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Haushaltsrechtliche Regelungen

Haushaltsgrundsätzegesetz

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Das Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes gibt auf Grund von Artikel 109 Absatz 4 des Grundgesetzes Grundsätze für das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder vor. Es wurde im Sommer 2009 durch das Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG) grundlegend verändert. Mit der Novellierung wird es Bund und Ländern freigestellt, wie sie ihr Haushalts- und Rechnungswesen gestalten. Ob sie die traditionelle Kameralistik mit einer Haushaltsgliederung nach Einnahmen und Ausgaben, Kapiteln und Titeln beibehalten, sie durch ergänzende produktorientierte Erläuterungen erweitern oder eine neue nach Produkten oder Produktgruppen gegliederte Haushaltsdarstellung in Form eines Produkthaushalts einführen, bleibt zukünftig den Ländern genauso überlassen wie die Ausgestaltung des Rechnungswesens, das an Zahlungen (Einnahmen und Ausgaben) oder am Ressourcenverbrauchs (Erträge und Aufwendungen) orientiert sein kann.