Für die die strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens war eine Anpassung der Landeshaushaltsordnung (LHO) erforderlich. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschloss deshalb am 18. Juni 2013 den Entwurf eines „Gesetzes zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg – SNH-Gesetz – SNHG“ (siehe Downloads). Mit Artikel 1 des Gesetzentwurfs wurde im Hinblick auf Umfang und Bedeutung der Änderungen der Hamburgischen Bürgerschaft eine Neufassung der Landeshaushaltsordnung vorgeschlagen. Mit den Artikeln 2 bis 39 wurden weitere Gesetze und Rechtsverordnung im Hinblick auf die strategische Neuausrichtung des Haushaltswesens geändert. Artikel 40 SNHG enthält Schlussbestimmungen. Diesen Gesetzentwurf ergänzte der Senat mit Beschluss vom 22. Oktober 2013 (Drucksache 20/9663).
Zur rechtlichen Ausgestaltung der strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesen gab der Rechnungshof eine "Beratende Äußerung nach § 88 Absatz 2 LHO" heraus.
Die Bürgerschaft beschloss den Gesetzentwurf mit Änderungen am 11. Dezember 2013. Das SNH-Gesetz vom 17. Dezember 2013 wurde am 24. Dezember 2013 verkündet und ist am Folgetag in Kraft getreten.