Die Versichertenkarte ist ein wichtiges Dokument für Heilfürsorgeberechtigte in Hamburg. Sie dient zur Vorlage bei ambulanten Behandlungen in Deutschland und ist nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Versichertenkarte im Ausland nicht gültig ist – dort besteht kein Krankenversicherungsschutz über die Heilfürsorge. Für Reisen ins Ausland empfehlen wir dringend, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um Ihre medizinische Versorgung sicherzustellen.
Was ist die Versichertenkarte?
Die Versichertenkarte ist ein Ausweis, der Heilfürsorgeberechtigten in Hamburg ausgestellt wird. Sie enthält folgende Angaben:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
- Versichertennummer
- Gültigkeitsdauer
Wo bekomme ich die Versichertenkarte?
Die Versichertenkarte wird von Ihrer Heilfürsorge bei einer externen Firma bestellt und automatisch an Sie versandt.
Wann benötige ich die Versichertenkarte?
Die Versichertenkarte ist bei ambulanten Behandlungen vorzulegen. Sie dient als Nachweis für den Anspruch auf Heilfürsorge.
Im Falle eines Dienstunfalles ist die Karte nicht vorzulegen.
Wo kann ich die Versichertenkarte vorlegen?
Die Versichertenkarte kann bei Ärzten in Deutschland vorgelegt werden. Sie ist nur in Kombination mit Ihrem Dienstausweis gültig.
Wie ändere ich meine Anschrift auf der Versichertenkarte?
Wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie die Anschrift auf Ihrer Versichertenkarte manuell ändern lassen. Dies erfolgt nicht automatisch. Sie können dies entweder persönlich vor Ort bei der Heilfürsorge im ZPD erledigen oder uns die Versichertenkarte mit Ihrer neuen Anschrift zusenden.
Was ist zu tun bei
- Verlust oder Beschädigung der Versichertenkarte?
- Namensänderung?
Sie erhalten eine neue Versichertenkarte. Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und die Versichertennummer. Bitte teilen Sie uns diese Informationen per E-Mail an heilfuersorge@zpd.hamburg.de mit.
Was ist zu tun, wenn ich aus der Heilfürsorge ausscheide oder in die Beihilfe wechsle?
Nach dem Ende Ihres Anspruchs auf Heilfürsorge ist die Versichertenkarte umgehend persönlich bei Ihrer Heilfürsorge abzugeben.
Bitte beachten Sie die oben genannten Hinweise und zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an Ihre Heilfürsorge zu wenden. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, und wir stehen Ihnen gerne zur Seite.