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Beamtenversorgung

Vordrucke, Merkblätter und Erläuterungen

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Hinweise zur Versorgung von Beamtinnen und Beamten auf einen Blick

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Hinweise für Ruhestandsbeamte

Mit dem Merkblatt für verbeamtete Personen im Ruhestand geben wir Ihnen einen Überblick über versorgungsrechtliche Regelungen. Das Merkblatt richtet sich vor allem an Beamtinnen und Beamte, die aktuell in den Ruhestand getreten sind. Dem Merkblatt entnehmen Sie bitte auch wichtige Hinweise über Ihre Ansprüche, Rechte und Pflichten.

Anzeigeverpflichtung für Ruhestandsbeamte

Der Fachbereich Beamtenversorgung benötigt von den Versorgungsberechtigten alle Sachverhalte, die Einfluss auf die Höhe oder die Zahlung der Versorgung haben können. Versorgungsempfängerinnen oder Versorgungsempfänger haben nach § 73 des Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetzes eine Anzeigepflicht.

Wir haben die wichtigsten Sachverhalte in einem Merkblatt über Anzeigeverpflichtungen für Sie zusammengefasst. Haben Sie noch Zweifel, ob Sie einen Sachverhalt mitteilen müssen? Dann wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner des Fachbereichs Beamtenversorgung.

Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

Diese gesetzliche Regelung soll eine vorübergehende Gesamtversorgungslücke schließen. Diese kann bei Beamtinnen und Beamten entstehen, die wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten. Dies ist zum Beispiel bei Polizei- oder Feuerwehrbeamtinnen und -beamten der Fall. Gleiches gilt bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Die Betroffenen müssen hierfür ergänzende Rentenanwartschaften erworben haben.

Die Betroffenen können die Rentenanwartschaft in diesen Fällen grundsätzlich erst mit Erreichen der rentenrechtlichen Regelaltersgrenze realisieren. Daher schließt die Regelung diese Lücke bis dahin zumindest annähernd durch eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes.

Die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gewähren wir Ihnen nur auf Antrag. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes. Dort finden Sie insbesondere Angaben zu den Voraussetzungen. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder gestellt haben, dann müssen Sie eine Erklärung über bestimmte Einkünfte abgeben.

Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

Beziehen Sie als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen? Dann erhalten Sie daneben Ihre Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen einer bestimmten Höchstgrenze. Weitere Informationen zu Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen und zur Höchstgrenze entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt zu diesem Thema.

Sie haben zudem die Pflicht, dem Fachbereich Beamtenversorgung alle Erwerbstätigkeiten unverzüglich anzuzeigen. Verwenden Sie hierzu bitte die anliegende Erklärung.

Erklärung zur Krankenversicherungspflicht

Der Fachbereich Beamtenversorgung hat als Zahlstelle die Pflicht, bei der erstmaligen Bewilligung von Versorgungsbezügen die zuständige Krankenkasse des Versorgungsempfängers zu ermitteln. Dieser muss der Fachbereich Beginn, Höhe, Veränderungen und Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich mitteilen. Gleiches gilt bei Mitteilung über die Beendigung der Mitgliedschaft eines Versorgungsempfängers.

Sie haben der Zahlstelle unter anderem Ihre Krankenkasse anzugeben und einen Kassenwechsel sowie die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung anzuzeigen. Nutzen Sie für Ihre Mitteilung bitte die Erklärung zur Krankenversicherungspflicht.

Hinterbliebenenversorgung

Das hamburgische Versorgungsrecht sieht auch Versorgungsansprüche für Hinterbliebene der Beamten vor und umfasst unter anderem

  • Bezüge für den Sterbemonat,
  • Sterbegeld,
  • Witwen- und Witwergeld,
  • Witwen- und Witwerabfindung,
  • Waisengeld,
  • Unterhaltsbeiträge.

Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Merkblatt für Hinterbliebene entnehmen.

Download

Gesetzliche Grundlagen der Beamtenversorgung

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Merkblatt über Anzeigeverpflichtungen

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Merkblatt für verbeamtete Personen im Ruhestand

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Merkblatt für Hinterbliebene

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Erklärung zur Krankenversicherungspflicht

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Erklärung zu Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen - § 64 HmbBeamtVG

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P 10.815 - Merkblatt zur Anrechnung von Einkünften

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P 10.817 - Merkblatt zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

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Erklärung zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes - § 17 HmbBeamtVG

PDF herunterladen [PDF, 57,3 KB]

Hinweise zum ElsterLohn-Verfahren

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