Als Assistenzeinheit des Senats nehmen wir im Personalamt ministerielle Aufgaben des Dienst- und Disziplinarrechts sowie die Funktion des Sozialpartners im Sinne des Tarifrechts ein. Wir bereiten für den Senat Entscheidungen zur Gestaltung und Fortentwicklung des Dienst- und Tarifrechts vor. Schwerpunkte sind dabei die inhaltliche Ausgestaltung des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs-, Laufbahn- und Tarifrechts unter Beachtung der Entwicklungen im übrigen Bundesgebiet. Dienstleistungsorientiert beraten wir die Behörden und Ämter.
Der gesetzliche Rahmen
Dienst- und Tarifrecht
- Personalamt
-