Heilfürsorge

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Die Heilfürsorge ist ein sogenannter sonstiger Kostenträger für bestimmte Berufsgruppen, in etwa vergleichbar mit einer Ersatzkrankenkasse. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

1. Definition der Heilfürsorge:

Die Heilfürsorge bietet eine Krankenversorgung, die mit einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist.

2. Rechtsgrundlagen:

Die Heilfürsorge wird in Hamburg auf Grundlage des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) und der Hamburgischen Heilfürsorgeverordnung (HmbHFVO) geregelt.

3. Anspruchsberechtigte Personen:

In der Regel haben folgende Berufsgruppen Anspruch auf Heilfürsorge:

  • Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen
  • Feuerwehrbeamte und Feuerwehrbeamtinnen

Diese Berufsgruppen erhalten ihre Gesundheitsversorgung über die Heilfürsorge, anstatt über eine reguläre Krankenversicherung. Das bedeutet, sie müssen keine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsgesellschaft abschließen. 

4. Leistungen und Einschränkungen:

Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt. Hierfür erhalten Heilfürsorgeberechtigte eine Versichertenkarte.

Heilfürsorgeberechtigte haben die freie Arztwahl unter den Kassenärzten, sie können also die Ärztin oder den Arzt ihrer Wahl konsultieren. Voraussetzung ist, dass die Ärztin beziehungsweise der Arzt bei den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen ist.

Es besteht kein Anspruch auf privatärztliche Behandlungen oder Wahlleistungen. Das bedeutet, dass bestimmte Behandlungen oder Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden, nicht durch die Heilfürsorge finanziert werden.

Heilfürsorgeberechtigte sind zuzahlungsbefreit, was bedeutet, dass sie keine zusätzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte leisten müssen.

Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung. Bitte schließen Sie für Familienangehörige eine gesonderte Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Versicherung ab.

Im Ausland besteht kein Versicherungsschutz sondern nur ein eingeschränkter Erstattungsanspruch. Bitte schließen Sie hierfür eine Auslandskrankenversicherung ab.

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