Wurde in einem Scheidungsverfahren zu Lasten Ihres Anrechts bei der Freien und Hansestadt Hamburg ein Versorgungsausgleich zu Gunsten Ihrer geschiedenen Ehepartnerin beziehungsweise Ihres geschiedenen Ehepartners begründet, ist Ihr Ruhegehalt nach § 68 HmbBeamtVG zu kürzen.
Eingaben:
Im Gerichtsbeschluss finden Sie den Betrag, der zu Ihren Lasten begründet wurde, und das Datum, auf das sich dieser Betrag bezieht. Tragen Sie diese Daten unter Schritt 3 im Abschnitt Kürzung aus einem Versorgungsausgleich in die Felder „Begründeter Betrag“ und „bezogen auf den“ ein. Geben Sie außerdem die Währung des begründeten Betrags ein.
Beispiel für einen Gerichtsbeschluss und die entsprechenden Eingaben:
„Zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei dem ZPD Hamburg wird im Wege der externen Teilung zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von monatlich 280,00 €, bezogen auf den 31.01.2006, auf deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung begründet.“

Berechnung:
Der begründete Betrag nimmt an allen Besoldungserhöhungen teil, die nach dem Ende der Ehezeit („bezogen auf den“) erfolgen.
Der Versorgungsrechner führt eine vereinfachte Berechnung durch: Wird der begründete Betrag in DM angegeben, rechnet der Versorgungsrechner den begründeten Betrag zunächst in Euro um. Anschließend erhöht der Versorgungsrechner den Betrag nacheinander um alle Besoldungserhöhungen, die nach dem Ende der Ehezeit erfolgt sind. Ihre Versorgungsbezüge werden um den Betrag gekürzt, der sich am Ende dieser Berechnung ergibt.
Diese Berechnung dient nur der groben Orientierung. Die endgültige Berechnung wird bei Eintritt in den Ruhestand vorgenommen.