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Haushaltsrechtliche Regelungen

Haushaltsrecht der Freien und Hansestadt Hamburg

  • Finanzbehörde
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Das Haushaltswesen der Freien und Hansestadt Hamburg ist nach den Regeln des doppischen Produkthaushalts ausgestaltet. Das bedeutet, dass der Haushaltsplan nach Leistungen in Form von Produkten, Produktgruppen, Aufgabenbereichen und Einzelplänen gegliedert wird. Das Rechnungswesen ist nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung (sog. staatliche Doppik) gestaltet und folgt damit dem Rechnungswesen, das für Kaufleute gilt. Die Grundlage hierfür bildet das „Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg – SNH-Gesetz – SNHG“, mit dem insbesondere die Landeshaushaltsordnung neu gefasst wurde.

Für die Aufstellung, Ausführung, Abrechnung und Prüfung der Haushaltspläne der Freien und Hansestadt Hamburg sind folgende Rechtsnormen zu beachten: