Ab 01. Februar 2025: Keine Anträge per E-Mail
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten und zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen können Beihilfeanträge ab dem 01. Februar 2025 nicht mehr per E-Mail eingereicht werden. Bitte nutzen Sie stattdessen folgende sichere Einreichungsmöglichkeiten:
- Über unsere App: Mit der App „Meine Arztrechnung“ reichen Sie Ihre Anträge schnell und sicher ein.
- Per Post: Senden Sie Ihre Anträge bitte an: Zentrum für Personaldienste (ZPD), Beihilfe, Normannenweg 36, 20537 Hamburg
- Persönlich: Unser Kundenzentrum ist zur Annahme von Post für Sie geöffnet:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 18:45 Uhr
Freitag: 8:00 – 17:45 Uhr
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei dieser Umstellung, die zu einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Anträge beiträgt.
Falls Sie noch Fragen haben, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten zu Ihrer Beihilfe.
Neuerungen in der Beihilfeverordnung ab 01. Januar 2025
Mit der Aktualisierung der Hamburgischen Beihilfeverordnung zum 01. Januar 2025 wurden einige Änderungen umgesetzt:
- Wegfall von Vorgenehmigungspflichten.
- Wegfall des Mindestbetrags für einzureichende Belege.
- Einführung der Beihilfefähigkeit für digitale Gesundheitsanwendungen („Gesundheits-Apps auf Rezept“).
- neue Pauschalbeträge für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen).
- Anpassungen und Aktualisierungen, z.B. bei Pflege- und Präventionsleistungen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier im Rundschreiben des Personalamtes.
Tipps für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anträge
Bitte achten Sie auf den richtigen Antrag.
- Für Pflegeleistungen nutzen Sie den Antrag für Pflegeleistungen.
- Andere Leistungen reichen Sie bitte hiervon getrennt mit dem Beihilfeantrag für allgemeine Leistungen ein.
Bitte reichen Sie Ihre Belege richtig ein.
- nur ein Beleg pro Seite.
- keine Heft- oder Büroklammern oder „Eselsohren“.
Bitte prüfen Sie die Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Ist das Antragsformular vollständig ausgefüllt?
- Sind alle erforderlichen Nachweise (z. B. Änderungen der Krankenversicherung) beigelegt?
Bitte reichen Sie regelmäßig ein, meiden Sie Spitzenzeiten.
- Reichen Sie Belege möglichst unterjährig und in kleineren Mengen ein, statt sie zu sammeln.
- Wenn möglich, meiden Sie Spitzenzeiten wie Ferienbeginn oder Jahreswechsel.
Statt individueller Beihilfeanträge interessieren Sie sich für Pauschale Beihilfe? Informieren Sie sich hier: Pauschale Beihilfe
Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, finden Sie hier die Kontaktdaten zu Ihrer Beihilfe.