Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und ZPD Hamburg
Ihre Beihilfe im ZPD Hamburg kann Rechnungen für stationäre Krankenhausleistungen an das jeweilige Krankenhaus zahlen. Voraussetzungen hierfür sind:
- Sie müssen einen entsprechenden Antrag auf Direktabrechnung stellen,
- das Krankenhaus muss bereit sein, direkt mit dem ZPD Hamburg abzurechnen und
- Sie müssen grundsätzlich Anspruch auf beihilfefähige Leistungen haben.
Das ZPD Hamburg überweist die Beihilfe dann direkt an das Krankenhaus. Sie als Beihilfeberechtigte oder Beihilfeberechtigter erhalten zur Information den Beihilfebescheid.
Wer kann die Direktabrechnung in Anspruch nehmen?
Eine direkte Abrechnung der beihilfefähigen stationären Krankenhausleistungen ist für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Direktabrechnung nur möglich ist wenn:
- Ihre persönlichen Verhältnisse und der Versicherungsschutz unverändert sind,
- keine anderweitigen Ansprüche bestehen und
- es keine unfallbedingten Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienst-, Arbeits-, Kindergarten-, Studium-, oder Schulunfällen sind.
Beachten Sie bitte die Abfrage und die weiteren Erklärungen im Antragsformular. Das Formular finden Sie am Ende der Seite als Download.
Welche Leistungen kann das ZPD Hamburg direkt abrechnen?
Eine Direktabrechnung kann für beihilfefähige stationäre Krankenhausleistungen in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgen, siehe § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Direktabrechnungen mit Privatkliniken und mit Krankenhäusern im Ausland sind nicht möglich.
Es gibt Rechnungsanteile, die nicht erstattungsfähig sind. Dazu zählen zum Beispiel Telefonkosten, Mehrkosten für ein Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus et cetera. In diesen Fällen wird sich das Krankenhaus direkt an Sie wenden. Dies gilt auch für gesondert vereinbarte Wahlleistungen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Für das Direktabrechnungsverfahren gibt es einen speziellen Antragsvordruck. Hiermit ermächtigen Sie das Krankenhaus, direkt mit dem ZPD Hamburg abzurechnen. Das ZPD Hamburg bearbeitet und prüft die Rechnung und überweist anschließend die Beihilfe direkt an das Krankenhaus.
Hier sehen Sie die Verfahrensschritte der Direktabrechnung mit einem Krankenhaus im Überblick:
- Das Antragsformular für die Direktabrechnung erhalten Sie vom Krankenhaus oder als Download am Ende der Seite.
- Sie füllen den Antrag aus und unterschreiben diesen. Hierfür ist auch Ihre Personalnummer erforderlich. Bitte tragen Sie diese im Feld „Beihilfe-Identifikationsnummer" auf dem Antragsformular ein.
- Sie geben den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Krankenhaus ab.
- Das Krankenhaus ergänzt Ihren Antrag und schickt diesen mit der Rechnung an das ZPD Hamburg.
- Das ZPD Hamburg bearbeitet den Antrag und zahlt die Beihilfe direkt an das Krankenhaus aus.
- Sie erhalten den Beihilfebescheid wie bisher zur Ihrer Information.
Was ist noch zu beachten?
Sie müssen das Direktabrechnungsverfahren nur beantragen, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt schon eintritt beziehungsweise eingetreten ist und Sie eine Rechnung erwarten.
Dass Sie „vorsorglich" einen Antrag für einen späteren Krankenhausaufenthalt stellen ist nicht möglich. Stationäre Krankenhausleistungen sind nicht vorgenehmigungspflichtig. Das Krankenhaus bekommt keine vorherige Bestätigung der Kostenübernahme.
Am Leistungsumfang der Beihilfe nach der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) und an der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem ZPD Hamburg ändert sich durch das Direktabrechnungsverfahren nichts. Auch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Krankenhaus bleibt hiervon unberührt. Es ändert sich lediglich der Auszahlungsweg.
Damit das ZPD Hamburg den Antrag korrekt und zügig bearbeiten kann, müssen sowohl Sie als auch das Krankenhaus den Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben. Das Krankenhaus muss dem Antrag zudem die Rechnung beifügen.
Sollte es für den stationären Krankenhausaufenthalt mehrere Rechnungen geben, muss das Krankenhaus diese gesammelt mit einem Antrag an das ZPD Hamburg schicken. Sollte das Krankenhaus die Rechnungen einzeln schicken, müssen Sie für jede Rechnung einen eigenen Antrag auf Direktabrechnung stellen. Nur dann kann das ZPD Hamburg die Rechnungen dem Direktabrechnungsverfahren zuordnen.
Wo finde ich die Vordrucke zur Direktabrechnung?
Den Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung mit einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108 SGB V) erhalten Sie im Krankenhaus, als Download am Ende der Seite oder persönlich bei Ihrer Beihilfe.