Studium Soziale Arbeit zum 15. August 2027
(55 Studienplätze jährlich, Studiendauer 7 Semester, m/w/d)
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Das müssen Sie mitbringen!
Für den Studiengang Soziale Arbeit benötigen Sie die Hochschulzugangsberechtigung. Dies ist zum Beispiel das Abitur oder die Fachhochschulreife. In den Fächern Deutsch, Mathematik, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde, Politik o. ä.) und Englisch erreichen Sie mindestens befriedigende Leistungen.
Unser Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die sich sozial engagieren – zum Beispiel durch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), das sie bereits abgeschlossen haben oder aktuell absolvieren. Auch Bewerberinnen und Bewerber mit ersten beruflichen Erfahrungen oder Vorkenntnissen im sozialen Bereich, etwa durch eine Ausbildung oder ein Studium, sind herzlich willkommen.
Ebenfalls erforderlich ist nach Maßgabe des Masernschutzgesetzes, dass Sie über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern verfügen, es sei denn, Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden (medizinische Kontraindikation). Ein entsprechender Nachweis ist rechtzeitig vor dem Beginn des Studiums zu erbringen. Näheres zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.
Es bestehen keine Staatsangehörigkeitsbeschränkungen; bei Drittstaatsangehörigen ist lediglich der Nachweis der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich.
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist das Bestehen eines Eignungstests (s. auch unser Kapitel „Wie geht es nach der Bewerbung weiter?“) auf Grundlage des berufsbezogenen Anforderungsprofils.
In der Sozialen Arbeit kommt es auf eine Reihe grundlegender berufsbezogener Fertigkeiten und Fähigkeiten an, die wir in einem Online-Test prüfen:
- Sprachkompetenz: Sie müssen sicher mit der deutschen Sprache umgehen können (Rechtschreibung, Wortschatz sowie Sprachbeherrschung), denn in der Sozialen Arbeit werden Sie häufig Gespräche mit Klienten führen, dabei nach rechtlichen Vorschriften arbeiten und Berichte fertigen. Dies verlangt ein gutes Textverständnis sowie ein korrektes, präzises Ausdrucksvermögen.
- Schlussfolgerndes Denken: Sie müssen in der Lage sein, vorgegebene Informationen korrekt zu erfassen und zu verarbeiten, denn ein Schwerpunkt der täglichen Arbeit besteht in der Bearbeitung persönlicher, sachlicher und rechtlicher Fragestellungen.
- Rechenfähigkeit: Hier kommt es darauf an, zügig, verlässlich und präzise rechnen zu können, denn in der Sozialen Arbeit benötigen Sie ebenfalls ein gutes Verständnis für kaufmännische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen (z. B. Budgetüberwachung und Ressourcenplanung für notwendige Hilfeleistungen).
- Konzentrationsfähigkeit: Sie müssen schnell und genau arbeiten können, denn im Bereich der Sozialen Arbeit erledigen Sie auch zahlreiche Routineaufgaben, bei zumeist hoher Arbeitsbelastung und häufig parallel laufenden personenbezogenen Fällen, die sich häufig in einem sozial schwierigen Umfeld bewegen.
- Berufsbezogenes Verhalten: In einem zusätzlichen Abschnitt bitten wir darum, Fragen zum berufsbezogenen Verhalten zu beantworten. Dabei schätzen Sie Ihr typisches Verhalten in einer Arbeitssituation selbst ein. Im Falle eines persönlichen Vorstellungsgesprächs werden die Ergebnisse aus diesem Abschnitt als zusätzliche Aussage herangezogen.
Eine Testeinladung erfolgt, wenn Sie die im Kapitel „Voraussetzungen“ dieser Ausschreibung genannten Anforderungen erfüllen.
Das sollten Sie mitbringen!
Von Vorteil sind auch interkulturelle Kompetenzen sowie soziales und gesellschaftliches Engagement. Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenslagen, eine hohe Belastbarkeit sowie ein offenes, kommunikatives Wesen und Teamgeist sind besonders wichtig. Sie bringen darüber hinaus ein Interesse für öffentliche Aufgaben und gesellschaftspolitische Fragestellungen mit und besitzen die Fähigkeit zu flexiblem, reflexivem Denken und selbstständigem Handeln. Ihre gut ausgeprägte Arbeitssystematik und ihr Urteilsvermögen ermöglichen es Ihnen, sich zügig in neue Sachverhalte einzuarbeiten. Sie übernehmen gern Verantwortung und wollen zum Gemeinwohl beitragen.
Wie und wo läuft das duale Studium ab?
Das Studium ist als duales, bzw. praxisintegrierendes Studium konzipiert und findet somit an zwei Lernorten statt - in der Praxisstelle und der Hochschule.
Der fachtheoretische Teil des Studiengangs findet an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie in Hamburg statt. Die Zugangsvoraussetzung ist unabhängig von jeglicher Religionszugehörigkeit. Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich jedoch bereit, die evangelische Orientierung der Hochschule anzuerkennen und zu respektieren.
Während des 3,5-jährigen dualen Studiums werden Sie im Rahmen der berufspraktischen Studienzeiten von erfahrenen Fachkräften in einer festen Praxisstelle innerhalb der hamburgischen Fachbehörden, Bezirksämter oder eines Landebetriebes ausgebildet. Insbesondere engagieren sich in der Praxisausbildung:
- die Bezirksämter (speziell das Fachamt Jugend- und Familienhilfe, hier vor allem der Allgemeine Soziale Dienst)
- die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (insbesondere die Stadtteilschulen sowie die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren) sowie
- der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (städtischer Jugendhilfeträger mit verschiedenen stationären Einrichtungen)
Darüber hinaus stehen häufig weitere Praxisfelder zur Verfügung, wie die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Familienförderung, der Bereich Justiz (z. B. Justizvollzugsanstalten) sowie der Bereich Gesundheit. In diesen Bereichen werden jedoch jährlich nicht immer und nur einzelne Praxisstellen angeboten.
Auf der Seite vom Praxisbüro Soziale Arbeit finden Sie eine Übersicht beispielhafter Praxisstellen des dualen Studiengangs Soziale Arbeit mit Kurzvorstellung.
Nach Erhalt der Einstellungszusage und vor Beginn des dualen Studiums erhalten Sie eine Einladung zur Praxismesse. Dort können Sie die verfügbaren Praxisstellen kennenlernen und uns Ihre Wunschbereiche mitteilen. Bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Wünsche vollständig berücksichtigt werden können – ein Anspruch auf ein bestimmtes Praxisfeld besteht nicht. Wir sind überzeugt, dass Sie im Sinne des generalistisch ausgelegten Studienganges in jedem Bereich wertvolle Erfahrungen sammeln und vielfältige Kompetenzen erwerben werden.
Welchen Abschluss haben Sie nach dem Studium?
Mit dem erfolgreichen Abschluss erwerben Sie den akademischen Grad Bachelor of Arts (B. A.) und die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge sowie Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter.
Was sind die Studieninhalte?
Ausgehend von der Fachwissenschaft Soziale Arbeit beschäftigen Sie sich mit unterschiedlichen Theorien, Konzepten und Methoden sowie mit den Strukturen und Prozessen der öffentlichen und freien Träger. Sie setzen sich mit ethischen, rechtlichen und ökonomischen Fragestellungen auseinander und entdecken ihre Zusammenhänge.
Weitere Informationen zu den Studieninhalten und zur Zulassung finden Sie auf der Website der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie.
Fallen Kosten für das Studium an?
Im Gegenteil! Die Konzeption als dualer Studiengang bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie schon während des Studiums in einem Beschäftigungsverhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg stehen. Dies bedeutet, dass wir die Studiengebühren tragen und Ihnen ein monatliches Entgelt zahlen. Dieses beträgt zurzeit 1.610 Euro brutto monatlich. Sie hätten lediglich die Semestergebühren an die Hochschule zu zahlen (ca. 200 Euro pro Semester).
Wie sind die Übernahmechancen?
Sehr gut, bereits heute sorgen rund 2.700 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Dienste unserer Stadt u.a. für das Wohl von Hamburgs Kindern, Jugendlichen und Familien. Und es sollen noch mehr werden. Deshalb brauchen wir Sie als Verstärkung und zwar dauerhaft.
Das heißt: Nach erfolgreichem Studienabschluss warten unbefristete Stellen auf Sie! Deshalb sollten Sie bei einem Entschluss für das Studium von Anfang an dazu bereit sein, nach erfolgreichem Abschluss entsprechend der erworbenen Qualifikation mindestens drei Jahre im Bereich der Sozialen Arbeit im öffentlichen Dienst tätig zu werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass anderenfalls ein Teil der während des Studiums gezahlten Brutto-Entgelte zurückzuzahlen wäre.
Wie wird Ihr späterer Arbeitsplatz aussehen?
Die Einsatzbereiche für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind vielfältig, die Aufgaben abwechslungsreich und interessant. Für nahezu die Hälfte der Studienabsolventinnen und -absolventen steht allein ein Arbeitsplatz in den Bezirken, vorrangig im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zur Verfügung. Hier ist die Verwaltung ganz nah dran an den Menschen, lebenswelt- und sozialraumorientiert.
Sie arbeiten zum Beispiel in einem der 45 Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD). Dort schützen sie Kinder und Jugendliche und unterstützen deren Eltern bei der Erziehung. Sie erfassen die konkreten Lebenssachverhalte und ordnen sie rechtlich richtig ein. Sie beraten und vermitteln Hilfen, damit Menschen in schwierigen Lebenslagen ihre Probleme aus eigener Kraft bewältigen können. Dabei prüfen und bewilligen Sie Anträge auf Hilfen zur Erziehung und verantworten, dass diese wertvolle Ressource adäquat verteilt wird und diejenigen erreicht, für die das Gesetz eine Unterstützung vorsieht. Ist das Kindeswohl akut gefährdet, ergreifen sie sofortige Schutzmaßnahmen.
Oder Sie betreuen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, arbeiten mit der Jugendgerichtshilfe oder auch den Betreuungsgerichten (früher Vormundschaftsgerichten) zusammen. In den Hamburger Schulen beraten Sie zu Unterrichts- und Erziehungsfragen, Integration von behinderten Schülerinnen und Schülern und vielen Fragen mehr!
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Einladung zu einem Eignungstest:
Bewerberinnen und Bewerber, die den genannten Anforderungen entsprechen, erhalten Gelegenheit zur Teilnahme an einem Online-Eignungstest. Die erfolgreiche Testteilnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren. Erfolgreich bedeutet, dass eine Ausprägung erreicht wird, die den enthaltenen Leistungsmerkmalen mindestens in wesentlichem Umfang entspricht.
Einladung zu einer persönlichen Vorstellung:
Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich am Eignungstest teilgenommen haben, erhalten nach Maßgabe der Bewertung ihrer Bewerbung sowie des im Test erzielten Eignungsgrades ggf. die Gelegenheit sich persönlich im ZAF vorzustellen.
Im Anschluss an die persönliche Vorstellung erhalten Sie bei einer Einstellungsabsicht nach Beteiligung unseres Nachwuchspersonalrates Ihre schriftliche Einstellungszusage mit weiterführenden Informationen.
Der Weg zu Deiner Praxisstelle:
Am 11. Juni 2027 findet eine Praxismesse in den Räumen des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums statt. Hier lernen Sie die ausbildenden Praxisstellen kennen. Im Anschluss wählen Sie die für Sie ansprechendsten Praxisstellen aus. Wir sind bestrebt, allen Wünschen bestmöglich gerecht zu werden
Aktuelle Hinweise
Als moderner Arbeitgeber setzt die Freie und Hansestadt Hamburg bewusst auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und strebt zukünftig einen ausgeglichenen Anteil der Geschlechter in der Hamburger Verwaltung an. Unsere Ausbildungen sind für Frauen und Männer gleich gut geeignet. Deshalb wollen wir Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich im gleichen Umfang ansprechen und zu einer Bewerbung ermutigen. Aktuell ist im Bereich der Sozialen Arbeit das Geschlecht der Männer unterrepräsentiert (§ 3 Abs. 1 und 3 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes). Wir fordern daher Männer ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Auch für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen gilt bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Einstellungsvorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern.
Der Senat setzt darüber hinaus gezielt auf mehr kulturelle Vielfalt in der hamburgischen Verwaltung! In unserer Stadt leben mehr als 650.000 Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern. Mehr als ein Drittel aller Hamburger Schülerinnen und Schüler haben einen Migrationshintergrund. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern widerspiegelt. Kompetenzen wie z. B. die Mehrsprachigkeit oder Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen sind oftmals wertvoll und hilfreich im Kundengespräch. Wir heißen deshalb auch Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund herzlich willkommen, sich bei uns zu bewerben.
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt ab dem 01.08.2026 für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).
Kontakt
Lara-Marie Holtz (Ausbildungsleitung)
Landesbetrieb ZAF
Zentrum für Aus- und Fortbildung - ZAF 1
Normannenweg 26
20537 Hamburg
Fragen zur Bewerbung:
Tel.: 040 42831-2316
Tel.: 040 42831-1458
Fragen zum Studium:
Tel.: 040 42831-2684