Ausbildung in Teilzeit
Sie interessieren sich für eine Ausbildung in Teilzeit? Diese Möglichkeit besteht für alle angehenden Auszubildenden, sofern der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist. Eine Ausbildung in Teilzeit kann sowohl für die Auszubildenden als auch für die Ausbildungsbetriebe Vorteile mit sich bringen.
Eine Ausbildung in Teilzeit darf jeder absolvieren. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 7 a Berufsbildungsgesetz. Ein besonderer Grund für eine Ausbildung in Teilzeit muss nicht vorliegen. Die einzige Voraussetzung für die Teilzeitausbildung ist, dass Ihr Ausbildungsbetrieb einverstanden ist und dies vertraglich vereinbart wird. Ein Anspruch auf eine Ausbildung in Teilzeit besteht allerdings nicht.
Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Modell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden.
Die Berufsausbildung in Teilzeit kann auch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderungen festgelegt werden.
Folgendes ist bei der Ausbildung in Teilzeit zu beachten:
- die Ausbildung kann komplett oder teilweise in Teilzeit durchgeführt werden
- die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf 50% nicht übersteigen
- die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend der Verkürzung, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Das bedeutet: Bei einer dreijährigen Ausbildung darf die Teilzeitvariante maximal 4,5 Jahre in Anspruch nehmen
- die Höhe der Ausbildungsvergütung verkürzt sich prozentual entsprechend der Verkürzung der Ausbildungszeit
- die Ausbildungsdauer kann auch bei einer Teilzeitausbildung verkürzt oder über die Höchstdauer der Ausbildung verlängert werden, um beispielsweise einen Prüfungstermin zu erreichen.
Vorteile für die ausbildenden Unternehmen
- Besonders hohe Motivation der Auszubildenden
- Organisationserfahrung der Auszubildenden durch das Familienmanagement
- Stärkere Betriebsbindung
- Positive Außenwirkung durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung (familienfreundlicher Betrieb)
- Mögliche Bezuschussung der Ausbildung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
Wir beraten Sie gerne persönlich zu dem Thema Teilzeitausbildung.