Jeder Ausbildungsberuf oder Fortbildungslehrgang hat einen oder mehrere eigene Prüfungsausschüsse. Diese werden von der zuständigen Stelle berufen und müssen aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Die Prüfungsausschüsse müssen immer paritätisch besetzt sein. Das bedeutet, dass es in jedem Ausschuss eine Arbeitgebervertretung, eine Arbeitnehmervertretung und eine Lehrervertretung gibt. Die Prüfer/innen wirken ehrenamtlich mit und sind für das jeweilige Prüfungsgebiet sachkundig.
Zu den Aufgaben der Prüfungsausschüsse gehört vor allem die Durchführung der Prüfungen. Sie beschließen die Aufgaben, legen einen Bewertungsmaßstab fest und entscheiden anschließend über das Bestehen oder nicht Bestehen der Prüfungsteilnehmer/innen.
Die Arbeit der Prüfungsausschüsse ist für das Prüfungsgeschäft unabdingbar, deshalb freuen wir uns neue Prüfer/innen gewinnen zu können. Wenn Sie in einem unserer betreuten Ausbildungsberufe erfahren sind, Interesse haben Ihr Berufsbild in der Ausbildung zu unterstützen und selbst als Prüfer/in mitwirken möchten, kontaktieren Sie uns gerne!