Der Zusatzversorgungsrechner im Internet ist ein kundenorientiertes Angebot für Sie als Tarifbeschäftigte/r der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Er steht grundsätzlich allen Tarifbeschäftigten der FHH zur Verfügung und bildet das Standardverfahren, um eine Auskunft über die mögliche Höhe Ihrer späteren Versorgung zu erhalten.
Mit Nutzung des Zusatzversorgungsrechners besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre zukünftige Zusatzversorgung in Form einer Versorgungsauskunft unverbindlich auszurechnen. Die Berechnung erfolgt nach Ihren Angaben. So haben Sie die Möglichkeit, unterschiedliche Konstellationen für Ihren geplanten Ruhestand zu berechnen (z. B. mögliche Teilzeit- oder Sabbatjahrmodelle). Ihre Berechnungen können aufgrund der Online-Verfügbarkeit jederzeit mit veränderten Daten durchgeführt werden.
Der Zusatzversorgungsrechner entspricht den gesetzlichen Vorgaben an den Arbeitgeber zur Auskunftspflicht. Die Berechnung entspricht einer Versorgungsauskunft nach §4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).
Notwendige Unterlagen
Für die Berechnung mit dem Zusatzversorgungsrechner benötigen Sie
- die Dauer und den Umfang Ihrer Beschäftigungszeiten,
- die Höhe Ihrer Bezüge zum 31.07.2003, wenn Ihre letzte Einstellung vor dem 01.04.1995 erfolgte,
- Ihre aktuelle Bezügeabrechnung sowie
- Ihre aktuelle Rentenauskunft.
Sollten Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalabteilung Diese unterstützt Sie bei fehlenden Informationen und steht Ihnen für weitere Fragen rund um den Zusatzversorgungsrechner zur Verfügung.
An die Deutsche Rentenversicherung wenden Sie sich, wenn Ihnen keine aktuelle Rentenauskunft vorliegt.
Zudem finden Sie nähere Informationen zum Zusatzversorgungsrechner im Internet auf den Webseiten und dem Leitfaden zum Zusatzversorgungsrechner auf hamburg.de.