Ihre Versorgungsauskunft
Digital first!
In Zeiten der Digitalisierung nutzen Sie bitte den Zusatzversorgungsrechner für Ihre gewünschten Auskünfte. Dieser bildet das Standardverfahren zur Ermittlung der möglichen Höhe des Ruhegeldes und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Auskunftspflicht des Arbeitgebers. Benötigen Sie Informationen über Ihre Zusatzversorgungsansprüche, die über das Angebot des Zusatzversorgungsrechners hinausgehen, dann ist für Sie als Beschäftigte oder als Beschäftigter der Freien und Hansestadt Hamburg der Fachbereich Zusatzversorgung im Zentrum für Personaldienste zur weiteren Klärung zuständig.
Eine unmittelbare Auskunft über das ZPD erhalten Sie nur in begründeten Ausnahmefällen. Begründete Ausnahmefälle können vorliegen, wenn:
- Sie zu den sogenannten Asklepios Rückkehrenden zählen,
- eine bevorstehende Rente wegen einer Erwerbsminderung zeitnah in Anspruch nehmen müssen oder
- bei Ihnen Beschäftigungszeiten vorliegen, bei denen ein Ablauf von Krankengeldzuschüssen besteht.
Ablauf
Sollte eine der oben genannten Ausnahmen auf Sie zutreffen, stellen Sie Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Personalabteilung. Ihrem Antrag legen Sie bitte eine aktuelle Bezügemitteilung sowie eine aktuelle Rentenauskunft bei. Bitte geben Sie das Datum des voraussichtlichen Ausscheidens an. Die Personalabteilung nimmt dann ergänzende Angaben vor und leitet den Antrag an den Fachbereich Zusatzversorgung im ZPD weiter.
Auskunftserteilung
Der Fachbereich Zusatzversorgung teilt Ihnen nach abschließender Bearbeitung die Höhe des zu erwartenden Ruhegeldes (brutto) schriftlich mit.