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Gleichstellung

Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung

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Die Verteilung der öffentlichen Ressourcen stellt einen wesentlichen Baustein für das Erreichen tatsächlicher Gleichstellung der Geschlechter dar. Nach der Landeshaushaltsordnung ist bei der Aufstellung und Ausführung des Haushalts den Grundsätzen der Wirkungsorientierung insbesondere unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter Rechnung zu tragen.

Mit der Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung verfolgt der Senat das Ziel, die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags im Haushaltsprozess und bei den haushaltsrelevanten Entscheidungen zu berücksichtigen.