Hinweis zum FHH-Bike für Tarifbeschäftigte: Seit dem 15. April 2024 können auch die Tarifbeschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg auf Basis des TdL-Tarifabschlusses am Dienstfahrradleasing „FHH-Bike“ teilnehmen.
So funktioniert FHH-Bike
Das Personalamt, Zentrum für Personaldienste (ZPD), vertritt den Arbeitgeber, least das von Ihnen ausgesuchte Wunschfahrrad über den Dienstleister JobRad und überlässt es Ihnen für 36 Monate per Überlassungsvertrag. Grundsätzlich sind alle Modelle und Marken möglich. Sie nutzen Ihr FHH-Bike dienstlich und privat, dabei profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen.
Vertragspartner und Dienstleister ist die Firma JobRad. Diese organisiert über das meinJobRad-Portal unkompliziert Dienstradleasing und -überlassung zwischen dem Arbeitgeber, dem Fahrradfachhandel und Ihnen. Das ZPD ist die zentral zuständige Stelle für die Besoldungsumwandlung und vertritt die FHH gegenüber dem Vertragspartner JobRad.
Was Sie wissen müssen
- Teilnahmeberechtigung: Teilnehmen können Sie, wenn Sie Beamtin bzw. Beamter oder Richterin bzw. Richter in einem noch mindestens drei Jahre währenden aktiven, dauerhaften und nicht unterbrochenen Dienstverhältnis zur FHH mit Anspruch auf laufende Dienstbezüge sind. Ab sofort haben auch Tarifbeschäftigte die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung für das Fahrrad-Leasing. Das Jobrad-Portal für die Antragsstellung ist ab 15.04.2024 freigeschaltet. Voraussetzung für das FHH-Bike ist die Beendigung der Probezeit (nach 6 Monaten) und eine laufende Beschäftigung von noch mindestens 36 Monaten.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind: Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sowie Beamtinnen und Beamte auf Zeit. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Tarifbeschäftigte, deren Bezüge zum Zeitpunkt des Antrags auf Teilnahme an FHH-Bike von einer Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung betroffen sind oder die Schuldnerinnen oder Schuldner in einem laufenden Insolvenzverfahren sind. Dies gilt so lange, wie die jeweiligen Gläubiger von der FHH, vertreten durch das ZPD, aus den Bezügen für die Person pfändbare Beträge verlangen können, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sie dieses Recht wahrnehmen. Ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt ist, wem zum Zeitpunkt des Antrags auf Teilnahme an FHH-Bike bekannt ist, dass dem ZPD eine Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung seiner Bezüge zugehen wird, oder wer konkret damit zu rechnen hat, vor Ende des Leasingzeitraums Schuldner in einem Insolvenzverfahren zu werden.
- Hinweis zur Sozialversicherung: Da sich die Leistungen der Sozialversicherungsträger auch aus der Höhe der Beiträge errechnen, werden sich die Leistungen ggf. marginal verringern.
- Individuelle Ersparnis: Berechnen Sie Ihre Ersparnis einfach und flexibel mithilfe des Vorteilsrechners im meinJobRad-Portal.
- Service: Das Angebot umfasst neben Ihrem Wunschfahrrad und optionalem leasingfähigem Zubehör auch ein obligatorisches Inspektionsangebot, sowie die JobRad-Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie. Alternativ können Sie das Inspektionsangebot auch durch das FullService-Angebot ersetzen.
Ihr Weg zum FHH-Bike
- Informieren Sie sich im Personalportal der FHH. Sollten Sie keinen Zugriff auf das Personalportal haben, erhalten Sie die Informationen ggf. über das Intranet Ihrer Dienststelle oder per E-Mail.
- Von dort aus haben Sie Zugriff auf das FHH-Bike-spezifische meinJobRad-Portal: Sie registrieren sich einmalig und können dann Schritt für Schritt Ihr FHH-Bike beantragen.
- Lassen Sie sich von einem der über 300 mit JobRad kooperierenden Fahrradhändlern in der Stadt und Metropolregion Hamburg beraten. Deutschlandweit stehen Ihnen sogar mehr als 6.000 JobRad-Fachhandelspartner zur Verfügung, darunter 60 Online-Händler. Welche genau, das erfahren Sie über die Händlersuche im meinJobRad-Portal.
Weitere Informationen können Sie den nachfolgenden Downloads und Links entnehmen:
- Flyer FHH-Bike
- JobRad auf YouTube
- Informationen zur Versteuerung von Diensträdern
- Link zum Personalportal der FHH (nur für Mitarbeitende der FHH)