Die Höhe der voraussichtlichen Beamtenversorgung können Sie mit dem Versorgungsrechner des ZPD errechnen. Dieser steht Ihnen im Internet zur Verfügung. Mit Hilfe des Versorgungsrechners können Sie sich ohne bestimmte persönliche Voraussetzungen Versorgungsauskünfte erstellen.
Die Vorteile des Versorgungsrechners im Überblick:
- Sie können sich beliebig viele Auskünfte zu jeder möglichen Lebenssituation erstellen.
- Sie können ihn ohne Altersbeschränkung nutzen.
- Sie müssen keine Wartezeiten zur Erstellung der Auskunft in Kauf nehmen.
- Sie können den Rechner jederzeit und von jedem Ort aus nutzen (Voraussetzung ist ein Internetzugang).
- Ihre Daten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren automatisch gespeichert, sodass Sie weitere Berechnungen damit durchführen können.
Für die Nutzung des Versorgungsrechners benötigen Sie:
- eine Aufstellung über Ihre Beschäftigungszeiten und
- Ihre aktuelle Bezügemitteilung.
Informationen zur Nutzung des Versorgungsrechners und den Rechner selber finden Sie auf der Seite des Online-Versorgungsrechners.
Ihre Ansprechpartner
Allgemeine Daten, die Ihnen für die Berechnung Ihres Ruhegehaltes bekannt sein müssen, kann Ihnen Ihre Personalabteilung geben. Dazu gehören Fragen zum Beginn und Grund des Ruhestandes sowie Fragen zu Ihren persönlichen Dienst- bzw. Beschäftigungszeiten und Dienstbezügen.
Für Fragen zur Nutzung des Versorgungsrechners nutzen Sie bitte das Funktionspostfach versorgungsrechner-beamtenversorgung@zpd.hamburg.de.
Die Versorgungsauskunft im ZPD nimmt keine Überprüfung Ihrer erfolgreich abgeschlossenen Berechnungen mit dem Versorgungsrechner vor.
Versorgungsauskunft durch das ZPD
Grundsätzlich steht Ihnen der Versorgungsrechner für Ihre individuellen Auskünfte zur Verfügung. Im ZPD wird Ihr voraussichtliches Ruhegehalt bis ein Jahr vor dem Ruhestandsbeginn einmalig berechnet, wenn Sie
- bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben (einzige Ausnahme von dieser Altersgrenze: Ihnen droht aufgrund einer festgestellten Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand) und Sie
- noch keine Auskunft zu Ihrem voraussichtlichen Ruhegehalt nach den seit dem 01.02.2010 geltenden rechtlichen Bestimmungen erhalten haben.
Erfüllen Sie als Beamtin oder Beamter diese Voraussetzungen? Wenn ja, dann können Sie über Ihre Personaldienststelle einen Antrag auf Versorgungsauskunft stellen. Dafür füllen Sie bitte den Antrag aus und senden ihn an Ihre Personalstelle. Von dort wird Ihr Antrag gegebenenfalls vervollständigt und an uns weitergeleitet.
Ihr Antrag muss unbedingt
- den angestrebten oder vermuteten Tag des Ruhestandsbeginns (beispielsweise Ruhestand zum 01.10.2025) sowie
- Vorgaben zum weiteren geplanten Beschäftigungsumfang (beispielsweise „weiter mit 75 % bis zum Ruhestand“ oder „Teilzeit 80 % ab 01.08.2023 bis 31.07.2024, danach 55 % bis zum Ruhestand“)
enthalten. Ohne diese Vorgaben ist keine Berechnung möglich.
Im ZPD wird Ihnen für eine Fallkonstellation eine Versorgungsauskunft erstellt. Diese wird Ihnen anschließend über Ihre Personaldienststelle zugesandt. Weitere Berechnungen können Sie anhand unserer Auskunft mit dem Versorgungsrechner selbst vornehmen.
Die durch das ZPD erteilte Versorgungsauskunft steht immer unter dem Vorbehalt, dass sich die beamten- und versorgungsrechtlichen Bestimmungen nicht ändern. Sie ist damit nicht verbindlich. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Auskünften nicht hergeleitet werden.
Informationen zur Immobilienfinanzierung für die Vorlage bei Ihrem Kreditinstitut
Sie möchten eine Immobilie finanzieren und Ihr Kreditinstitut benötigt einen Nachweis über Ihren späteren Anspruch auf Versorgungsbezüge. Hierfür haben wir Ihnen ein Informationsblatt erstellt.