterhaltung zentraler Kontrollmöglichkeiten auch bei dezentraler Verantwortung nur eingeschränkt erfüllt. Die deutlichen Verbesserungspotenziale in Bezug auf die Steuerung zeigen sich insbesondere auch im Zielbereich „Steuerung und Ziele.“ Zwar konnten die Ziele mit Bezug zu den Steuerungszyklen und ein transparentes Zielsystem mit der Einführung des verbindlichen Leistungszwecks im Rahmen des SNHG teilweise erfüllt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Steuerung öffentlicher Organisationen außerhalb der Kernverwaltung – hier werden gegenwärtig umfassende Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Beteiligungsmanagement der Zukunft“ umgesetzt, wodurch eine abermalige Verbesserung des entsprechenden Zielerreichungsgrades erwartet wird.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier: