Das Haushaltswesen der Freien und Hansestadt Hamburg ist nach den Regeln des doppischen Produkthaushalts ausgestaltet. Das bedeutet, dass der Haushaltsplan nach Leistungen in Form von Produkten, Produktgruppen, Aufgabenbereichen und Einzelplänen gegliedert wird. Das Rechnungswesen ist nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung (sog. staatliche Doppik) gestaltet und folgt damit dem Rechnungswesen, das für Kaufleute gilt. Die Grundlage hierfür bildet das „Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg – SNH-Gesetz – SNHG“, mit dem insbesondere die Landeshaushaltsordnung neu gefasst wurde.
Für die Aufstellung, Ausführung, Abrechnung und Prüfung der Haushaltspläne der Freien und Hansestadt Hamburg sind folgende Rechtsnormen zu beachten:
- Grundgesetz (GG) (hier insbesondere der Abschnitt X. "Das Finanzwesen")
- Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG)
- Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG - Finanz- und Personalstatistikgesetz)
- Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV)
- Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Verwaltungsvorschriften (VV) zur Landeshaushaltsordnung
- Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) (hier insbesondere Teil 6 "Haushaltswesen in den Bezirksämtern")
- Handelsgesetzbuch (hier insbesondere die Vorschriften über „Handelsbücher“ im Dritten Buch, Erster und Zweiter Abschnitt, Erster und Zweiter Unterabschnitt
- Haushaltsbeschluss 2023/2024 - Feststellung des Haushaltsplans der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
- Haushaltsbeschluss 2021/2022 - Feststellung des Haushaltsplans der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
- Stichwortverzeichnis Haushaltsrecht