Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Zentrum für Personaldienste Personalservice
Kinderbezogene Bezüge

Kontakt zum Team kinderbezogene Bezüge

Fragen zum Thema kinderbezogenen Bezüge beantworten wir Ihnen auf den Seiten des Personalportals „Kinderbezogene Bezüge“.

© o0matze0o / Clipdealer.com

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne über verschiedene Kontaktwege zur Verfügung. Bitte sehen Sie hierbei von einer gleichzeitigen Anfrage über die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten ab. Damit vermeiden Sie Doppelarbeit und wir können uns schneller um Ihr Anliegen kümmern.

Das Team der kinderbezogenen Bezüge versendet für Schriftstücke, die per Post eingehen, grundsätzlich keine Eingangsbestätigungen. Wir nutzen die Arbeitszeit für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen ab, ob Ihr Poststück angekommen ist.

Sie erreichen uns:

Schriftlich

  • per E-Mail: kinderbezogene-bezuege@zpd.hamburg.de
  • per Telefax: (040) 4279 31846
  • per Post: ZPD Hamburg, Kinderbezogene Bezüge, Postfach 26 19 62, 20509 Hamburg
  • per Dienstpostaustausch: ZPD 414
  • per Briefeinwurf: Sie können Ihre Anträge und sonstigen Schriftstücke zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Briefkasten des Zentrums für Personaldienste einwerfen. Dieser befindet sich im Eingangsbereich Normannenweg 36.

Telefonisch

Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:

  • Montag 09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund des hohen Aufkommens von Anrufen in den telefonischen Sprechzeiten zu Wartezeiten und auch zu besetzten Leitungen kommen kann. Dies gilt besonders für die Stoßzeiten zu Beginn und zum Ende der Sprechzeiten.

Unsere Rufnummern finden Sie in dem Dokument "Telefonischer Kontakt zum Team kinderbezogene Bezüge" am Ende dieses Artikels.

Download

Telefonischer Kontakt zum Team kinderbezogene Bezüge

PDF herunterladen [PDF, 66,3 KB]

Zum Weiterlesen

Colourbox

Ab 01. Februar 2025: Keine Anträge per E-Mail

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten und zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen können Beihilfeanträge ab dem 01. Februar 2025 nicht mehr per E-Mail eingereicht werden, sondern nur noch über unsere App "Meine Arztrechnung", per Post oder persönlich im ZPD-Kundenzentrum.

© mike kemp / pixabay.com
Zusatzversorgung

Hinterbliebene von - ehemaligen - Beschäftigten - Zusatzversorgung

Welche Versorgungsleistungen erhalten meine Angehörigen nach meinem Tod?

© bloomua / Clipdealer.com
Zusatzversorgung

FAQ zur Zusatzversorgung

Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Zusatzversorgung der FHH.