Das Haushaltswesen der Freien und Hansestadt Hamburg ist seit dem Haushaltsjahr 2015 auf der Basis einer neu gefassten Landeshaushaltsordnung als doppischer Produkthaushalt ausgestaltet. Zur Entstehungsgeschichte einschließlich der Begründung des Gesetzentwurfs siehe hier. Die Landeshaushaltsordnung wurde seit 2015 durch das „Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung“ vom 10. März 2016 (HmbGVBl. S. 98), durch Artikel 6 des „Gesetzes zur weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“ vom 20. Dezember 2016 (HmbGVBl. S. 570, 572), durch Artikel 1 des „Gesetzes zur Anpassung haushaltsrechtlicher Vorschriften“ vom 4. April 2017 (HmbGVBl. S. 92), durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vom 18. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 222), durch das Zweite Gesetz zur Anpassung haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 29. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 200), durch Artikel 3 des Gesetzes über die Berufliche Hochschule Hamburg vom 27. November 2019 (HmbGVBl. S. 408, 409) und durch Artikel 5 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des digitalen Finanzmanagements und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 27. April 2021 (HmbGVBl. S. 283, 284) geändert. Die jeweiligen Gesetzentwürfe sowie eine Fassung der Landeshaushaltsordnung, die alle Änderungen berücksichtigt, werden unter „Downloads“ zur Verfügung gestellt.