Geschäftsberichte der Freien und Hansestadt Hamburg
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Grußwort des Finanzsenators 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Haushaltsjahr 2024 stand im Zeichen vielfältiger Herausforderungen. Anhaltende geopolitische Spannungen, wirtschaftliche Unsicherheiten und der Wegfall steuerlicher Sondereffekte prägten die Rahmenbedingungen, unter denen Hamburg seine finanzielle Handlungsfähigkeit sichern musste. Spürbare Kostensteigerungen infolge von Inflation, Tarifabschlüssen sowie zunehmende Sozialleistungen forderten die Stadt in besonderem Maße.
Trotz dieser anspruchsvollen Ausgangslage ist es gelungen, den vorgesehenen Ausgleich von Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen erneut zu erreichen. Auch wenn dieser strukturelle Haushaltsausgleich entsprechend dem doppischen Abbaupfad erst ab dem Haushaltsjahr 2024 planerisch vorgesehen war, konnte er im Ist bereits zum dritten Mal in Folge erzielt werden. Der Jahresüberschuss der Kernverwaltung belief sich auf 1.015 Mio. Euro.
Zwar musste die Stadt den Wegfall einmaliger Sondereffekte verkraften, abgesehen davon lagen die Steuererträge aber weiterhin auf einem robusten Niveau. Sie bildeten nach wie vor das verlässliche Rückgrat der städtischen Erträge. Die Hamburger Wirtschaft zeigte sich insgesamt widerstandsfähig und konnte sich im bundesweiten Vergleich besonders positiv behaupten. Das unterstreicht einmal mehr die wirtschaftliche Stärke und Resilienz unserer Stadt und ist auch Ergebnis einer klaren, langfristig ausgerichteten Politik.
Mit der im Haushaltjahr 2024 durchgeführten Einzelbilanzierung des städtischen Straßenvermögens wurde eine seit Jahren bestehende gravierende Beanstandung des Rechnungshofs aufgegriffen, die unter anderem zu einem nur eingeschränkt erteilten Bestätigungsvermerk beigetragen hat. Die umfassende Neubilanzierung des Straßenvermögens führte insgesamt zu einem periodenfremden Ertrag in Höhe von 786 Mio. Euro. Diese Korrekturen betreffen wirtschaftlich Haushaltsjahre vor der Erstbilanzierung 2015 und sollen das Ergebnis des laufenden Jahres nicht verzerren. Nach Berücksichtigung dieser und weiterer bilanzieller sowie konjunktureller Effekte ergab sich unter dem Strich ein bereinigtes Jahresergebnis von 435 Mio. Euro. Davon wurden 327 Mio. Euro der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Diese Mittel stehen der Stadt in den kommenden Jahren zur Stärkung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit zur Verfügung.
Auch in der Konzernbetrachtung war das Haushaltsjahr 2024 erfreulich. Der Konzern Hamburg umfasst nicht nur die Behörden und Ämter, sondern auch die Tochterorganisationen, insbesondere öffentliche Unternehmen. Der Konzernjahresüberschuss fiel mit 729 Mio. Euro ebenfalls positiv aus.
Hamburg ist damit gut für die bevorstehenden Herausforderungen aufgestellt. Vor dem Hintergrund wachsender Investitionsbedarfe, komplexer Transformationsprozesse und der beschlossenen Reform der Schuldenbremse bleibt es von zentraler Bedeutung, dass notwendige Zukunftsausgaben nicht zulasten der finanziellen Generationengerechtigkeit gehen. Aus diesem Grund hält die Stadt weiterhin am doppischen Ergebnisausgleich fest.
Dieser Bericht führt die an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ausgerichtete Berichterstattung nicht nur fort, sondern entwickelt sie gezielt weiter. Anhand konkreter Maßnahmen wird veranschaulicht, wie sowohl die Kernverwaltung als auch die städtischen Organisationen im Jahr 2024 zu den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Ökonomie und Ökologie - beigetragen haben.
Der Geschäftsbericht ist damit eine wichtige Quelle der Information und Transparenz für Politik und Öffentlichkeit. Alle relevanten Haushaltsdaten und weitere Informationen sind auch im interaktiven Haushalt unter www.haushalt.digital anschaulich und transparent aufbereitet und visualisiert.
Ihr
Dr. Andreas Dressel, Senator und Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke
Kurzbilanz und Kurzergebnisrechnung 2024
Kurzüberblick über die Zahlenwerke von Kernverwaltung und Konzern 2024
1. Der Konzern Freie und Hansestadt Hamburg
„Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat“ – Artikel 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. In ihr sind staatliche und gemeindliche Aufgaben nicht getrennt.
Die Bürgerschaft ist die parlamentarische Vertretung der Hamburgerinnen und Hamburger. Mit dem Beschluss des Haushaltsplans ermächtigt sie den Senat, Kosten zu verursachen und Auszahlungen für Investitionen und Darlehen zu leisten.
Der Erste Bürgermeister bestimmt die Richtlinien der Politik und bildet mit den Senatorinnen und Senatoren den Senat, der die Hamburger Verwaltung führt und beaufsichtigt. Die Senatorinnen und Senatoren leiten die ihnen zugeordneten Behörden, deren laufende Geschäfte sie in eigener Verantwortung gemeinsam mit ihren Staatsrätinnen und Staatsräten führen.
Die Hamburger Verwaltung vollzieht sowohl die eigenen Gesetze als auch die des Bundes. Dabei ist sie dem Wohl der Allgemeinheit und den Grundsätzen der Bürgernähe und Transparenz verpflichtet. In den Behörden und Ämtern (sogenannte Kernverwaltung) sind insgesamt 72.573 Menschen beschäftigt.
Abbildung 1 vermittelt einen Überblick über die Struktur der Kernverwaltung der FHH im Haushaltsjahr 2024.
Öffentliche Aufgaben werden nicht nur von Behörden und Ämtern, sondern auch von Landesbetrieben, Sondervermögen, Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts und privatrechtlich verfassten Organisationen wahrgenommen. Gemeinsam mit der Kernverwaltung bilden diese Organisationen den Konzern Freie und Hansestadt Hamburg (Konzern FHH). Dieser umfasst insgesamt etwa 400 Organisationseinheiten (siehe auch Abbildung 2).
Der Konzernabschluss ermöglicht einen finanziellen Gesamtüberblick über das städtische Handeln, indem er die Zahlenwerke der Behörden, Ämter, verbundenen Organisationen sowie Beteiligungen zusammenführt.
In der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) ist ein Großteil der öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen der Stadt gebündelt. Die HGV umfasst die Segmente öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Verkehr und Logistik, Ver- und Entsorgung, Immobilien und Stadtentwicklung und andere Beteiligungen.
In den Unternehmen des Konzerns FHH sind rund 78.000 Menschen beschäftigt. Sie bewirtschaften öffentliches Vermögen in einer Größenordnung von über 40 Mrd. Euro.
Gesteuert und beaufsichtigt werden die öffentlichen Unternehmen von der jeweils fachlich zuständigen Behörde entlang von Zielbildern und strategischen Unternehmenskonzepten. So ist beispielsweise die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende für die Verkehrsunternehmen wie die Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft (Hochbahn) und den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zuständig.
2. Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit hat für die Stadt Hamburg einen hohen Stellenwert – sowohl als moderne Metropole als auch als Gebietskörperschaft mit ihren zahlreichen Behörden, Ämtern und städtischen Organisationen. Sie ist weit mehr als ein Schlagwort: Nachhaltigkeit ist fest im Verwaltungshandeln verankert und prägt die strategische wie operative Ausrichtung.
Leitbild und Strategie
Hamburg setzt die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDG) mit ihren 169 Unterzielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung entschlossen um. Die Stadt verpflichtete sich bereits im Jahr 2017 zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und bekräftigte zwei Jahre später in einer Erklärung von Bund und Ländern, „Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip konsequent in allen Bereichen und Entscheidungen anzuwenden.“ Seit 2018 werden im Geschäftsbericht der FHH ausgewählte Nachhaltigkeitsindikatoren und deren Entwicklung dargestellt. Sie geben Aufschluss darüber, welche Fortschritte im Jahresvergleich erzielt werden konnten (siehe auch Tabelle 1).
Darüber hinaus stellte die Stadt im Jahr 2023 mit der Veröffentlichung eines Voluntary Local Review (VLR) den Stand der Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele umfassend dar. Dieser Bericht stützt sich auf ein erweitertes Kennzahlenset, das in Teilen von Tabelle 1 abweichende Indikatoren berücksichtigt.
Um die zahlreichen Aktivitäten der Stadt strategisch zu bündeln und weiterzuentwickeln, ersuchte die Bürgerschaft den Senat mit der Drucksache 22/15906, eine umfassende Hamburger Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die sich an den SDGs orientiert und gleichzeitig die spezifischen Hamburger Bedingungen reflektiert und damit an den deutschen Kontext (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie) und die internationale Ebene (Europäische Union und Vereinte Nationen) anknüpft. Die Strategie soll zudem in die Haushalts- und Konzernsteuerung der Stadt integriert werden.
Auch bei der Steuerung öffentlicher Unternehmen setzt der Senat verstärkt auf Nachhaltigkeit und fordert sie aktiv dazu auf, ihrer Vorbildfunktion in diesem Bereich gerecht zu werden. Hamburg verfügt über eine Stadtwirtschaftsstrategie, in der insbesondere Leistungserbringung sowie Unternehmensführung und -steuerung auf die Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Sie beschreibt ein Zielsystem, in dessen Rahmen die öffentlichen Unternehmen agieren sollen. Auf dieser Basis entwickeln viele öffentliche Unternehmen Nachhaltigkeits- und Klimastrategien oder haben diese bereits durch ihre zuständigen Gesellschaftsorgane verabschiedet und implementiert. Im Beteiligungsbericht der Stadt werden nicht zuletzt vermehrt nichtfinanzielle Kennzahlen erfasst. Neben Klima- und Umweltdaten rücken ab dem Jahr 2024 verstärkt auch soziale Kennzahlen in den Fokus – darunter etwa die Schwerbehindertenquote, die Altersstruktur, die Tarifbindung sowie Aspekte der Mitbestimmung. Weitere Informationen sind dem jeweils aktuellen Beteiligungsbericht zu entnehmen.
Soziale Nachhaltigkeit
Ökologische Nachhaltigkeit
Ökonomische Nachhaltigkeit
3. Das Haushaltsjahr 2024 in Kürze
Die Entwicklung der Weltwirtschaft verlief im Jahr 2024 vor dem Hintergrund geopolitischer Konflikte, zunehmenden Protektionismus und struktureller Herausforderungen insgesamt verhalten. Zwar verzeichnete die Weltkonjunktur mit einem Wachstum von 3,2 Prozent (Vorjahr: 3,3 Prozent) eine robuste Expansion, im historischen Vergleich blieb die Dynamik jedoch moderat. In Deutschland ging die Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 erneut um 0,2 Prozent zurück.
Die Hamburger Wirtschaft setzte sich von den wirtschaftlichen Herausforderungen auf Bundesebene ab. Sie entwickelte sich deutlich dynamischer (+1,7 Prozent) und erreichte im bundesweiten Vergleich die Spitzenposition unter den Ländern.
Mit einer steigenden Einwohnerzahl auf fast 1,9 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern kletterte auch die Erwerbstätigkeit in Hamburg auf ein Allzeithoch. Insgesamt waren im Jahresdurchschnitt 2024 1,4 Mio. Personen erwerbstätig. Dabei legte insbesondere die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter zu und erreichte 1.084 Mio. Beschäftigte (Stand Ende des dritten Quartals 2024).
Das Hamburger Steueraufkommen blieb auf hohem Niveau stabil, wenngleich ein Rückgang im Vorjahresvergleich zu verzeichnen war. Die Steuereinzahlungen verringerten sich um 0,2 Mrd. Euro auf 15,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 15,7 Mrd. Euro). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Wegfall einmaliger Sondereffekte aus dem Vorjahr zurückzuführen, die die Vergleichsbasis erhöht hatten. Die Steuererträge gaben ebenfalls nach und sanken auf 15,7 Mrd. Euro (Vorjahr: 16,5 Mrd. Euro).
Der Schuldenstand von Bund und Ländern wird vom Statistischen Bundesamt in der Schuldenstatistik zusammengeführt. Diese bildet den Maßstab für den Vergleich der Länder und für die statistische Meldung an die EU. In dieser Rechnung ist die Verschuldung des Hamburger Kernhaushalts deutlich um 650 Mio. Euro auf 22,0 Mrd. Euro gesunken.
Aufgrund des doppischen Rechnungswesens gehen die insgesamt in der Bilanz der Hamburger Kernverwaltung erfassten Verbindlichkeiten über die „klassische“ Kredit- und Kapitalmarktverschuldung jedoch hinaus. Es werden zusätzliche Verpflichtungen insbesondere gegenüber verbundenen Organisationen und Organisationen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten der Hamburger Kernverwaltung sank im Vorjahresvergleich mit 782 Mio. Euro sogar noch stärker auf 28.562 Mio. Euro (Vorjahr: 29.344 Mio. Euro).
Die nachfolgende Abbildung vermittelt einen Überblick über die makroökonomischen Entwicklungen im Jahr 2024.
4. Investitionstätigkeit
Die städtischen Investitionen erreichten im Haushaltsjahr 2024 erneut ein hohes Niveau. Nach einem deutlichen Anstieg im Vorjahr um 44 Prozent auf 1.861 Mio. Euro wurde dieses hohe Investitionsvolumen im Haushaltsjahr 2024 mit 1.833 Mio. Euro fortgeführt. Für das Haushaltsjahr 2025 ist geplant, die bereits umfangreichen Investitionen weiter auszubauen. In den Folgejahren sollen sie dann auf einem hohen Niveau verstetigt werden (siehe auch Abbildung 4). Der Schwerpunkt wird dabei weiterhin auf dem Schnellbahnausbau liegen.
Die Vielzahl von Investitionsvorhaben unterteilen sich in Einzelinvestitionen (1.205 Mio. Euro), Investitionsprogramme (236 Mio. Euro) und Sonstige Investitionen (392 Mio. Euro).
Zu den wesentlichen Einzelinvestitionen zählten:
Gleichartige oder auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtete Investitionen werden als Investitionsprogramme veranschlagt:
Die Investitionstätigkeit des Konzerns geht noch einmal deutlich über die der Kernverwaltung hinaus. Die Zugänge beim immateriellen Vermögen und beim Sachanlagevermögen im Konzern betrugen im Haushaltsjahr 2024 rund 5,8 Mrd. Euro. Beispielhaft sind nachfolgend einige Investitionen der Tochterorganisationen aufgeführt:
5. Finanzierungstätigkeit
Im Haushaltsjahr 2024 nahm die Kernverwaltung Deckungskredite am Kapitalmarkt in Höhe von nominal 1.450 Mio. Euro – einschließlich Disagien in Höhe von rund 7 Mio. Euro – auf (Vorjahr: 291 Mio. Euro).
Es wurden kurz- und mittelfristige Geschäfte mit variabler und fester Verzinsung abgeschlossen. Die variabel verzinslichen Kredite sind vorwiegend aufgenommen worden, um sie mit bestehenden Derivaten zu verknüpfen, die wiederum das Zinsänderungsrisiko begrenzen.
Die Gesamtsumme der emittierten Wertpapiere setzt sich wie folgt zusammen:
- 1.250 Mio. Euro aus der Emission zwei festverzinslicher Anleihen der Freien und Hansestadt Hamburg inklusive einer Aufstockung einer Anleihe sowie
- 200 Mio. Euro als Anteil einer festverzinslichen Ländergemeinschaftsanleihe („Länderjumbo“).
Es wurden kurz- und mittelfristige Geschäfte (Laufzeiten von 5 bis 7 Jahre) mit fester Verzinsung abgeschlossen. Die durchschnittliche Laufzeit der Wertpapiere betrug 6,3 Jahre.
Die gewichtete Durchschnittsverzinsung der neu aufgenommenen festverzinslichen Anleihen liegt mit einer Nominalverzinsung in Höhe von 2,57 Prozent 33 Basispunkte unter dem Vorjahreswert von 2,9 Prozent.
Zum 31.12.2024 betrug die Kredit- und Kapitalmarktverschuldung der Kernverwaltung insgesamt 22.027 Mio. Euro (Vorjahr: 22.674 Mio. Euro). Hiervon entfielen:
- 82,0 Prozent auf Wertpapiere (Landesschatzanweisungen, Ländergemeinschaftsanleihen und Bund-Länder-Anleihen),
- 16,5 Prozent auf Schuldscheindarlehen und
- 1,5 Prozent auf Kreditverträge mit der KfW Bankengruppe.
Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit des Portfolios betrug 7,2 Jahre.
Das Schuldenmanagement der Stadt ist darauf ausgerichtet, das Risiko steigender Zinsen zu begrenzen. Der Anteil variabel verzinster Schulden soll 25 Prozent des gesamten Schuldenstands nicht überschreiten. Der variable Anteil am Schuldenportfolio unter Berücksichtigung des bestehenden Derivategeschäfts lag im Haushaltsjahr 2024 bei null Prozent.
Die tagesaktuelle Liquiditätsversorgung der Stadt in Form von Kassenverstärkungskrediten ist in der zuvor beschriebenen Zusammensetzung der Kredit- und Kapitalmarktverschuldung nicht enthalten. Kassenverstärkungskredite dienen ausschließlich der Sicherstellung der Liquidität und werden nicht für langfristige Finanzierungsbedarfe genutzt. Sie sind kein Substitut für Deckungskredite. Nachdem das Limit in den Jahren der Corona-Pandemie erhöht wurde, war der Senat gemäß Haushaltsbeschluss ermächtigt, Kassenverstärkungskredite wieder im bisherigen Volumen von bis zu 4.500 Mio. Euro aufzunehmen. Der zur Verfügung stehende Betrag wurde bei weitem nicht ausgeschöpft (siehe Abbildung 6).
Im Haushaltsjahr 2024 wurden keine Kassenverstärkungskredite bei Banken zur Gewährleistung der Liquidität aufgenommen. Bei den hier dargestellten Kassenverstärkungskrediten handelt es sich ausschließlich um Liquiditätsüberschüsse verbundener Tochterunternehmen. Das Gesamtvolumen dieser Kassenverstärkungskredite betrug im Haushaltsjahr 2024 etwa 49 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Durchschnitt von rund 135 Mio. Euro pro Tag. Diese Bündelung von Liquiditätsreserven bei der Kernverwaltung folgte Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Die öffentlichen Unternehmen erhalten marktorientierte Guthabenzinsen. Die Gelder dienten somit nicht dazu, Liquiditätsbedarfe der Kernverwaltung zu decken. Die Liquidität der Kernverwaltung war auch ohne diese Gelder jederzeit sichergestellt.
Die Gesamtverbindlichkeiten des Konzerns betrugen 50,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 49,6 Mrd. Euro). Die Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) erhöhte beispielsweise ihre Kreditmarktverbindlichkeiten um 619 Mio. Euro insbesondere für Investitionen in die Infrastruktur. Zur Finanzierung von Ausleihungen an die Stromnetz Hamburg GmbH zum weiteren Ausbau des Stromnetzes weitete die HNH Hamburger Netzinfrastruktur Holding GmbH ihre Kreditmarktverbindlichkeiten um 311 Mio. Euro aus.
6. Vermögenslage
Tabelle 4 zeigt die Kurzbilanz der Kernverwaltung. Im Vorjahresvergleich stieg die Bilanzsumme der Kernverwaltung auf 75.308 Mio. Euro (Vorjahr: 75.147 Mio. Euro). Auf der Passivseite zeigten sich mit höheren Verpflichtungen für Versorgungsleistungen und rückläufigen Verbindlichkeiten gegenläufige Effekte. Der Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag konnte dank des Jahresüberschusses in der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.015 Mio. Euro reduziert werden. Auf der Aktivseite nahm das Anlagevermögen insbesondere die Finanzanlagen zu. Mit einem reduzierten Kassenbestand nahm das Umlaufvermögen hingegen ab.
Die Veränderung des Eigenkapitals der Kernverwaltung im Haushaltsjahr 2024 ist der folgenden Abbildung 7 zu entnehmen.
Das Anlagevermögen, also Vermögensgegenstände, die für die Kernverwaltung über das laufende Haushaltsjahr hinaus einen Nutzen erbringen, prägte die Aktivseite. Es nahm im Vorjahresvergleich um 2.576 Mio. Euro auf nunmehr 49.499 Mio. Euro (Vorjahr: 46.923 Mio. Euro) zu.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände verzeichneten einen moderaten Anstieg und beliefen sich auf 4.872 Mio. Euro (Vorjahr: 4.529 Mio. Euro).
Das Sachanlagevermögen der Stadt stieg im Haushaltsjahr 2024 signifikant um 691 Mio. Euro auf 22.163 Mio. Euro (Vorjahr: 21.472 Mio. Euro). Maßgeblich wurde dieser Anstieg von der im Haushaltsjahr 2024 abgeschlossenen systematischen Einzelbilanzierung des städtischen Straßenvermögens geprägt.
In den vergangenen Haushaltsjahren verschob sich die Struktur des Anlagevermögens zunehmend zugunsten der Finanzanlagen. Dieser Trend setzte sich auch im Haushaltsjahr 2024 fort: Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich um 1.542 Mio. Euro (siehe auch Abbildung 8). Erstmals überstieg damit der Wert der Finanzanlagen den des Sachanlagevermögens (siehe auch Tabelle 4).
Der Wertzuwachs des Finanzanlagevermögens entfiel überwiegend auf die Anteile an verbundenen Organisationen. So erhielt beispielsweise der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen eine Kapitaleinlage in Höhe von 319 Mio. Euro; das Sondervermögen Finanzierung Schnellbahnausbau erhielt eine Kapitaleinlage von 128 Mio. Euro.
Im Haushaltsjahr 2024 überstiegen die Zuschreibungen die Abschreibungen auf Finanzanlagen um 466 Mio. Euro. Zuschreibungen wurden auf die Wertansätze für die HGV (+481 Mio. Euro), die Hamburg Port Authority (HPA) (+20 Mio. Euro) und das Sondervermögen Schulimmobilien (+11 Mio. Euro) erfasst. Abschreibungen waren hingegen auf die Wertansätze für die Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf – Körperschaft öffentlichen Rechts (UKE) (-42 Mio. Euro) und die IVK Immobilienverwaltung für Kultur GmbH & Co. KG (-4 Mio. Euro) vorzunehmen.
Unter den Ausleihungen werden weit überwiegend Gesellschafterdarlehen der Kernverwaltung gezeigt, die dem Sondervermögen Schulimmobilien für Zwecke der Finanzierung von Neubau- oder Sanierungsvorhaben gewährt wurden. Die Darlehenssumme wurde im Haushaltsjahr 2024 um 421 Mio. Euro aufgestockt.
Das städtische Umlaufvermögen ist geprägt von den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen sowie den liquiden Mitteln. Beide Positionen sanken im Haushaltsjahr 2024 spürbar und trugen damit wesentlich zum Rückgang des gesamten Umlaufvermögens auf 5.331 Mio. Euro (Vorjahr: 6.748 Mio. Euro) bei.
Der um 759 Mio. Euro auf 2.359 Mio. Euro gesunkene Kassen- und Bankbestand ist in erster Linie auf die hohe Schuldentilgung im Haushaltsjahr 2024 zurückzuführen. Trotz des Rückgangs befinden sich die Bestände nach wie vor auf einem soliden Niveau.
Der Forderungsbestand der Stadt verzeichnete ebenfalls einen deutlichen Rückgang um 659 Mio. Euro und beläuft sich auf nunmehr 2.955 Mio. Euro (Vorjahr: 3.614 Mio. Euro).
Der Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag reduzierte sich infolge des Jahresüberschusses von 1.015 Mio. Euro und beträgt 19.956 Mio. Euro.
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich der Gesamtbetrag der Sonderposten auf 1.602 Mio. Euro (Vorjahr: 1.521 Mio. Euro). Diese Veränderung ist vorrangig ebenfalls auf die im Haushaltsjahr 2024 durchgeführte Einzelbilanzierung des Straßenvermögens zurückzuführen.
Die Entwicklung bei den Rückstellungen war insbesondere von den Rückstellungen für Pensionen und Versorgungsbeihilfen geprägt. Die Pensionsrückstellungen wurden um insgesamt 671 Mio. Euro auf 32.126 Mio. Euro aufgestockt. Der hohe Zuführungsbedarf resultierte insbesondere aus der mit der Ermittlung des Rückstellungsbetrags einhergehenden jährlichen Aufzinsung des Bestands.
Die Rückstellungen für Versorgungsbeihilfen waren ebenfalls anzuheben. Sie stiegen um 631 Mio. Euro auf 7.579 Mio. Euro. Die Erhöhung ist in erster Linie auf die abermals gestiegenen Beihilfezahlungen und die damit verbundenen höheren erwarteten Beihilfeverpflichtungen zurückzuführen.
Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten war im Vorjahresvergleich um 782 Mio. Euro rückläufig. Sie betrug 28.562 Mio. Euro (Vorjahr: 29.344 Mio. Euro). Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zeigt Abbildung 9.
Im Haushaltsjahr 2024 konnte die Stadt erneut ihre Schulden erheblich um 648 Mio. Euro reduzieren. Infolgedessen verringerten sich die Schuldscheindarlehen um 536 Mio. Euro auf 3.641 Mio. Euro (Vorjahr: 4.177 Mio. Euro) und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 29 Mio. Euro.
Zum Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Organisationen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, um insgesamt 454 Mio. Euro auf nunmehr 460 Mio. Euro (Vorjahr: 914 Mio. Euro) trugen vorrangig rückläufige Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (-430 Mio. Euro) bei.
Die Kernverwaltung nutzte im Haushaltsjahr 2024 ausschließlich Wertpapiere als Finanzierungsinstrumente. Die passivierten Anleihen und Obligationen, die diese Wertpapiere umfassen, waren daher aufwärtsgerichtet (+324 Mio. Euro).
Tabelle 5 stellt die Kurzbilanz des Konzerns dar. Der Konzern wird in seinen Bilanzpositionen maßgeblich von der Kernverwaltung geprägt. In wesentlichen Positionen wie dem Immateriellen Vermögen, dem Kassenbestand, dem Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag, den Rückstellungen, insbesondere denen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, und den Verbindlichkeiten, stammen die in den Konzernzahlen erkennbaren Effekte daher vorwiegend aus Vorgängen in der Kernverwaltung.
Das Anlagevermögen ist seit Jahren aufwärtsgerichtet und stieg auch im Haushaltsjahr 2024 erneut um 4.113 Mio. Euro an. Abbildung 10 zeigt die Verteilung des Anlagevermögens auf die Organisationen.
Die Verbindlichkeiten des Konzerns verringerten sich im Haushaltsjahr 2024 um 930 Mio. Euro auf 50.487 Mio. Euro (Vorjahr: 49.557 Mio. Euro). Sie werden maßgeblich von den Anleihen und Obligationen sowie den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten geprägt.
7. Ertragslage
Die Ertragslage der Hamburger Kernverwaltung blieb im Haushaltsjahr 2024 trotz rückläufiger Dynamik weiterhin positiv (siehe Tabelle 6). Der Ertragszuwachs fiel damit etwas geringer aus als der Anstieg der Aufwendungen, reichte jedoch aus, um ein positives Verwaltungsergebnis in Höhe von 417 Mio. Euro zu erzielen.
Die Ertragslage des Konzerns FHH (siehe Tabelle 7) verzeichnete mit 1.051 Mio. Euro ebenfalls ein positives Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit. Die Erträge in Höhe von 32.211 Mio. Euro überstiegen die Aufwendungen in Höhe von 31.160 Mio. Euro. Es sind im Konzern insgesamt interne Leistungsbeziehungen von 8.876 Mio. Euro durch Konsolidierung nicht mehr enthalten. Darüber hinaus unterscheiden sich die Gliederungen von Kernverwaltung und Konzern, was zu Abweichungen durch unterschiedliche Zuordnung bestimmter Posten, wie zum Beispiel der Umsatzerlöse, in den Zahlenwerken führt.
Die Steuer- und steuerähnlichen Erträge stellen die zentrale Ertragsquelle der Kernverwaltung dar und bestimmen die Ertragsseite wesentlich. Im Haushaltsjahr 2024 belief sich das städtische Steueraufkommen auf 15.724 Mio. Euro und lag damit um 851 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert von 16.575 Mio. Euro. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf stark rückläufige Erträge bei den sonstigen Ertragsteuern (-1.078 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Entwicklung reflektiert eine Normalisierung gegenüber dem außergewöhnlich hohen Aufkommen im Vorjahr, das durch überdurchschnittliche Dividendenausschüttungen geprägt war (siehe auch Abbildung 11).
Bei den Steuererträgen ist in der wirtschaftlichen Betrachtung zu berücksichtigen, dass die vereinnahmten Beträge unter Umständen zu gewissen Teilen wieder an die Steuerpflichtigen zu erstatten sind. Diese Erstattungsverpflichtungen mindern systematisch das Steueraufkommen; sie werden von den Steuererträgen abgesetzt. Bilanziell geschieht dies durch die Bildung von pauschalen Rückstellungen, die 2024 um 292 Mio. Euro zu reduzieren waren.
Die Erträge aus Transferleistungen, die im Wesentlichen Zuweisungen anderer Gebietskörperschaften, insbesondere des Bundes, repräsentieren, stiegen im Vorjahresvergleich um 203 Mio. Euro auf nunmehr 2.454 Mio. Euro (Vorjahr: 2.251 Mio. Euro). Zum Anstieg trugen unter anderem höhere Kostenbeteiligungen des Bundes an Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) bei.
Die Erträge aus Transferleistungen sind gemeinsam mit den Aufwendungen aus Transferleistungen zu betrachten, zu deren (teilweiser) Abdeckung sie bestimmt sind. Letztere verzeichneten einen noch stärkeren Anstieg um 766 Mio. Euro und beliefen sich auf 9.334 Mio. Euro (Vorjahr: 8.568 Mio. Euro). Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus Transferleistungen stieg auf -6.880 Mio. Euro (Vorjahr: -6.317 Mio. Euro) an (siehe Abbildung 12).
Die Aufwendungen aus Transferleistungen an den öffentlichen Bereich betrafen insbesondere Zuschüsse an das Jobcenter für erbrachte Dienstleistungen im Bereich der Hilfen zur Existenzsicherung. Die Aufwendungen lagen um 90 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau.
Die Transferleistungen an verbundene Organisationen und Beteiligungen unterliegen naturgemäß Schwankungen. Sie hängen von den Liquiditätsbedarfen und dem gewünschten Leistungsumfang der Einrichtungen ab. Insgesamt fielen die Transferleistungen in diesem Bereich um 221 Mio. Euro höher aus als im Vorjahr. Maßgeblich hierfür waren höhere Zuwendungen und Zuschüsse an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) (+128 Mio. Euro), vor allem aufgrund der Weiterleitung der vom Bund erhaltenen Mittel für die Überbrückungshilfen.
Diese Zuweisungen und Zuschüsse der Kernverwaltung an viele Tochterorganisationen im Konzern FHH verdeutlichen die enge Verzahnung zwischen diesen.
Mit Blick auf die Ertragslage des Konzerns waren neben den Steuererträgen deshalb auch die Erträge und Aufwendungen aus Transferleistungen auf die Kernverwaltung zurückzuführen. Von den dortigen Transferaufwendungen betreffen 3.380 Mio. Euro konzerninterne Vorgänge, die im Konzern eliminiert wurden.
Die Umsatzerlöse des Konzern FHH waren aufwärtsgerichtet (+588 Mio. Euro). Den Umsatzerlösen liegen aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsfelder der Tochterorganisationen verschiedene Sachverhalte zugrunde. So wurden im Konzernverbund unter anderem Erlöse aus Mieten, abgerechnete Leistungen im Bereich Containerumschlag sowie aus der Personenbeförderung erzielt. Der höchste Anstieg im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete die ANE GmbH & Co. KG mit 219 Mio. Euro, die für das Vorjahr allerdings erst ab November in den Konzern einbezogen wurde, gefolgt von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) mit 92 Mio. Euro und der Hamburger Energienetze GmbH mit 70 Mio. Euro. Die einzelnen Organisationseinheiten erzielten Umsatzerlöse in Höhe von 15.630 Mio. Euro, davon entfielen 5.695 Mio. Euro auf konzerninterne Geschäfte.
Die Verwaltungsaufwendungen der Kernverwaltung stiegen auf 20.768 Mio. Euro (Vorjahr: 19.893 Mio. Euro) an. Die Aufwandsseite war insbesondere geprägt von den Personal- und Transferaufwendungen.
Die im Konzern entstandenen Materialaufwendungen stiegen auf 5.803 Mio. Euro (Vorjahr: 5.482 Mio. Euro). Hierzu trugen die die ANE GmbH & Co. KG mit 162 Mio. Euro und die Hamburger Energienetze GmbH mit 105 Mio. Euro bei. Letztere unter anderem aus höheren Aufwendungen für das vorgelagerte Stromnetz.
Die Personalaufwendungen der Kernverwaltung beliefen sich auf 7.160 Mio. Euro und lagen damit 365 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert (7.525 Mio. Euro). Trotz steigender Entgelte und Bezüge infolge des Tarifabschlusses vom Dezember 2023 entfielen im Haushaltsjahr 2024 weitgehend die hohen Zuführungen zur Pensionsrückstellung, da die entsprechenden Effekte bereits zum 31.12.2023 berücksichtigt wurden. Dadurch sanken die Versorgungsaufwendungen um 467 Mio. Euro.
Die Personalaufwendungen im Konzern sanken leicht um 50 Mio. Euro auf 12.841 Mio. Euro. Bei den Tochterorganisationen stiegen die Personalkosten um 314 Mio. Euro, von denen 48 Mio. Euro auf die UKE und 41 Mio. Euro auf die HOCHBAHN aufgrund neuer Tarifabschlüsse und einem Anstieg der Beschäftigten zurückzuführen ist.
Die Aufwendungen aus Abschreibungen in der Kernverwaltung stiegen auf 759 Mio. Euro (Vorjahr: 682 Mio. Euro). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die vorgenommene Einzelbewertung des Straßenvermögens zurückzuführen, durch die höhere Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert wurden, die nun planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Im Gesamtkonzern beliefen sich die Abschreibungen auf 2.260 Mio. Euro (Vorjahr: 2.126 Mio. Euro).
Das Finanzergebnis der Kernverwaltung blieb trotz eines signifikanten Rückgangs gegenüber dem außergewöhnlich hohen Vorjahreswert mit 598 Mio. Euro positiv und trug entsprechend zum Jahresüberschuss bei (siehe auch Abbildung 13).
Aufgrund des im Jahr 2024 gesunkenen Zinsniveaus sowie einer deutlich geringeren Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen lagen die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge der Kernverwaltung im Ergebnis um 96 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert.
Auch die Erträge aus Beteiligungen verzeichneten einen deutlichen Rückgang und lagen um 163 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahres. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere ein nicht wiederkehrender Ausschüttungseffekt der HSH portfoliomanagement AöR im Vorjahr (200 Mio. Euro).
Aufwärtsgerichtet waren dagegen die Erträge aus Gewinnabführung, die 172 Mio. Euro betrugen (Vorjahr: 167 Mio. Euro).
Die Zuschreibungen auf die Wertansätze für Finanzanlagen übertrafen mit 516 Mio. Euro erneut deutlich die gegenüberstehenden Abschreibungen von 50 Mio. Euro.
Das Finanzergebnis des Konzerns enthält weder konzerninterne Beteiligungserträge noch Zu- oder Abschreibungen auf vollkonsolidierte Tochterorganisationen. Es fiel mit -82 Mio. Euro (Vorjahr +1.233) deutlich schlechter aus als im Berichtsjahr 2023. Maßgeblich hierfür waren insbesondere das deutlich gesunkene Ergebnis aus Beteiligungen aufgrund der niedrigeren Ausschüttung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft in Höhe von 225 Mio. Euro (Vorjahr: 1.535 Mio. Euro).
Alles in allem erwirtschaftete die Kernverwaltung im Haushaltsjahr 2024 einen Jahresüberschuss von 1.015 Mio. Euro und ein Bereinigtes Jahresergebnis von 435 Mio. Euro (Vorjahr: 3.296 Mio. Euro). Abbildung 14 zeigt die Zusammensetzung und Verwendung des Bereinigten Jahresergebnisses.
Rund 372 Mio. Euro betreffen Sachverhalte, die einem anderen Haushaltsjahr zugerechnet werden müssen und deshalb hier zu bereinigen sind. Hierzu zählen insbesondere Ermächtigungsüberträge und sog. Fälle nach Art. 40 § 5 Abs. 5 SNHG, bei denen Fehler aus der Eröffnungsbilanz korrigiert wurden. Im Haushaltsjahr 2024 lagen die Steuererträge zudem um 208 Mio. Euro oberhalb des Steuertrendwerts. In Höhe dieses Betrags ist mithin das Jahresergebnis rein konjunkturell bedingt; es ist für konjunkturell schwächere Zeiten zurückzulegen. Dies geschieht durch die Zuführung zur Konjunkturposition.
Das Bereinigte Jahresergebnis diente in Höhe von 108 Mio. Euro dazu, den negativen Ergebnisvortrag abzubauen. In Höhe von 327 Mio. Euro konnte die Allgemeine Rücklage bedient werden. Sie kann in den kommenden Haushaltsjahren dazu verwendet werden, etwaige Fehlbeträge in der Ergebnisplanung auszugleichen.
Auch in der Konzernbetrachtung war das Haushaltsjahr 2024 erfreulich. Der Konzernjahresüberschuss betrug 729 Mio. Euro.
8. Doppische Finanzkennzahlen
Die folgenden Kennzahlen in Abbildung 15 und Abbildung 16 geben einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der Kernverwaltung und des Konzerns FHH seit Einführung der doppischen Rechnungslegung im Jahr 2015.
Die Steuerquote, also der prozentuale Anteil der Aufwendungen, der durch Steuererträge gedeckt werden kann, nahm im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 deutlich ab. Der Rückgang auf 74,3 Prozent resultiert aus einer Normalisierung der Steuererträge nach außergewöhnlich hohen Vorjahreswerten bei gleichzeitig gestiegenen Gesamtaufwendungen.
Die Transferaufwandsquote, der prozentuale Anteil der Transferaufwendungen gemessen an den Gesamtaufwendungen, stieg auf 44,1 Prozent an. Der Anstieg zeigt, dass Transferaufwendungen weiterhin einen zentralen und wachsenden Posten im städtischen Haushalt darstellen – bedingt vor allem durch höhere Sozialleistungen und gestiegene Transferleistungen an verbundene Organisationen
Die Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit stiegen um rund 13 Prozent und damit deutlich stärker als der Gesamtaufwand, der lediglich um etwa 4 Prozent zunahm. Infolgedessen erhöhte sich die Quote der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 13,0 Prozent auf 14,1 Prozent:
Geringere Zinsaufwendungen machten sich bei der Gegenüberstellung mit den Steuererträgen im Rahmen der Zins-Steuer-Quote bemerkbar. Sie sank auf 2,1 Prozent – dem niedrigsten Wert seit Umstellung auf einen doppischen Haushalt.
Die Personalaufwendungen der Kernverwaltung lagen bei 7.160 Mio. Euro, 365 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Trotz gestiegener Entgelte infolge des Tarifabschlusses 2023 sanken die Versorgungsaufwendungen um 467 Mio. Euro, da die Effekte bereits 2023 bilanziert wurden. Der Anteil der Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen (Personalintensität) fiel auf 33,9 Prozent. In der Konzernbetrachtung lag die Personalintensität mit 40,0 Prozent wie bereits in den Vorjahren über dem Niveau der Kernverwaltung.
Die Zinslastquote, also der Anteil der Zinsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen, sank auf den geringsten Wert seit 2015 und lag bei 1,6 Prozent. In der Konzernbetrachtung liegt die Zinslastquote insgesamt etwas höher als in der Kernverwaltung, was auf den höheren Stand an Verbindlichkeiten zurückzuführen ist. Die deutliche Schuldentilgung in der Kernverwaltung führte aber auch im Konzern zu einem Absinken der Zinslastquote auf 2,1 Prozent.
Der Anteil der Abschreibungen an den Gesamtaufwendungen (Abschreibungsintensität) stieg leicht auf 3,6 Prozent. Im Gesamtkonzern beliefen sich die Abschreibungen auf 2.260 Mio. Euro (Vorjahr: 2.126 Mio. Euro). Die Abschreibungsintensität lag damit weiterhin deutlich über dem Wert der Kernverwaltung und verharrte mit rund 7 Prozent auf dem Niveau der Vorjahre.
Der Aufwandsdeckungsgrad, der die gesamten Aufwendungen ins Verhältnis zu den gesamten Erträgen setzt, lag bei 104,8 beziehungsweise 102,3 Prozent. Im vierten Jahr in Folge konnten Quoten von über 100 Prozent erreicht werden. Das heißt, das Ressourcenaufkommen überstieg klar den Ressourcenverbrauch. Nicht nur konnte die Substanz des städtischen Vermögens erhalten werden; es wurde sogar zusätzliches Vermögen geschaffen. Der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit, der fordert, das öffentliche Vermögen für nachfolgende Generationen zu erhalten, wurde eingehalten.
9. Prognose- Risiko- und Chancenbericht
Insbesondere die Entwicklung der Steuererträge sowie der Transfer-, Personal- und Zinsaufwendungen hat maßgeblichen Einfluss auf die städtische Ertragslage. Veränderungen in diesen Bereichen – etwa infolge konjunktureller Schwankungen, gesetzlicher Neuregelungen oder tariflicher Entwicklungen – wirken sich unmittelbar auf die Haushaltslage aus. Entwicklungen, die die Steuerertragsbasis schwächen oder stärken oder die genannten Aufwandspositionen treiben oder begrenzen, können somit als haushalterische Risiken und Chancen betrachtet werden.
Das städtische Haushalts- und Rechnungswesen umfasst alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge und damit auch alle Risiken, die bei ihrer Konkretisierung eine wirtschaftliche Belastung für die Kernverwaltung darstellen könnten. Das Risikomanagement ist somit in den Haushalts- und Steuerungskreislauf eingebettet: Die Behörden und Ämter setzen sich fortlaufend mit akuten und potenziellen Risiken auseinander, bewerten diese und nehmen sie in die Haushaltsplanung auf. Dies schließt durch die Konzernbetrachtung auch die Risiken der öffentlichen Unternehmen ein, die sich möglicherweise in der Bewertung der Finanzanlage oder in höheren Zuschussbedarfen im Haushaltsplan niederschlagen.
Wirtschaftliche Entwicklung
Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einer Phase anhaltender Schwäche. Nach mehreren Krisenjahren – geprägt durch die Corona-Pandemie und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine – verschärfen nun zusätzliche Belastungsfaktoren die Lage. Auf nationaler Ebene wirken insbesondere hohe bürokratische Anforderungen und langwierige Genehmigungsverfahren wachstumshemmend. Zusätzlich verschärft der zunehmend unberechenbare, protektionistische Kurs der neuen US-Regierung in der Handelspolitik sowie die dadurch ausgelösten Turbulenzen an den Finanzmärkten die Unsicherheit bei Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Die anhaltende konjunkturelle Unsicherheit macht sich zunehmend auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Seit Mitte 2024 geht die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland zurück. Verglichen mit dem ersten Quartal 2024 sank die Zahl der Erwerbstätigen im ersten Quartal 2025 um 60.000 Personen (-0,1Prozent), was sich allerdings in Hamburg nicht in gleichem Umfang zeigt, dort ist die Zahl der Beschäftigten 2024 gestiegen.
Alles in allem ist mit Beeinträchtigungen der konjunkturellen Entwicklung zu rechnen, aber nicht mit einem gravierenden Einbruch der wirtschaftlichen Aktivität. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte auf Bundesebene stagnieren; für Hamburg wird mit einem Wirtschaftswachstum von real 1,2 Prozent gerechnet. Hamburg profitiert von der vergleichsweise stabilen Auftragslage im Luftfahrtbereich (Bau und Instandhaltung) und der Entwicklung im Dienstleistungsbereich. Die Prognoseunsicherheit hat sich allerdings durch die verschärfte US-Zollpolitik und mögliche Gegenmaßnahmen anderer Wirtschaftsregionen spürbar erhöht.
Entwicklung der Steuererträge
Die deutliche Aufwärtsentwicklung der Steuererträge in den vergangenen Haushaltsjahren wird sich nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2025 vermutlich nicht fortsetzen. Die Expansion der Steuererträge verliert merklich an Tempo (siehe auch Abbildung 17).
Die Hamburg verbleibenden Steuern werden demnach im Haushaltsjahr 2025 im Vergleich mit dem Ist-Ergebnis des Vorjahres um rund 290 Mio. Euro auf 16,0 Mrd. Euro ansteigen. Danach wird das Steueraufkommen nach und nach bis auf etwa 17,6 Mrd. Euro im Haushaltsjahr 2029 zunehmen. Insgesamt liegen die Werte der Mai-Steuerschätzung im Planungszeitraum leicht um etwa 51 Mio. Euro unterhalb der vorangegangenen November-Steuerschätzung.
Dass die Erwartungen insgesamt nur leicht unter dem Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2024 liegen, ist im Wesentlichen auf geringere erwartete Hamburger Beiträge im bundesstaatlichen Finanzkraftausgleich zurückzuführen. Demgegenüber stehen spürbar niedrigere Steuererträge vor Finanzkraftausgleich, die sowohl auf die abgeschwächte konjunkturelle Entwicklung als auch auf Steuerrechtsänderungen zurückgehen.
Aufgrund der verhaltenen Entwicklung des Steueraufkommens und der geplanten Steuerrechtsänderungen auf Bundesebene in den kommenden Haushaltsjahren, sind somit kaum zusätzliche Impulse von den Steuererträgen für die städtische Ertragslage zu erwarten.
Entwicklung der Verwaltungstätigkeit/Geschäftstätigkeit
Aktuelle Preisentwicklungen, gesetzliche Vorgaben und der technologische Wandel beeinflussen sowohl die Verwaltungstätigkeit als auch das operative Geschäft. Daraus ergeben sich kontinuierliche Anpassungsbedarfe sowie Chancen zur Effizienzsteigerung und Modernisierung.
Zwar wird für 2025 mit einer sinkenden und stabileren Inflationsrate gerechnet, sie liegt jedoch weiterhin über dem langjährigen Durchschnitt. Prognosen führender Wirtschaftsinstitute erwarten für das Jahr 2025 eine Inflationsrate zwischen 2,0 Prozent und 2,4 Prozent.
Diese Entwicklungen wurden bereits in die Haushaltsplanungen einbezogen und dürften kurzfristig keine zusätzlichen Risiken mit sich bringen.
Entwicklung der Transferaufwendungen
Das Transferergebnis, also der Saldo aus Aufwendungen und Erträgen aus Transferleistungen, verlagerte sich in den vergangenen Haushaltsjahren stetig Zulasten der Erträge. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzt. Es wird ein negatives Transferergebnis von über 6 Mrd. Euro prognostiziert. Die Höhe und Dynamik der Transferleistungen werden dabei maßgeblich durch aktuelle bundespolitische Entwicklungen beeinflusst, etwa durch die Reform des Sozialstaats oder den Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter. Der demografische Wandel führt zu steigenden Belastungen, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung.
Entwicklung der Personalaufwendungen
Seit 2019 ist die Zahl der Beschäftigten in Kernverwaltung und Konzern um rund 10 Prozent gestiegen. Für die kommenden Haushaltsjahre ist geplant, den Personalbestand der Kernverwaltung nach der Wachstumsphase auf dem erreichten Niveau zu stabilisieren.
Der aktuell gültige Tarifvertrag für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder läuft im Herbst 2025 aus. Da im laufenden Haushaltsjahr 2025 nicht mehr mit einer Einigung in der anstehenden Tarifrunde gerechnet wird, bestehen kurzfristig keine zusätzlichen finanziellen Risiken.
37 Prozent der Beschäftigten der Hamburger Verwaltung sind 50 Jahre alt und älter. Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wird in den kommenden Jahren tendenziell weiter ansteigen, wobei die jährlichen Wachstumsraten variieren. Systematisch stellen die Versorgungsausgaben Verbräuche der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen dar. In den kommenden Jahren ist mit Zuführungsbeträgen von etwa einer Mrd. Euro jährlich zu rechnen.
Für das Risiko aus einer möglicherweise nicht amtsangemessenen Alimentation bildete die Stadt bereits im Haushaltsjahr 2021 eine Rückstellung in Höhe von 455 Mio. Euro und erhöhte diese im Haushaltsjahr 2024 um 18 Mio. Euro. Trotz gesetzlicher Nachbesserungen seit 2022 sah das Verwaltungsgericht Hamburg die Besoldung der Jahre 2020 bis 2022 in Teilen als unzureichend an. Die Verfahren wurden dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Sollte die Feststellung der Verfassungswidrigkeit bestätigt werden, könnten daraus zusätzliche Zahlungsverpflichtungen für Hamburg entstehen. Das Risiko ist als wesentlich einzustufen, die potenziellen finanziellen Auswirkungen sind jedoch bereits über die gebildeten Rückstellungen haushalterisch berücksichtigt.
Entwicklung der Zinsaufwendungen und der Verschuldung
Die Entwicklung der Zinsaufwendungen wird neben dem allgemeinen Zinsniveau und den Refinanzierungskosten der Stadt insbesondere von der Höhe der Verschuldung bestimmt.
Während die Stadt in den vergangenen Jahren von der Tilgung größerer Schuldenbeträge profitierte und seine Zinslasten erheblich senken konnte, sind für das Haushaltsjahr 2025 im städtischen Haushalt deutlich höhere Kreditaufnahmen veranschlagt. Im ersten Quartal 2025 stieg die Verschuldung leicht auf 22.486 Mio. Euro an.
Die Europäische Zentralbank (EZB) leitete 2024 eine vorsichtige Zinswende ein und senkte den Leitzins bis Juni 2025 auf 2,15 Prozent. Trotz Rückgang bleibt das Zinsniveau über dem der Niedrigzinsjahre. Steigende Anleiherenditen und die Reform der Schuldenbremse lassen Refinanzierungskosten der Stadt vorerst hoch bleiben.
Perspektivisch wird die Reform der Schuldenbremse auch die finanziellen Rahmenbedingungen insgesamt verändern. Sie eröffnet der Stadt erweiterte finanzielle Spielräume, um zentrale Zukunftsinvestitionen – etwa in Bildung, Wissenschaft, Verkehr, Klimaschutz und Digitalisierung – zu realisieren. Zugleich hält die Stadt am doppischen Ergebnisausgleich fest.
Konzernbetrachtung
Im Rahmen des zentralen Risikomonitorings melden die öffentlichen Unternehmen all diejenigen wesentlichen Risiken, die auch ihrem jeweiligen Aufsichtsgremium berichtet werden (würden).
Auf dieser Grundlage wurden bei den öffentlichen Unternehmen insgesamt 828 Risiken mit einem Gesamtrisikobetrag von 1.319 Mio. Euro (Vorjahr: 1.089 Mio. Euro) identifiziert. Um die Entwicklung der Risikolage der Hamburger Stadtwirtschaft auf einen Blick erfassen zu können, wurde der innerhalb der Erstinventur 2024 ermittelte Gesamtrisikobetrag (siehe FHH-Geschäftsbericht 2023) für den neuen Risikoindex als 100 Prozent definiert. Für das Jahr 2025 beträgt der Risikoindex 121,1 Prozent. Das bedeutet, dass der Gesamtrisikobetrag gegenüber dem Vorjahr um 21,1 Prozent angestiegen ist.
Abbildung 19 zeigt die Verteilung der gemeldeten Einzelrisiken auf die elf Segmente der Hamburger Stadtwirtschaftsstrategie.
Dem Segment Immobilien, Stadtentwicklung und Wohnen können mit einer Anzahl von 297 die meisten gemeldeten Risiken (35,9 Prozent) zugeordnet werden. Mit 26 öffentlichen Unternehmen gehören diesem Segment zugleich die meisten öffentlichen Unternehmen mit Risikomeldungen an. Mit 174 gemeldeten Risiken folgt das Segment Wasserwirtschaft und Entsorgung (21,0 Prozent). An dritter Stelle folgt mit deutlichem Abstand das Segment ÖPNV mit 11,5 Prozent und 95 Einzelrisiken.
Das Segment Immobilien, Stadtentwicklung und Wohnen sticht auch mit einem Risikobetrag – also dem Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit – von 474 Mio. Euro hervor. Das Segment Wasserwirtschaft und Entsorgung rangiert trotz der Vielzahl der gemeldeten Einzelrisiken beim Risikobetrag erst an fünfter Stelle. Hier weisen somit die Risiken niedrigere Schadenshöhen und/oder Eintrittswahrscheinlichkeiten auf als die Risiken der Segmente Gesundheit und Soziales und Energieversorgung. Bei der Betrachtung des aggregierten Risikobetrages liegen diese Segmente - mit deutlichem Abstand - mit 18,5 Prozent beziehungsweise 10,6 Prozent trotz der geringeren Anzahl an gemeldeten Einzelrisiken auf dem zweiten beziehungsweise dritten Platz.
Inhaltlich unterscheiden sich die Risiken je nach Unternehmensaufgabe und -branche. Gleichwohl gibt es auch thematische Überschneidungen und inhaltliche Schnittmengen. So werden allgemeine Kostensteigerungen und insbesondere Kostensteigerungen im Bausektor mehrfach unternehmensübergreifend benannt. Weitere unternehmensübergreifende Risiken bestehen in den Bereichen IT, Personal, Fachkräftesicherung und -gewinnung sowie Finanzierung - hier insbesondere mögliche Zinsveränderungen. Derartige unternehmensübergreifend gleichartige Risikofelder sollen ab der nächsten Risikoabfrage Anfang 2026 zu Klumpenrisiken der Stadtwirtschaft zusammengefasst werden.
Aus den Risikomeldungen der Unternehmen ergeben sich jedoch keine Risiken, für die sich nach Gesamteinschätzung die Gefahr einer Bestandsgefährdung realisieren könnte. Die gemeldeten Daten deuten zudem darauf hin, dass die in den Beteiligungen der FHH etablierten Risikomanagementsysteme grundsätzlich angemessen und wirksam sind. Die getroffenen Gegenmaßnahmen beziehungsweise Vorsorge erscheinen schlüssig.
10. Ausblick
Die finanzielle Lage der Stadt bleibt angespannt. Die Rahmenbedingungen für eine tragfähige Haushaltskonsolidierung im kommenden Jahr gestalten sich zunehmend herausfordernd. Belastend wirken insbesondere steigende Aufwendungen im Sozialbereich sowie weitere, teils strukturelle Kostenentwicklungen.
Auf der Ertragsseite wird bei den Steuern im Vergleich zum Vorjahr mit einem moderaten Zuwachs gerechnet. Zugleich ist festzuhalten, dass die Phase dynamischer Ertragssteigerungen als beendet gilt. Hinzu kommt, dass steuerliche Entlastungsmaßnahmen auf Bundesebene vorgesehen sind, die dämpfend auf das Steueraufkommen wirken dürften.
Die weitere Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage – insbesondere im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Inflation – stellt einen erheblichen Unsicherheitsfaktor dar. Hinzu kommen geopolitische Spannungen sowie damit verbundene Migrationsbewegungen, volatile Energiepreise und zunehmende handelspolitische Risiken.
Trotz dieser Herausforderungen setzt Hamburg seine investive Schwerpunktsetzung konsequent fort. Der Doppelhaushalt 2025/2026 sieht Rekordinvestitionen vor, um sowohl die Zukunftsfähigkeit als auch die staatlichen Kernfunktionen dauerhaft zu sichern.
Mit der Reform der Schuldenbremse ergeben sich zudem neue finanzielle Möglichkeiten. Ziel ist es, die zusätzlich verfügbaren Mittel in größtmöglichem Umfang zugunsten Hamburgs zu mobilisieren und gezielt in zentrale Zukunftsaufgaben zu investieren. Hamburg bereitet sich aktiv darauf vor, seinen Anteil am Sondervermögen für Infrastruktur bestmöglich zu nutzen.
Dabei hält der Senat unverändert am Prinzip des doppischen Haushaltsausgleichs fest, das in den vergangenen Jahren wesentlich zur Konsolidierung der Finanzen beigetragen hat.
Der Senat wird die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit weiterhin im Rahmen des unterjährigen Berichtswesens nach Abschluss eines jeden Quartals über die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage informieren. Der Haushaltsplan für 2025 wird im Lichte dieser Entwicklungen fortgeschrieben.
Glossar
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