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Besoldung in Hamburg für das Jahr 2022

Verwaltungsgericht Hamburg sieht bei der Besoldung in Hamburg auch für das Jahr 2022 einen Verstoß gegen die „amtsangemessene Alimentation“

17. Oktober 2024 Pressemitteilung

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat heute zu mehreren Klagen von Beamtinnen und Beamten auf eine höhere Besoldung für das Jahr 2022 erneut beschlossen, das Bundesverfassungsgericht zu befassen.

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Die Freie und Hansestadt Hamburg beschäftigt rund 42.500 aktive Beamtinnen und Beamte, darüber hinaus erhalten rund 37.700 ehemalige Beschäftigte eine Beamtenversorgung. 8.125 aktive und ehemalige Beamtinnen und Beamte hatten gegen ihre Besoldung bzw. Versorgung Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.

Nachdem das Verwaltungsgericht bereits im September 2020 die Besoldung für die Jahre 2012 bis 2019 und im Mai 2024 die Besoldung für die Jahre 2020 und 2021 wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, sieht es auch in der Besoldung für das Jahr 2022 einen Verstoß gegen den Grundsatz der „amtsangemessenen Alimentation“.

Grundsätzlich hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass im Spannungsfeld zwischen finanziellen Rahmenbedingungen, verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation und der Attraktivität für die Beschäftigten mit den getroffenen Maßnahmen eine gute Lösung gefunden wurde und wird dies auch entsprechend vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Für eine genauere Analyse – einschließlich der finanziellen Auswirkungen – bleibt nunmehr der schriftliche Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht abzuwarten.

Parallel wird der eingeschlagene Weg einer modernen und angemessenen Besoldung durch die Übernahme des Tarifergebnisses auf die Besoldung konsequent fortgesetzt. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bürgerschaft in ihrer gestrigen Sitzung (16. Oktober 2024) beschlossen.

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