Zusatzversorgungsrechner

Zusatzversorgungsrechner - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Zusatzversorgungsrechner.

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Gewährleistet der Zusatzversorgungsrechner den Schutz meiner persönlichen Daten?

Den Zusatzversorgungsrechner betreibt Dataport für das Zentrum für Personaldienste. Die eingegebenen Daten werden nur für die aktuelle Berechnung verwendet und nicht gespeichert. Dritte können die Daten nicht einsehen. Es besteht keine Schnittstelle zu anderen Anwendungen, die Ihre personenbezogenen Daten enthalten.

Welche Zeiten kann ich im Zusatzversorgungsrechner als ruhegeldfähige Beschäftigungszeit angeben?

Grundsätzlich sind nur Beschäftigungszeiten bei der FHH ruhegeldfähig. Weitere Informationen können Sie dem Leitfaden entnehmen.

Welche Frist gilt, damit sich eine höhere Entgeltgruppe auf die Höhe des Ruhegelds auswirkt?

Sie müssen die höhere Entgeltgruppe gem. § 7 Abs. 8 HmbZVG seit mindestens drei Jahren vor dem Ausscheiden bezogen haben, damit sie sich auf die Höhe Ihrer Zusatzversorgung auswirkt.

Wie errechnen sich die ruhegeldfähigen Bezüge bei Teilzeitbeschäftigten?

Der Zusatzversorgungsrechner berechnet die ruhegeldfähigen Bezüge zunächst auf Grundlage einer Vollbeschäftigung. Daher müssen als ruhegeldfähige Bezüge die Beträge für Vollbeschäftigte eingegeben werden. Bei Vorliegen von Teilzeitbeschäftigungen errechnet der Zusatzversorgungsrechner anhand der Angaben zum Beschäftigungsumfang eine Teilzeitkürzung der ruhegeldfähigen Bezüge.

Abkürzungsverzeichnis

AbkürzungBedeutung

HmbZVG

Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz

Download

Leitfaden zur Selbstberechnung des Ruhegelds für Beschäftigte der FHH

PDF herunterladen [PDF, 4,3 MB]

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