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Vermögensmanagement

Die Kernaufgaben der Abteilung 33 fächern sich in das Kredit-, Derivat-, und Liquiditätsmanagement zur jederzeitigen zinsgünstigen Sicherstellung der Liquiditätsbedarfe und langfristigen Finanzierung der FHH, dem damit im Zusammenhang stehenden Vertragsmanagement und Zahlungsdienst sowie dem für die FHH ebenfalls von hoher finanzieller Bedeutung verantworteten Sicherheitenmanagement auf.

Aufgaben

Die Finanzbehörde Hamburg nimmt für die FHH am Geld- und Kapitalmarkt teil.

Die Aufgaben der Abteilung sind aufgeteilt:

  • Front Office“ (Referat 332): Kreditaufnahme, Sondervermögen: Altersvorsorge und Finanzierung Schnellbahnausbau, Liquiditätssteuerung der FHH, Derivate und Collateralmanagement, Finanzierungsberatung
  • Back Office“ (Referat 330): Schulden- und Forderungen, Fiskuserbschaften, Darlehensverwaltung
  • Sicherheitsleistungen (Referat 331): Finanzierungshilfen insbes. Sicherheitsleistungen, Risiko- und Haushaltscontrolling und -reporting
  • Projekt FSA: Errichtung einer Finanzserviceagentur für Kernhaushalt und Beteiligungen der FHH

Das Kreditreferat als Front-Office hat die Aufgabe, die langfristige Refinanzierung der Stadt zu marktgerechten Konditionen sicherzustellen. Bei der Entscheidung über Laufzeiten und Ausstattung der Kredite sollen die Planbarkeit der künftigen Zinsaufwendungen sowie das Zinsniveau beachtet werden. Daran sind die Auswahl der Finanzierungsinstrumente, der Zeitpunkt, die Laufzeit und das Volumen der Geschäftsabschlüsse sowie der Einsatz von Zinsderivaten auszurichten.

Das Liquiditätsmanagement hat die Aufgabe, jederzeit die Zahlungsfähigkeit der FHH sicherzustellen. Hier laufen sämtliche Ein- und Auszahlungen der FHH zusammen. Überschüssige Liquidität wird als Termingeld angelegt, kurzfristige Liquiditätsbedarfe werden durch die Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten gedeckt.

Das Back-Office verantwortet die Schuldenverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates verwalten zudem die der FHH zufallenden Erbschaften sowie Forderungen der FHH aus Darlehen.

Darüber hinaus ist die Abteilung 33 zentraler Ansprechpartner und Dienstleister der FHH für das Management der Risikoübernahmen durch Sicherheitsleistungen, um im KMU-Bereich Dritten sowie den öffentlichen Unternehmen oder Bauvorhaben der Stadt die Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zu ermöglichen (Beratung, Controlling, Inanspruchnahme und Regress). Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) Landesbürgschaften der FHH vergeben.

Im Verantwortungsbereich „Controlling, Digitalisierung und Haushalt“ wird neben dem täglichen Zahlungsdienst das abteilungsübergreifende Controlling, das Berichtswesen über die für das Amt 3 relevanten Produktgruppen und Kennzahlen sowie die Unterstützung des Bereiches Amtskoordination bei der Haushaltsaufstellung erledigt. 

Das Projekt FSA befasst sich mit der Errichtung einer im aktuellen Koalitionsvertrag aufgeführten Finanzserviceagentur (FSA). Die FSA hat das Ziel, die Finanzierungsaktivitäten und -kompetenzen der Stadt und ihrer Beteiligungen zu bündeln, um damit die Verhandlungsposition des Konzerns FHH gegenüber den Partnern der Kapital- und Finanzmärkte - auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten (Sustainable Finance) - zu stärken. Hierbei soll die FSA insbesondere die Beteiligungen der FHH bei Finanzierungsfragen unterstützen.


Informationen für Investoren

Die Freie und Hansestadt Hamburg als Geschäftspartner auf dem Geld- und Kapitalmarkt.

Rating

Die Freie und Hansestadt Hamburg wird seit 2013 jährlich von Fitch Ratings in ihrer Bonität bewertet und regelmäßig mit der Bestnote „AAA“ eingestuft, zuletzt bestätigt im Dezember 2022.
Die Ratingagentur zieht in ihrer Beurteilung der Bundesländer unter anderem die wirtschaftliche Lage, die Verschuldung sowie aktuelle und mittelfristige Entwicklungen mit ein. Der bundesstaatliche Finanzausgleich steht zudem im Vordergrund und fließt entscheidend mit in die Beurteilung der Kreditwürdigkeit mit ein.

Pressemitteilungen und Ratingbericht:

LEI und Rating

LEI: 5299005PBRMP33GHX798; Fitch-Rating: „AAA“

Finanzierungsbedarf & Portfolio

Informationen zum Finanzierungsbedarf für das Jahr 2022

Geplante Kreditaufnahme

4.016 Mio. €

Fälligkeiten

2.419 Mio. €

Geplante Nettokreditaufnahme

1.597 Mio. €

Portfolio Freie und Hansestadt Hamburg zum 31.12.2021

Schuldenstand

25,5 Mrd. €

Gesamt-Portfolio-Struktur in Mrd. €

©FB

Fälligkeitsstruktur des Gesamtportfolios bis 2055

©FB

Landesschatzanweisungen

Die Kreditaufnahme erfolgt in erster Linie durch Landesschatzanweisungen, vornehmlich im Bereich ab zehn Jahren.

Landesschatzanweisungen sind kurz- und mittelfristige Wertpapiere, welche von Bundesländern ausgegeben werden. Landesschatzanweisungen sind in der Regel deutlich großvolumiger als Schuldscheine und an der Börse handelbar. Mit diesen meist fest verzinslichen Wertpapieren soll das derzeit niedrige Zinsniveau langfristig gesichert werden.

Die Kreditaufnahme orientiert sich am Liquiditätsbedarf sowie der Einschätzung des Kreditreferates über die Marktlage und die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt sich auch regelmäßig an Ländergemeinschaftsanleihen, bei denen mehrere Bundesländer gemeinsam sogenannte „Länder-Jumbos“ an den Markt bringen.

Übersicht über die von der Freien und Hansestadt Hamburg emittierten Landesschatzanweisungen

ISIN

Nominalkapital (EUR)

Verzinsung verbal

Vertragsende

Börse

DE000A1R01Z7

       180.000.000,00 €

1,750%

31.01.2023

Ffm/HH

DE000A2DAHW7

       750.000.000,00 €

0,25%

07.02.2023

HH

DE000A2AASV2

       262.500.000,00 €

0,125%

14.04.2023

Ffm/HH

DE000A1R0Y78

         50.000.000,00 €

2,275%

11.09.2023

HH

DE000A1R0Y86

         50.000.000,00 €

2,250%

11.09.2023

HH

DE000A1R0Y60

         25.000.000,00 €

2,250%

25.09.2023

HH

DE000A1R0Y94

         50.000.000,00 €

6MEUR + 0,04 %

17.10.2023

HH

DE000A1YCQ03

       250.000.000,00 €

2,250%

23.10.2023

Ffm/HH

DE000A1685Y4

       250.000.000,00 €

3MEUR + 0,50%

21.11.2023

HH

DE000A2LQN95

       250.000.000,00 €

3MEUR + 0,70%

21.11.2023

HH

DE000A1R0ZC7

       550.000.000,00 €

1,875%

27.02.2024

HH

DE000A2DAJV5

       200.000.000,00 €

0,250%

18.03.2024

Ffm/HH

DE000A11QQ25

       175.000.000,00 €

1,750%

14.05.2024

Ffm/HH

DE000A13R889

       156.250.000,00 €

1,125%

30.09.2024

Ffm/HH

DE000A1YCQB6

         50.000.000,00 €

1,000%

22.10.2024

HH

DE000A1685U2

       750.000.000,00 €

0,25% 

20.01.2025

HH

DE000A14J421

       262.500.000,00 €

0,500%

05.02.2025

HH

DE000A1YCQD2

       700.000.000,00 €

0,375%

01.04.2025

HH

DE000A2LQKN9

       200.000.000,00 €

0,375%

17.04.2025

Ffm/HH

DE000A2DAHX5

       750.000.000,00 €

0,50%

09.06.2025

HH

DE000A1YCQF7

       200.000.000,00 €

3MEUR + 0,25%

28.07.2025

HH

DE000A1YCQH3

       200.000.000,00 €

6MEUR + 0,15%

26.08.2025

HH

DE000A1YCQG5

       150.000.000,00 €

1,016%

08.09.2025

HH

DE000A2LQPA5

       300.000.000,00 €

6MEUR + 0,70%

13.02.2026

HH

DE000A2LQPB3

       750.000.000,00 €

0,00%

07.04.2026

HH

DE000A2LQPN8

         50.000.000,00 €

6MEUR + 0,90%

13.04.2026

HH

DE000A1YCQK7

       800.000.000,00 €

0,500%

27.04.2026

HH

DE000A2BN5X6

       200.000.000,00 €

0,100%

07.10.2026

Ffm/HH

DE000A2LQPG2

       100.000.000,00 €

6MEUR + 0,90%

22.01.2027

HH

DE000A2LQPM0

       300.000.000,00 €

6MEUR + 0,90%

15.02.2027

HH

DE000A254N12

       100.000.000,00 €

0,00%

19.02.2027

Ffm/HH

DE000A3MP5P6

       200.000.000,00 €

0,01%

08.10.2027

Ffm/HH

DE000A2GSM83

       250.000.000,00 €

0,625% 

25.10.2027

Ffm/HH

DE000A1685W8

       750.000.000,00 €

0,625%

23.11.2027

HH

DE000A2LQPJ6

       500.000.000,00 €

0,01%

15.06.2028

HH

DE000A2LQPD9

       750.000.000,00 €

0,01%

30.06.2028

HH

DE000A2NBGG9

       225.000.000,00 €

0,75%

25.09.2028

Ffm/HH

DE000A2NBJ54

       200.000.000,00 €

0,625%

13.02.2029

Ffm/HH

DE000A3MQUU9

       200.000.000,00 €

1,25%

04.05.2029

Ffm/HH

DE000A2YPAD6

       150.000.000,00 €

0,00%

25.09.2029

Ffm/HH

DE000A2LQPC1

       750.000.000,00 €

0,01%

03.06.2030

HH

DE000A289QQ1

       100.000.000,00 €

0,01%

26.08.2030

Ffm/HH

DE000A3H3F67

       168.000.000,00 €

0,01%

04.02.2031

Ffm/HH

DE000A2LQPK4

       700.000.000,00 €

0,01%

29.09.2031

HH

DE000A1685Z1

         50.000.000,00 €

1,125%

30.10.2031

HH

DE000A1685X6

   1.000.000.000,00 €

1,20%

03.06.2033

HH

DE000A168528

       500.000.000,00 €

0,80%

11.04.2034

HH

DE000A2LQPF4

       500.000.000,00 €

0,01%

05.11.2035

HH

DE000A168502

   1.250.000.000,00 €

1,45%

05.11.2038

HH

DE000A2LQPH0

       500.000.000,00 €

0,25%

18.02.2041

HH

DE000A1685T4

         50.000.000,00 €

1,095%

13.06.2046

HH

DE000A2LQN79

       750.000.000,00 €

0,20%

03.09.2049

HH

DE000A2LQPE7

       500.000.000,00 €

0,30%

16.09.2050

HH

DE000A2LQPL2

       500.000.000,00 €

0,40%

23.11.2051

HH

Geldmarkt

Ermächtigung

Der Senat wird voraussichtlich per Haushaltsbeschluss ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 täglich Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 8.625 Mio. Euro aufzunehmen.

Als Kassenverstärkungskredite gelten nicht nur die von Kreditinstituten zur Verfügung gestellten Mittel, sondern auch Einlagen städtischer Beteiligungen, die über Geschäftskonten oder per Überweisung in die Liquidität der Kernverwaltung eingehen. Auf diese Weise sind zurzeit ca. 2 Mrd. Euro an Kassenverstärkungskrediten gebunden.

Instrumente

Die Freie und Hansestadt Hamburg pflegt am Geldmarkt Geschäftsbeziehungen zu einer Vielzahl von Kreditinstituten. Die Kontakte werden in der Regel über Makler hergestellt. Das gilt insbesondere für die Geldanlage.

Täglich erfolgt eine genaue Aufstellung der zu erwartenden Auszahlungen und Einzahlungen unter der Berücksichtigung der verfügbaren Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Fehlende Liquidität wird durch die Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten ausgeglichen, vorhandene Liquidität steht für die Geldanlage zur Verfügung. Hierbei gehen auch zukünftige Bedarfe in die Disposition ein. Darüber hinaus sind auch die Entwicklung der Zinsen und das Zusammenspiel von kurz- und langfristiger Kreditaufnahme zu berücksichtigen.

Ansprechpersonen

Burkhard Ruhnke – 332/2 –
Telefon: +49 (0)40 42823-2307
E-Mail: burkhard.ruhnke@fb.hamburg.de

Andreas Lütjens – 332/3 –
Telefon: +49 (0)40 42823-1325
E-Mail: andreas.luetjens@fb.hamburg.de

Fiskuserbschaften

Die FHH kann kraft Gesetzes Erbin werden, wenn ein anderer Erbe nicht zu ermitteln ist und wenn der Erblasser zur Zeit des Todes seinen Wohn-/Firmensitz in Hamburg oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 1936 Abs. 1 BGB). Das gesetzliche Erbrecht wird durch förmlichen Beschluss des zuständigen Nachlassgerichts festgestellt (§1964 BGB). Außerdem kann die FHH infolge eine Testaments als Erbin eingesetzt werden.

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Voraussetzungen für die Feststellung der FHH als Erbin

Hat ein Verstorbener keine Erben oder haben alle gesetzlichen Erben die Erbschaft nach dem Erblasser ausgeschlagen, kann das Nachlassgericht das Erbrecht des Fiskus feststellen. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern grundsätzlich auf Antrag mittels Darlegung des berechtigen Interesses. Das zuständige Nachlassgericht, bei welchem der Antrag zu stellen wäre, ist unter Angabe der letzten Wohnanschrift unter diesem Link zu finden.

Die Feststellung des Erbrechts des Fiskus erfolgt durch Beschluss des Nachlassgerichts. Der Staat erhält also erst mit dem Feststellungsbeschluss die rechtliche und wirtschaftliche Legitimation für das Zugriffsrecht auf das Nachlassvermögen des Erblassers. Nachlassgläubiger können somit erst nach Erlass des Feststellungsbeschlusses Ansprüche gegen die FHH als Erbin geltend machen (§ 1966 BGB).

Die überwiegende Zahl der Nachlässe sind überschuldet und Grund für Erbausschlagungen, sodass der Fiskus als Ersatzerbe herangezogen wird.

Da die FHH diese ihm als gesetzlichen Erben anfallende Erbschaft nicht ausschlagen kann (§ 1942 Abs. 2 BGB, sog. Zwangserbschaft), haftet sie in der Folge nur mit dem nachgelassenen Vermögen (§ 2011 BGB, i. V. m. § 780 ZPO i. V. m. § 173 S.1 VwGO).

Zuständigkeit

Sobald das Erbrecht des Fiskus durch Beschluss festgestellt wurde, ist die Finanzbehörde, Referat 330, zuständig. Anfragen richten Sie bitte an die unten genannte E-Mail-Adresse.

Kontakt

Finanzbehörde Hamburg
Referat 330
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg

E-Mail: fiskalerbschaften@fb.hamburg.de

Weiterführende Informationen

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Haushaltsplan

Doppelhaushalt 2023/2024

Die Bürgerschaft hat den Doppelhaushalt am 15.12.2022 beschlossen.

Kontakt

Die Abteilung 33 ist in Front und Back Office eingeteilt. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Ansprechpersonen und ein Link zum Organigramm des Amtes 3.

Ansprechpersonen