Die Heilfürsorge ist als „Sonstiger Kostenträger" für die Polizei und Feuerwehr der FHH mit einer Ersatzkrankenkasse gleichzusetzen und trägt grundsätzlich alle Kosten, die auch eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
Das Projekt „Übernahme der Heilfürsorge ins ZPD" startete am 01.01.2022 mit den Zielen:
- Verlagerung der Heilfürsorgebearbeitung von der BIS ins ZPD
- Aufbau einer ministeriellen Zuständigkeit im Personalamt und
- Einführung einer verfahrensgestützten Bearbeitung.
Hintergrund des Projekts sind der zwischen den Regierungsparteien zur 22. Legislaturperiode geschlossene Koalitionsvertrag und eine entsprechende, im Juni 2020 geschlossene, Absichtserklärung zwischen der BIS und dem ZPD.
Ein vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2021 durchgeführtes Vorprojekt hat die Weichen für die Umsetzung des Projekts gestellt und eine zertifizierte Projekteinsetzungsverfügung gefertigt. Damit wurde ein Budgetantrag zur Projektfinanzierung bei der Senatskanzlei gestellt, der im Februar 2022 genehmigt wurde.
Die Laufzeit des Projekts beträgt den Planungen entsprechend zwei Jahre. Im Projekt werden das Projektteam im ZPD-Projektcenter mit Expertinnen und Experten der Heilfürsorge sowie der beiden IT-Dienstleister (Softwareanbieter und Dataport als RZ-Betreiber) zusammenarbeiten.
Wenn Sie Fragen zum Projekt haben oder einfach gerne mehr erfahren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Projektteam unter der E-Mail-Adresse: