Hilfe und Unterstützung im Umgang mit den Regelungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts bietet die Vereinsbroschüre.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 sind die bisherigen Erklärungen und Anlagen für Vereine und Berufsverbände in den allgemeinen Körperschaftsteuer-Erklärungen integriert.
Es besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung.
Körperschaftsteuer (KSt 1) (Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung)
In Rahmen der Gründung eines Vereins ist ein besonderer Fragebogen an das in Hamburg zentral für Vereine zuständige Finanzamt Hamburg-Nord
(Anschrift: Borsteler Chaussee 45, 22453 Hamburg) zu senden.
Der Fragebogen wird bundesweit zentral bereitgestellt
(dem Link folgen und dort unter Formularcenter / Steuerformulare / Fragebögen zur steuerlichen Erfassung).
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; Gründung eines Vereins
Muster für Zuwendungsbestätigungen werden bundesweit zentral bereitgestellt
(dem Link folgen und dort unter Formularcenter / Steuerformulare / Gemeinnützigkeit).