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Verwaltungsausbildung

Ausbildung in der Allgemeinen Verwaltung

Die Verwaltung bietet Ihnen spannende vielfältige Tätigkeiten, eine qualitative Ausbildung, Aufstiegschancen und gute Übernahmechancen.

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Inhaltsverzeichnis

Ausbildung: Allgemeine Verwaltung  01. Oktober 2025  

  • Verwaltungsfachangestellter/-angestellte
    (2 1/2 Jahre, m/w/d)
  • Regierungssekretär-Anwärterin/-Anwärter
    (2 Jahre,  m/w/d)

JETZT ONLINE BEWERBEN


Mehr Infos auf unserem YouTube-Kanal:
VERWALTUNG MACHT HAMBURG. MACH MIT. 


Wir über uns:

Das Zentrum für Aus- und Fortbildung, als Teil des Landesbetriebs ZAF, sucht für die Hamburger Behörden und Ämter Interessentinnen und Interessenten für einen Ausbildungsplatz in der allgemeinen Verwaltung.

Eine duale Ausbildung bei uns bedeutet für Sie viele Vorteile:

Gut abgestimmte Verknüpfung von Theorie und Praxis, Vermittlung der erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und sozialen Kompetenzen, ausgezeichnete Ausbildungsbedingungen, monatliche Ausbildungsvergütung bzw. Anwärterbezüge und hervorragende Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung in der hamburgischen Verwaltung.

Das müssen Sie mitbringen!

Für eine Ausbildung in der Allgemeinen Verwaltung benötigen Sie den Mittleren Schulabschluss (MSA; ehemals Realschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.

In den Fächern Deutsch, Mathematik, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde, Politik o. ä.) und Englisch (oder einer anderen Fremdsprache) erreichen Sie mindestens befriedigende Leistungen.

Für die Beamtenausbildung (Regierungssekretär-Anwärterin bzw. -Anwärter, Beamtenverhältnis auf Widerruf) besitzen Sie im Regelfall die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Liegt die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates vor, sind jedoch im Einzelfall Ausnahmen möglich. Für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bestehen keine Staatsangehörigkeitsbeschränkungen; bei Drittstaatsangehörigen ist dort lediglich der Nachweis der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich.

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist das Bestehen eines Eignungstests (s. auch unser Kapitel „Wie geht es nach der Bewerbung weiter?“) auf Grundlage des berufsbezogenen Anforderungsprofils.

Im Verwaltungsberuf kommt es auf eine Reihe grundlegender berufsbezogener Fertigkeiten und Fähigkeiten an, die wir in einem Online-Test prüfen:

  • Sprachkompetenz: Sie müssen sicher mit der deutschen Sprache umgehen können (Rechtschreibung, Wortschatz sowie Sprachbeherrschung), denn die Arbeit mit rechtlichen Vorschriften und das Formulieren von Bescheiden verlangen ein gutes Textverständnis sowie ein korrektes, präzises Ausdrucksvermögen.
  • Schlussfolgerndes Denken: Sie müssen in der Lage sein, vorgegebene Informationen richtig zu erfassen und zu verarbeiten, denn ein Schwerpunkt des Verwaltungshandelns besteht in der Bearbeitung sachlicher und rechtlicher Fragestellungen.
  • Rechenfähigkeit: Hier kommt es darauf an, zügig, verlässlich und präzise rechnen zu können, denn in der Verwaltung benötigen Sie ein gutes Verständnis für kaufmännische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen (z. B. Ressourceneinsatz, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Controlling, etc.).
  • Konzentrationsfähigkeit: Sie müssen schnell und genau arbeiten können, denn bei uns erledigen Sie zahlreiche Routineaufgaben bei zumeist hoher Arbeitsbelastung und parallel zu bearbeitenden, unterschiedlichen Aufgabenstellungen.

Eine Testeinladung erfolgt, wenn Sie die im Kapitel „Voraussetzungen“ dieser Ausschreibung genannten Anforderungen erfüllen.


Das sollten Sie mitbringen!

Unser Ausbildungsangebot richtet sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler, die entweder direkt vor Ihrem Schulabschluss stehen oder diesen gerade erst erworben haben und auf Ausbildungsplatzsuche sind.

Eine Bewerbung ist auch möglich für Absolventinnen und Absolventen mit einem höheren Schulabschluss (z. B. Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife), deren schulische Leistungen die Zugangsvoraussetzungen der Ausschreibung für den Studiengang Public Management (HAW Hamburg) nicht erfüllen und die im Anschluss an die Ausbildung in dem hier dargestellten Ausbildungsberuf auch dauerhaft arbeiten wollen.

Ebenso berücksichtigen wir auch Bewerberinnen und Bewerber, die nach ihrem Schulabschluss bereits eine erste Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich innerhalb der ersten drei Berufsjahre befinden oder die innerhalb ihrer Erstausbildung oder innerhalb der Regelstudienzeit ihres ersten (Bachelor-) Hochschulstudiums zu uns wechseln möchten.

Folgende persönliche Eigenschaften erwarten wir von Ihnen:

Interesse an öffentlichen Aufgaben; Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen; Geschick im Umgang mit Menschen; ein offenes, kommunikatives Wesen und Teamgeist; einen guten sprachlichen Ausdruck; Affinität im Umgang mit Informationstechnologie; Fähigkeit zum flexiblen Denken und Handeln; Zuverlässigkeit und Sorgfalt; Selbständigkeit, Engagement und Eigeninitiative; Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft.


Bewerbung

Hier können Sie sich online bewerben: Online-Bewerbung

Bewerbung per Post
Sollten uns dennoch Bewerbungen auf dem Postweg erreichen, so haben Sie bitte Verständnis, dass wir Bewerbungsmappen generell nicht zurücksenden.
Wir verarbeiten auch mit der Post eingehende Bewerbungsunterlagen elektronisch in unserem Bewerbungsmanagementsystem und kommunizieren per E-Mail sowie ggf. telefonisch.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unsere Hinweise zum Datenschutz.


Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Einladung zu einem Eignungstest:

Bewerberinnen und Bewerber, die den genannten Anforderungen entsprechen, erhalten Gelegenheit zur Teilnahme an einem computergestützt durchgeführten Eignungstest. Die erfolgreiche Testteilnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren. Erfolgreich bedeutet, dass eine Ausprägung erreicht wird, die den enthaltenen Leistungsmerkmalen mindestens in wesentlichem Umfang entspricht.

Einladung zu einer persönlichen Vorstellung:

Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich am Eignungstest teilgenommen haben,  erhalten nach Maßgabe der Bewertung ihrer Bewerbung (u. a. berufliche Motivation, Ausdruck, persönliche Kompetenzen, schulische/ ggf. nachschulische Leistungen) sowie des im Test erzielten Eignungsgrades ggf. die Gelegenheit sich persönlich im ZAF vorzustellen.

Im Anschluss an die persönliche Vorstellung erhalten Sie bei einer Einstellungsabsicht nach Beteiligung unseres Nachwuchspersonalrates Ihre schriftliche Einstellungszusage mit weiteren Informationen (z. B. mit Anforderung von Unterlagen wie Führungszeugnis, Geburtsurkunde, etc.). Für Nachwuchskräfte, die in die Beamtenausbildung eingestellt werden sollen, beauftragen wir zu diesem Zeitpunkt den Personalärztlichen Dienst des Personalamtes, um die gesundheitliche Eignung (Einstellungsvoraussetzung) feststellen zu lassen.

Was sind die Ausbildungsinhalte?

Die Inhalte der interessanten und vielseitigen Ausbildung orientieren sich an den Schwerpunkten Ihres späteren Aufgabenfeldes. Die beiden Ausbildungen sind unterschiedlich angelegt, jedoch inhaltlich deckungsgleich. Sie werden in verschiedenen Dienststellen einer Behörde bzw. eines Bezirksamtes praktisch ausgebildet und erhalten außerdem einen intensiven Unterricht an der Verwaltungsschule (Normannenweg 26, 20537 Hamburg). Praktische und theoretische Ausbildungsphasen wechseln sich ab.

Sie bearbeiten Anträge und Anfragen, wenden Rechtsvorschriften an, erstellen Bescheide und haben häufigen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. Sie erhalten eine umfangreiche, gründliche und solide Ausbildung mit guten Entwicklungsmöglichkeiten. Sie lernen Einrichtungen und Zusammenhänge des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens kennen und erfahren, wie wichtig Kundenorientierung ist.

Der Verwaltungsschulunterricht vermittelt Ihnen theoretische Kenntnisse in folgenden Fächern und wird durch regionale Exkursionen und Projektarbeit ergänzt:

  • Personalwesen
  • Verwaltungsrecht und -verfahren
  • Privatrechtliches Handeln
  • Wirtschaftslehre
  • Rechnungswesen
  • Finanz- und Haushaltswesen
  • Psychologie der Arbeitswelt
  • Soziale Sicherung
  • Politik/Staatsrecht,
  • Sprache und Kommunikation
  • Englisch 

Wie könnte der spätere Arbeitsplatz aussehen?

Die Ausbildungen der allgemeinen Verwaltung in den Hamburger Behörden und Ämtern sowie der Verwaltungsschule bereiten Sie auf die vielfältigen Aufgaben unserer Stadt- und Landesverwaltung vor. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sind Sie in all diesen Aufgaben einsetzbar. Dabei übernehmen Sie als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter Verantwortung für Ihren Aufgabenbereich und treffen abschließende Entscheidungen. Auf Ihre Mobilität und Veränderungsbereitschaft legen wir großen Wert.

Hier einige Beispiele zum Berufsbild:

  • Einwohnerwesen (Einwohneramt)
  • Personenstandswesen (Standesamt)
  • Gewerberecht und Marktwesen
  • Kfz-Zulassung oder Fahrerlaubnisse
  • Buß- oder Verwarngelder z. B. im Straßenverkehr
  • Soziale Hilfen, z. B. Wohngeld
  • Schulsekretariate
  • Ausländerangelegenheiten
  • Personalservice
  • Beschaffung und Mittelbewirtschaftung
  • Rechnungs- und Gebührenwesen
  • Projektassistenz

Fallen Kosten für die Ausbildung an? 

Sie erhalten als Auszubildende/Auszubildender zur/zum Verwaltungsfachangestellten eine monatliche Ausbildungsvergütung von 1.086,82 € im ersten Ausbildungsjahr, 1.140,96 € im zweiten und 1.190,61 € im dritten Ausbildungsjahr bzw. als Regierungssekretär-Anwärterin/-Anwärter monatliche Bezüge von ca. 1.300 €. Daneben erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen. Für Tarifbeschäftigte besteht eine Sozialversicherungspflicht. An diesen Pflichtbeiträgen beteiligt sich Ihr Arbeitgeber, die Freie und Hansestadt Hamburg, zur Hälfte. Für Beamtinnen und Beamte besteht dagegen eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, nicht hingegen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Während der Ausbildung profitieren Sie von einer besonders günstigen Monatskarte für den öffentlichen Personennahverkehr (HVV). Sie können bei uns das von der Stadt bezuschusste „HVV-BonusTicket für Azubis“ nutzen. Sie zahlen dabei selbst nur einen Anteil von monatlich rd. 30 Euro. Das BonusTicket gilt im Gesamtnetz (Ringe A-H).“


Ausbildung im Beamten- oder Angestelltenverhältnis?

Regierungssekretär-Anwärterinnen und -Anwärter sind schon während ihrer Ausbildung Beamtinnen bzw. Beamte. Sie erwerben mit dem Abschluss eine bundesweit anerkannte Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1, Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemaliger mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst). Als Beamtin/ Beamter erhalten Sie keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Ernennungsurkunde.

Auszubildende zu Verwaltungsfachangestellten können nach Abschluss ihrer Ausbildung in den Tätigkeitsbereichen der Verwaltung als Tarifbeschäftigte eingesetzt werden.

In Ihrer Bewerbung können Sie gerne einen Wunsch angeben, die endgültige Entscheidung treffen wir jedoch erst im Rahmen des Auswahlverfahrens.

Wie sind die Übernahmechancen?

Die Einstellung in die Ausbildung orientiert sich an dem voraussichtlichen Personalbedarf der hamburgischen Verwaltung - damit bestehen bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss hervorragende Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung.

Aktuelle Hinweise:

Als moderner Arbeitgeber setzt die Freie und Hansestadt Hamburg bewusst auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und strebt zukünftig einen ausgeglichenen Anteil der Geschlechter in der Hamburger Verwaltung an. Unsere Ausbildungen sind für Frauen und Männer gleich gut geeignet. Deshalb wollen wir Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich im gleichen Umfang ansprechen und zu einer Bewerbung ermutigen. Aktuell ist im Bereich der Verwaltungsausbildungen das Geschlecht der Männer unterrepräsentiert (§ 3 Abs. 1 und 3 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes). Wir fordern daher Männer ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Auch für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen gilt bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Einstellungsvorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern.

Der Senat setzt darüber hinaus gezielt auf mehr kulturelle Vielfalt in der hamburgischen Verwaltung! In unserer Stadt leben mehr als 650.000 Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern. Mehr als ein Drittel aller Hamburger Schülerinnen und Schüler haben einen Migrationshintergrund. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern widerspiegelt. Kompetenzen wie z. B. die Mehrsprachigkeit oder Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen sind oftmals wertvoll und hilfreich im Kundengespräch. Wir heißen deshalb auch Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshinter­grund herzlich willkommen, sich bei uns zu bewerben.

Für Soldatinnen und Soldaten, die einen Wechsel in die allgemeine Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg anstreben und sich für unser Ausbildungs- bzw. Studienangebot interessieren, gelten besondere Regelungen. Bei einer Dienstzeit von mindestens 12 Jahren und einem Anspruch auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein besteht die Möglichkeit der Bewerbung auf eine vorbehaltene Stelle über die Vormerkstelle des Personalamtes (§§ 9,10 des Soldatenversorgungsgesetzes). Hinsichtlich der Wahl des Scheins und der sich daraus ergebenden Folgen (z. B. finanzieller Art) berät der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Kontakt 

Landesbetrieb ZAF
Zentrum für Aus- und Fortbildung - ZAF 1
Normannenweg 26
20537 Hamburg

Fragen zur Bewerbung:

Tel.: 040 42831- 2316

Tel.: 040 42831- 1458

Fragen zur Ausbildung:

Tel.: 040 42831-2138


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Flyer Ausbildung und Studium Allgemeine Verwaltung

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