Sie möchten eine elektronische Zeitwirtschaft in Ihrer Dienststelle einführen? Dann haben wir die Lösung für Sie! Das ausgereifte und in der FHH bereits weit verbreitete Zeitwirtschaftssystem des ZPD (eZeit) wird seit 2005 erfolgreich eingesetzt. Der Einsatz und Betrieb von eZeit ist durch eine § 93er (ehem. § 94) Vereinbarung nach dem Hamburger Personalvertretungsgesetz zur Gleitzeit geregelt und vereinfacht ihnen die Einführung.
Neben der elektronischen Zeiterfassung realisieren wir auch folgende funktionale Bestandteile im IT-Verfahren eZeit:
- Zutrittskontrolle
- Prozesse (beispielsweise elektronischer Urlaubsantrag)
- Personaleinsatz- und Schichtplanung
Dabei parametrisieren wir die Software in Hinblick auf die jeweiligen Einsatzgebiete und Anforderungen unseres Kunden.
Wie funktioniert eZeit?
Mit eZeit wird für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vieles einfacher. Die Zeitbuchungen erfolgen mit einem Transponder-Chip quasi im Vorbeigehen an einem Zeiterfassungsterminal.
Alle weiteren Berechnungen zur Arbeitszeit, der Stand des Zeitguthabens, Pausenzeiten und vieles mehr, übernimmt eZeit automatisch. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben über ein Web-Terminal jederzeit den genauen Überblick über ihre Zeitbuchungen und Zeitguthabenstände. Je nachdem, welche Funktionen Sie für Ihre Dienststelle bestellen, können über das Web-Terminal auch Anträge für
- Urlaub,
- Freizeitausgleich oder
- Arbeitszeitverkürzungstage (AZV)
gestellt werden. Dabei haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer die Übersicht über ihre aktuelle Jahresurlaubsplanung. Gleichzeitig können sie sich einen Überblick über die Jahresurlaubsplanung ihres Arbeitsteams verschaffen.
Unser Vorgehen
Bei der Umsetzung orientieren wir uns an Ihren Bedarfen. In einem Einführungsprojekt planen wir in Abstimmung mit Ihnen die Umsetzung. Wichtig sind dabei klare Definitionen
- zum Funktionsumfang,
- zum Einführungszeitraum,
- zur Projektdurchführung und
- zu späteren Betriebsstrukturen.
Diese erlauben eine standardisierte Umsetzung bei Ihnen und bei uns. Die Leistungen erstrecken sich auf:
- die Beratung zur Einführung,
- Aufnahme und Abstimmung von Anforderungen,
- Einrichten des Systems,
- Bereitstellung standardisierter Auswertungen und
- Betreuung des laufenden Systembetriebs.
Bei den Umsetzungen modellieren wir die zusammen mit Ihnen ermittelten Anforderungen in der Software SP-Expert. Zudem übernehmen wir neu aufgenommenen Mitarbeiterstammdaten in das System. Wir richten die unterschiedlichen Zugriffe für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Hierzu zählen der Zugriff über das Web-Terminal auf SP-Expert sowie die Systemzugänge für die Zeit- und Zutrittsbeauftragten und Vorgesetzten.
§ 93er Vereinbarung
Das Personalamt schloss mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eine § 93er Vereinbarung für eZeit ab. Geregelt wurden darin die Einführung und der Betrieb. Nachdem wir bisher die Zeitwirtschaftssoftware SP-Expert auf Grundlage von dezentralen Dienstvereinbarungen erfolgreich eingeführt haben, sind in allen Dienststellen neue Einführungen jetzt deutlich unkomplizierter.
Die § 93er Vereinbarung gibt den Rahmen für die Nutzung vor. Sie konkretisiert die Datenschutzanforderungen und Verwendungszwecke der Daten. Damit schließt sie unerwünschte Kontrollen und den Missbrauch von Daten aus.
Kontakt
Sollten Sie Interesse an unserem Produkt haben, wenden Sie sich bitte an die Fachliche Leitstelle eZeit unter eZeit@zpd.hamburg.de.