Die PEFA-Bewertungen sind durch durchweg gute bis sehr gute Bewertungen entlang der Säulen „Verlässlichkeit des Haushalts“; „Transparenz der öffentlichen Finanzen“, „Verwaltung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten“, „Regelbasierte Finanzstrategie und Haushaltsplanung“ sowie „Vorhersagbarkeit und Kontrolle des Haushaltsvollzugs“ geprägt. Verbesserungspotenziale bestehen allerdings bei den folgenden Themen:
- Geschwindigkeit des Berichtswesens
- Gesamtstädtische und wirkungsorientierte Steuerung
- Stärkung der dezentralen Ressourcenverantwortung
- Gewinnung und Integration von steuerungsrelevanten Informationen
Zudem ergaben sich aus der Erhebung der für den Erfahrungsbericht relevanten Fragestellungen unter den am Haushaltsprozess Beteiligten der Behörden und Ämter fünf Vertiefungsthemen. Diesen können Verbesserungspotentiale aus den Bereichen des PEFA-Rahmens zugeordnet werden. Die Ergebnisse des PEFA-Bewertungsrahmens unterstützen somit die entsprechende Themenauswahl. Die folgenden fünf Handlungsfelder haben sich ergeben:
- Verbesserung der strategischen Haushaltssteuerung durch Einführung eines gesamtstädtischen Zielsystems und Einrichtung eines Management-Informationssystems.
- Stärkung der Wirkungsorientierung durch Weiterentwicklung von Zielen mit hoher Steuerungsrelevanz zu Wirkungszielen mit enger Verknüpfung von Fach- und der Ressourcenkennzahlen.
- Ausweitung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung durch Etablierung einer durchgehenden Budgetierung.
- Beschleunigung des Berichtswesens durch Automatisierung und gleichzeitiger Bereitstellung interaktiver Berichtsformate.
- Verbesserung der Transparenz zum Investitionsgeschehen durch Weiterentwicklung der maßnahmenbezogenen Investitionsplanung und -steuerung.
Die Gesamtheit aller doppischen Prozesse, Aktivitäten und Regelungen im Zusammenhang mit der Aufstellung, Genehmigung und Bewirtschaftung einschließlich der unterjährigen Überwachung und dem Abschluss werden allgemein als Budgetierung verstanden.
Als wesentlichen Erfolgsfaktor zur Verbesserung der Budgetierung nennt die KGSt die Zusammenführung verschiedener Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente zu einem für Steuerungszwecke effektiv nutzbaren Gesamtsystem. Dies erfordere vor allem die Verknüpfung von politischen Vorgaben und strategischen Zielen mit der operativen Planung und Steuerung, die Koppelung von Budgets mit Zielen, Kennzahlen und Anreizsystemen, die Berücksichtigung von Chancen und Risiken im Budgetierungsprozess und den Aufbau eines leistungsfähigen und adressatengerechten Berichtswesens. Die langfristige strategische Ausrichtung, der kommunale Produkthaushalt sowie unterjährige Ziele, Kennzahlen und Berichte müssten aufeinander abstimmt sein.
Der Begriff Budgetierung wird in der LHO der FHH nicht verwendet. Er ist jedoch in § 6a Absatz 1 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG) verankert. Hier steht unter der Überschrift „Budgetierung“:
(1) Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen können im Rahmen eines Systems der dezentralen Verantwortung einer Organisationseinheit veranschlagt werden. Dabei wird die Finanzverantwortung auf der Grundlage der Haushaltsermächtigung auf die Organisationseinheiten übertragen, die die Fach- und Sachverantwortung haben. Voraussetzung sind geeignete Informations- und Steuerungsinstrumente, mit denen insbesondere sichergestellt wird, dass das jeweils verfügbare Ausgabevolumen nicht überschritten wird. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind durch Gesetz oder den Haushaltsplan festzulegen.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 sollen durch Gesetz oder Haushaltsplan für die jeweilige Organisationseinheit Regelungen zur Zweckbindung, Übertragbarkeit und Deckungsfähigkeit getroffen werden.
Die Formulierung stellt somit die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung ins Zentrum, wie sie auch im § 9 Absatz 2 der Hamburger LHO verankert ist. Die hier skizzierte Budgetierung als Gesamtprozess kann somit als konsequente Weiterentwicklung der Hamburger Haushaltsreformen verstanden werden.
Ein sich hieraus ergebenes mögliches neues Zusammenwirken zwischen Organisationseinheiten, Inhalten, Zielen, Steuerungs- und Gliederungsebenen sowie Berichtszyklen ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier: