Die Kernaufgaben der Abteilung 33 fächern sich in das Kredit-, Derivat-, und Liquiditätsmanagement zur jederzeitigen zinsgünstigen Sicherstellung der Liquiditätsbedarfe und langfristigen Finanzierung der FHH, dem damit im Zusammenhang stehenden Vertragsmanagement und Zahlungsdienst sowie dem für die FHH ebenfalls von hoher finanzieller Bedeutung verantworteten Sicherheitenmanagement auf.
Vermögensmanagement
Aufgaben
Die Finanzbehörde Hamburg nimmt für die FHH am Geld- und Kapitalmarkt teil.
Die Aufgaben der Abteilung sind aufgeteilt:
- „Front Office“ (Referat 332): Kreditaufnahme, Sondervermögen: Altersvorsorge und Finanzierung Schnellbahnausbau, Liquiditätssteuerung der FHH, Derivate und Collateralmanagement, Finanzierungsberatung
- „Back Office“ (Referat 330): Schulden- und Forderungen, Fiskuserbschaften, Darlehensverwaltung
- Sicherheitsleistungen (Referat 331): Finanzierungshilfen insbes. Sicherheitsleistungen, Risiko- und Haushaltscontrolling und -reporting
- Projekt FSA: Errichtung einer Finanzserviceagentur für Kernhaushalt und Beteiligungen der FHH
Das Kreditreferat als Front-Office hat die Aufgabe, die langfristige Refinanzierung der Stadt zu marktgerechten Konditionen sicherzustellen. Bei der Entscheidung über Laufzeiten und Ausstattung der Kredite sollen die Planbarkeit der künftigen Zinsaufwendungen sowie das Zinsniveau beachtet werden. Daran sind die Auswahl der Finanzierungsinstrumente, der Zeitpunkt, die Laufzeit und das Volumen der Geschäftsabschlüsse sowie der Einsatz von Zinsderivaten auszurichten.
Das Liquiditätsmanagement hat die Aufgabe, jederzeit die Zahlungsfähigkeit der FHH sicherzustellen. Hier laufen sämtliche Ein- und Auszahlungen der FHH zusammen. Überschüssige Liquidität wird als Termingeld angelegt, kurzfristige Liquiditätsbedarfe werden durch die Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten gedeckt.
Das Back-Office verantwortet die Schuldenverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates verwalten zudem die der FHH zufallenden Erbschaften sowie Forderungen der FHH aus Darlehen.
Darüber hinaus ist die Abteilung 33 zentraler Ansprechpartner und Dienstleister der FHH für das Management der Risikoübernahmen durch Sicherheitsleistungen, um im KMU-Bereich Dritten sowie den öffentlichen Unternehmen oder Bauvorhaben der Stadt die Kreditaufnahme auf dem Kreditmarkt zu ermöglichen (Beratung, Controlling, Inanspruchnahme und Regress). Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) Landesbürgschaften der FHH vergeben.
Im Verantwortungsbereich „Controlling, Digitalisierung und Haushalt“ wird neben dem täglichen Zahlungsdienst das abteilungsübergreifende Controlling, das Berichtswesen über die für das Amt 3 relevanten Produktgruppen und Kennzahlen sowie die Unterstützung des Bereiches Amtskoordination bei der Haushaltsaufstellung erledigt.
Das Projekt FSA befasst sich mit der Errichtung einer im aktuellen Koalitionsvertrag aufgeführten Finanzserviceagentur (FSA). Die FSA hat das Ziel, die Finanzierungsaktivitäten und -kompetenzen der Stadt und ihrer Beteiligungen zu bündeln, um damit die Verhandlungsposition des Konzerns FHH gegenüber den Partnern der Kapital- und Finanzmärkte - auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten (Sustainable Finance) - zu stärken. Hierbei soll die FSA insbesondere die Beteiligungen der FHH bei Finanzierungsfragen unterstützen.
Informationen für Investoren
Die Freie und Hansestadt Hamburg als Geschäftspartner auf dem Geld- und Kapitalmarkt.
Rating
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird seit 2013 jährlich von Fitch Ratings in ihrer Bonität bewertet und regelmäßig mit der Bestnote „AAA“ eingestuft, zuletzt bestätigt im Dezember 2022.
Die Ratingagentur zieht in ihrer Beurteilung der Bundesländer unter anderem die wirtschaftliche Lage, die Verschuldung sowie aktuelle und mittelfristige Entwicklungen mit ein. Der bundesstaatliche Finanzausgleich steht zudem im Vordergrund und fließt entscheidend mit in die Beurteilung der Kreditwürdigkeit mit ein.
Pressemitteilungen und Ratingbericht:
Finanzierungsbedarf & Portfolio
Gesamt-Portfolio-Struktur in Mrd. €
Fälligkeitsstruktur des Gesamtportfolios bis 2055
Landesschatzanweisungen
Die Kreditaufnahme erfolgt in erster Linie durch Landesschatzanweisungen, vornehmlich im Bereich ab zehn Jahren.
Landesschatzanweisungen sind kurz- und mittelfristige Wertpapiere, welche von Bundesländern ausgegeben werden. Landesschatzanweisungen sind in der Regel deutlich großvolumiger als Schuldscheine und an der Börse handelbar. Mit diesen meist fest verzinslichen Wertpapieren soll das derzeit niedrige Zinsniveau langfristig gesichert werden.
Die Kreditaufnahme orientiert sich am Liquiditätsbedarf sowie der Einschätzung des Kreditreferates über die Marktlage und die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt sich auch regelmäßig an Ländergemeinschaftsanleihen, bei denen mehrere Bundesländer gemeinsam sogenannte „Länder-Jumbos“ an den Markt bringen.
Geldmarkt
Ermächtigung
Der Senat wird voraussichtlich per Haushaltsbeschluss ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 täglich Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 8.625 Mio. Euro aufzunehmen.
Als Kassenverstärkungskredite gelten nicht nur die von Kreditinstituten zur Verfügung gestellten Mittel, sondern auch Einlagen städtischer Beteiligungen, die über Geschäftskonten oder per Überweisung in die Liquidität der Kernverwaltung eingehen. Auf diese Weise sind zurzeit ca. 2 Mrd. Euro an Kassenverstärkungskrediten gebunden.
Instrumente
Die Freie und Hansestadt Hamburg pflegt am Geldmarkt Geschäftsbeziehungen zu einer Vielzahl von Kreditinstituten. Die Kontakte werden in der Regel über Makler hergestellt. Das gilt insbesondere für die Geldanlage.
Täglich erfolgt eine genaue Aufstellung der zu erwartenden Auszahlungen und Einzahlungen unter der Berücksichtigung der verfügbaren Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Fehlende Liquidität wird durch die Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten ausgeglichen, vorhandene Liquidität steht für die Geldanlage zur Verfügung. Hierbei gehen auch zukünftige Bedarfe in die Disposition ein. Darüber hinaus sind auch die Entwicklung der Zinsen und das Zusammenspiel von kurz- und langfristiger Kreditaufnahme zu berücksichtigen.
Ansprechpersonen
Burkhard Ruhnke – 332/2 –
Telefon: +49 (0)40 42823-2307
E-Mail: burkhard.ruhnke@fb.hamburg.de
Andreas Lütjens – 332/3 –
Telefon: +49 (0)40 42823-1325
E-Mail: andreas.luetjens@fb.hamburg.de
Fiskuserbschaften
Die FHH kann kraft Gesetzes Erbin werden, wenn ein anderer Erbe nicht zu ermitteln ist und wenn der Erblasser zur Zeit des Todes seinen Wohn-/Firmensitz in Hamburg oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 1936 Abs. 1 BGB). Das gesetzliche Erbrecht wird durch förmlichen Beschluss des zuständigen Nachlassgerichts festgestellt (§1964 BGB). Außerdem kann die FHH infolge eine Testaments als Erbin eingesetzt werden.
Voraussetzungen für die Feststellung der FHH als Erbin
Hat ein Verstorbener keine Erben oder haben alle gesetzlichen Erben die Erbschaft nach dem Erblasser ausgeschlagen, kann das Nachlassgericht das Erbrecht des Fiskus feststellen. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern grundsätzlich auf Antrag mittels Darlegung des berechtigen Interesses. Das zuständige Nachlassgericht, bei welchem der Antrag zu stellen wäre, ist unter Angabe der letzten Wohnanschrift unter diesem Link zu finden.
Die Feststellung des Erbrechts des Fiskus erfolgt durch Beschluss des Nachlassgerichts. Der Staat erhält also erst mit dem Feststellungsbeschluss die rechtliche und wirtschaftliche Legitimation für das Zugriffsrecht auf das Nachlassvermögen des Erblassers. Nachlassgläubiger können somit erst nach Erlass des Feststellungsbeschlusses Ansprüche gegen die FHH als Erbin geltend machen (§ 1966 BGB).
Die überwiegende Zahl der Nachlässe sind überschuldet und Grund für Erbausschlagungen, sodass der Fiskus als Ersatzerbe herangezogen wird.
Da die FHH diese ihm als gesetzlichen Erben anfallende Erbschaft nicht ausschlagen kann (§ 1942 Abs. 2 BGB, sog. Zwangserbschaft), haftet sie in der Folge nur mit dem nachgelassenen Vermögen (§ 2011 BGB, i. V. m. § 780 ZPO i. V. m. § 173 S.1 VwGO).
Zuständigkeit
Sobald das Erbrecht des Fiskus durch Beschluss festgestellt wurde, ist die Finanzbehörde, Referat 330, zuständig. Anfragen richten Sie bitte an die unten genannte E-Mail-Adresse.
Kontakt
Finanzbehörde Hamburg
Referat 330
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
E-Mail: fiskalerbschaften@fb.hamburg.de