Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GVP) vertritt die Interessen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung in allen Dienststellen und Arbeitgebern des öffentlichen Rechts innerhalb der FHH. (Im folgenden Text steht „Beschäftigte mit Schwerbehinderung“. Damit sind Personen mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung (GdB) 50-100) sowie gleichgestellte Personen mit Behinderung (GdB 30 oder 40 nach Antragstellung beim Arbeitsamt) gemeint.
Zuständigkeiten
- Angelegenheiten, die mehrere Dienststellen betreffen: Wenn Themen oder Entscheidungen mehrere Dienststellen gleichzeitig betreffen, beispielsweise bei strukturellen Veränderungen oder gemeinsamen Projekten, nimmt die GVP an der Koordination teil.
- Vertretung in nicht wahlfähigen Dienststellen: Sollte in einer Dienststelle aufgrund der Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung keine eigene Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt werden können (weniger als fünf), übernimmt die GVP die Interessenvertretung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
- Vertretung, wenn keine gewählte SBV in der Dienststelle vorhanden ist: Gibt es in einer Dienststelle keine gewählte SBV, springt die GVP ein und stellt sicher, dass die Beschäftigten mit Schwerbehinderung weiterhin unterstützt und vertreten werden. Die GVP wirkt auf die Neuwahl einer SBV hin.
- Förderung der Kommunikation zwischen SBV und Dienststellen: Die GVP fördert den Austausch und eine gute Kommunikation zwischen SBV und Dienststellen für eine effektive Zusammenarbeit.
- Zentrale Ansprechperson für die SBVen Sie ist zentrale Ansprechperson für alle SBVen und unterstützt bei übergreifenden oder unklaren Fragestellungen.
Beteiligungsrecht der GVP im öffentlichen Dienst
Die GVP nimmt ihr Beteiligungsrecht gemäß § 179 SGB IX in den folgenden Bereichen wahr:
Personalangelegenheiten:
Bei Personalentscheidungen, die Beschäftigte mit Schwerbehinderung betreffen und mehrere Dienststellen oder Arbeitgeber des öffentlichen Rechts in der FHH betreffen, wird die GVP beteiligt. Hierzu zählen insbesondere Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen oder Änderungen der Arbeitsbedingungen.
Koordination bei Zuständigkeitsüberschneidungen:
Wenn es zu Überschneidungen oder Unklarheiten bei der Zuständigkeit zwischen den verschiedenen SBVen kommt, stellt die GVP sicher, dass die Interessen der Beschäftigten mit Schwerbehinderung gewahrt und alle relevanten Beteiligten eingebunden werden.
Einleitung von Inklusionsprozessen:
Die GVP stößt Inklusionsprozesse an, um Arbeitsplätze für Beschäftigte mit Schwerbehinderung barrierefrei und inklusiv zu gestalten und zu erhalten. Außerdem unterstützt die GVP in einzelnen Dienststellen den Abschluss von Inklusionsvereinbarungen.
Rolle der GVP beim Teilhabe-Erlass
Der Teilhabe-Erlass ist eine Verwaltungsvorschrift, die die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst der FHH regelt. Die GVP hat eine wichtige Rolle bei der Mitgestaltung, Umsetzung und Durchsetzung dieses Erlasses und stellt sicher, dass alle betroffenen Dienststellen die notwendigen Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe Beschäftigter mit Schwerbehinderung ergreifen.
Weitere Aufgaben
Überprüfung der Arbeitsbedingungen:
Die GVP hilft dabei, dass die Arbeitsplätze in den Dienststellen barrierefrei gestaltet werden und die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, damit Beschäftigte mit Schwerbehinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können.
Beratung und Unterstützung:
Die GVP bietet Beratung für Beschäftigte mit Schwerbehinderung und hilft dabei, individuelle Lösungen für deren Arbeitsbedingungen zu finden.
Beratende Teilnahme an Verhandlungen:
Sie unterstützt bei übergeordneten Vereinbarungen, die alle Dienststellen betreffen, z. B. 93er-Verhandlungen und nimmt beratend an Gremien und Terminen mit dem Personalamt teil.
Gremienbeteiligung der GVP:
- Lenkungsgruppen zu IT-Verfahren: Hier vertritt die GVP die Belange der Beschäftigten mit Schwerbehinderung bei der Einführung und Weiterentwicklung von IT-Lösungen und digitalen Arbeitsprozessen.
- Personalräte-Konferenz: In diesem Gremium erfolgt der regelmäßige Austausch mit den Personalvertretungen zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Personalbereich.
- Arbeitsschutzausschuss: Im Arbeitsschutzausschuss setzt sich die GVP für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen ein und achtet besonders auf die Belange von Menschen mit Behinderung.
- Arbeitsgruppen auf Bundesländerebene: Darüber hinaus ist die GVP in unterschiedlichen Arbeitsgruppen der Bundesländer aktiv, in denen der Schwerpunkt auf Barrierefreiheit und Inklusion liegt und ein überregionaler Austausch zu diesen Themen stattfindet.
Zusätzlich arbeitet die GVP in weiteren projektbezogenen Arbeitsgruppen und Netzwerken mit, um die Inklusion und Barrierefreiheit in der Freien und Hansestadt Hamburg kontinuierlich zu verbessern.
Für Fragen oder Anregungen zu meiner Gremienarbeit stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktdaten:
Murat Doğdu
Ferdinandstraße 24
20095 Hamburg
+49 40 42801-3515 +49 40 42790-3079
E-Mail senden murat.dogdu@eimsbuettel.hamburg.de
Funktionspostfach der GVP: gesamtschwerbehindertenvertretung@gvp-fhh.hamburg.de.