Zusatzversorgung

Allgemeines zur Zusatzversorgung der FHH

Beschäftigte der FHH haben im Versorgungsfall Anspruch auf ein Ruhegeld, wenn sie mindestens fünf Jahre durchgehend beschäftigt waren. Dieses Ruhegeld ist eine zusätzliche Altersversorgung (Betriebsrente) des Arbeitgebers neben der gesetzlichen Rente.

  • Personalamt
Ausschnitt einer in einen Taschenrechner tippende Person vor Block und Stift
Zusatzversorgung ginasanders / Clipdealer.com

Vom 9.7.2026 – 18.8.2026 entfällt die telefonische Sprechzeit des Teams Festsetzung im Fachbereich Zusatzversorgung. Aufgrund erhöhter Antragseingänge und ferienbedingter Abwesenheiten fokussieren wir uns auf die Antragsbearbeitung. Dringende Anliegen richten Sie bitte an das Postfach zusatzversorgung@zpd.hamburg.de
Ihre Personalsachbearbeiter:innen sind weiterhin für Sie erreichbar. 
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wesentliche gesetzliche Grundlagen dieser Zusatzversorgung sind

  • das Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz (HmbZVG) vom 7. März 1995 sowie
  • das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) vom 19. Dezember 1974.

Beide Gesetze wenden wir in ihrer jeweils geltenden Fassung an. Den aktuellen Text des HmbZVG finden Sie im Rechtsportal (Sammlung "Hamburgisches Landesrecht").

Berechnung der Zusatzversorgung

Der Berechnung liegen folgende Daten der Beschäftigten zugrunde:

  • Beschäftigungszeiten, die im hamburgischen Dienst geleistet wurden; sogenannte ruhegeldfähige Beschäftigungszeiten,
  • die zuletzt bezogenen ruhegeldfähigen Bezüge; wie Tabellenentgelt, Zulagen, sonstige Bezüge,
  • die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise eine fiktiv ermittelte Rente.

Hinterbliebene einer Versorgungsempfängerin oder eines Versorgungsempfängers erhalten eine Hinterbliebenenversorgung nach dem HmbZVG oder BetrAVG.

Der Fachbereich Zusatzversorgung im Zentrum für Personaldienste (ZPD)

Der Fachbereich Zusatzversorgung errechnet und zahlt die Zusatzversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadt Hamburg. Er führt auch die Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen für die Familiengerichte durch.

Beim ZPD erhalten Sie schon vor Eintritt in den Ruhestand Informationen rund um das Thema Versorgung. Ab dem Eintritt in den Ruhestand steht Ihnen der Fachbereich für alle personal- und versorgungsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Beiträge zur Zusatzversorgung

Seit 1999 entrichten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadt Hamburg einen Beitrag zu den Versorgungslasten. Der Anfangsbeitragssatz betrug 1,25 Prozent des steuerpflichtigen Bruttoentgelts. Der Beitragssatz wurde ab dem Jahr 2015 stufenweise angehoben und beträgt, seit dem 1. Januar 2017 1,65 Prozent.

Weiterführende Informationen:

Download

Rundschreiben - Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

PDF herunterladen [PDF, 101,3 KB]

Rundschreiben - Änderung des Betriebsrentengesetzes und die Auswirkungen auf die Zusatzversorgung der FHH zum 1. Januar 2018

PDF herunterladen [PDF, 41,8 KB]

Rundschreiben - Änderung des Betriebsrentengesetzes und die Auswirkungen auf die Zusatzversorgung der FHH zum 1. Januar 2018; hier: Informationspflichten des Arbeitgebers (Versorgungsberatung)

PDF herunterladen [PDF, 128,7 KB]

Zum Weiterlesen

Self-Services MeinePersonaldaten - Papierversand abbestellen

Wechseln Sie zur digitalen Verdienstabrechnung! Entscheiden Sie selbst, Ihre Dokumente aus der Abrechnung zukünftig ausschließlich digital zu empfangen. Mit Ihrem Wechsel sparen Sie Papier, Druck und Versand ein und unterstützen aktiv den Umweltschutz. Ihre Vorteile: Nachhaltig: Reduzieren...

Beihilfe per App - Beleg erfassen
Dataport

Ihre Beihilfe. Ihre App. So reichen Sie Ihre Belege digital ein

Allgemeine Informationen Die App dBeihilfePlus ermöglicht die elektronische Einreichung von Anträgen für Allgemeine Leistungen sowie für Pflegeleistungen. Damit Ihr Antrag schnell und korrekt bearbeitet werden kann, reichen Sie Pflegeanträge bitte getrennt vom Kurzantrag ein. Verwenden Sie...

Logo dBeihilfePlus-App
Dataport

Neue Beihilfe-App "dBeihilfePlus"!

Unsere neue App „dBeihilfePlus“ für die digitale Beihilfe-Einreichung steht seit dem 01.11.2025 für Sie bereit! Alle Infos zur Umstellung finden Sie hier.