Das Thema Pflege gewinnt zunehmend an Bedeutung. Zugleich sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen durch die Zunahme und die Individualisierung von Pflegeleistungen unübersichtlicher geworden. Wir möchten dieser Entwicklung Rechnung tragen. Deshalb bieten wir Ihnen hier einen Überblick zu den wichtigsten Fragen und erläutern, welche Unterlagen und Angaben wir von Ihnen benötigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass sich nicht jeder Fall detailliert darstellen lässt. Weitere Informationen finden Sie auch in den Merkblättern unter Anträge, Merkblätter und Rechtsgrundlagen. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfragen direkt an uns, durch frühzeitiges Nachfragen können wir so oftmals Missverständnisse vermeiden.
#content=Pflege - Was bei der Beihilfe zu beachten ist
Pflege – Was muss ich bei der Beihilfe beachten?
Im Fall dauernder Pflegebedürftigkeit besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung. Eine anteilige Beihilfe kann die Beihilfestelle erst gewähren, wenn Sie deren Leistungszusage (Einstufungsbescheid) vorlegen. Weisen Sie jede Änderung in der Höhe der Leistung der Beihilfefestsetzungsstelle unverzüglich nach.
Vollmacht: Wir empfehlen Ihnen, unabhängig von der Pflegesituation, eine Person Ihres Vertrauens für die Beihilfeangelegenheiten zu bevollmächtigen. Ein Formular hierfür finden Sie unter Anträge, Merkblätter und Rechtsgrundlagen.
#content= Pflegeberatung
Pflegeberatung
Pflege- und hilfebedürftige Personen haben Anspruch auf individuelle und umfassende Beratung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin.
Pflegestützpunkte beraten Sie, sowie Ihre Angehörigen und unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Thema Pflege.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter: Pflegestützpunkte Hamburg.
#content= Beihilfe zur häuslichen Pflege
Beihilfe zur häuslichen Pflege
Die häusliche Pflege im Sinne der Pflegeversicherung umfasst die pflegerische Behandlung im häuslichen Umfeld. Dazu zählen folgende Leistungen:
#content=Pflegegeld
Pflegegeld (Hinweis: ohne Pflegedienst)
Pflegegeld im Rahmen der häuslichen Pflege zahlt die Pflegekasse an den Pflegebedürftigen aus, damit dieser eine selbst beschaffte Pflegekraft vergüten kann. Die Pflege erfolgt in diesen Fällen nicht durch einen Pflegedienst.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Pflegeeinstufungsbescheid (einmalig oder bei Änderungen).
- Bei erstmaliger Beantragung Punkt 7a beachten – automatische Pflegegeldzahlung für sechs Monate. Die Erstattung erfolgt, sofern keine Änderungen vorliegen, sechs Monate lang jeweils zum Monatsanfang. Danach ist ein erneuter Antrag notwendig.
#content=Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistung heißt, dass professionelle Pflegekräfte die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Sie gehören im Rahmen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Pflegeeinstufungsbescheid (einmalig oder bei Änderungen).
- Monatliche Rechnung des Pflegedienstes (bei Teilmonaten aufgrund von Abwesenheit benötigen wir zur Rechnung des Pflegedienstes den Zahlungsnachweis der Pflegeversicherung).
#content=Kombinationsleistungen
Kombinationsleistung (Hinweis: Mit Pflegedienst)
Die Kombinationsleistung verknüpft Pflegesachleistung mit Pflegegeld. Die Pflege eines Patienten nimmt zu Teilen ein zugelassener Pflegedienst und ein Angehöriger wahr.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Pflegeeinstufungsbescheid (einmalig oder bei Änderungen).
- Monatliche Rechnung des Pflegedienstes (bei Teilmonaten aufgrund von Abwesenheit benötigen wir zur Rechnung des Pflegedienstes den Zahlungsnachweis der Pflegeversicherung).
#content=Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Wenn die Pflegeperson einmal im Urlaub, krank oder anderweitig verhindert ist, kann eine Pflegevertretung erfolgen. Diese nennt sich auch Ersatzpflege (Verhinderungspflege). In der Kurzzeitpflege nimmt ein Pflege- oder Seniorenheim einen pflegebedürftigen Menschen für einen begrenzten Zeitraum vollstationär auf.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Rechnungen über die Aufwendungen für eine Ersatzpflege.
- Leistungsnachweis der Pflegeversicherung.
#content=Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel und technische Hilfen gehören im Rahmen der Pflegeversicherung ebenfalls zur häuslichen Pflege.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Rechnungen über Anschaffungs- oder Leihkosten.
- Erstattungsnachweis der Kranken- oder Pflegeversicherung, aus dem die Höhe der Erstattung sowie der Versicherungszweig (Kranken- oder Pflegeversicherung) hervorgehen.
Bitte reichen Sie die Rechnung zuerst bei der Versicherung zur Kostenerstattung ein, gegebenenfalls unter Vorlage dieser Mitteilung (§ 11 und § 22 HmbBeihVO i.V.m. § 80 Abs. 7 HmbBG, § 33 SGB V und § 40 SGB XI).
#content=Tages- und Nachtpflege
Tages- und Nachtpflege
Ist die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt, kann die Beihilfestelle bei Unterbringung in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege die Aufwendungen im Rahmen der gültigen Pflegesätze monatlich als beihilfefähig berücksichtigen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine kurzfristige Verschlimmerung vorliegt oder die Pflegeperson zu Hause entlastet werden soll.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Sämtliche den gesamten Monat betreffende Rechnungen für dauernde Pflege zusammen mit dem dazugehörigen Erstattungsnachweis der Pflegeversicherung. Eine Leistungszusage ist nicht ausreichend zur Beihilfefestsetzung.
#content=Verbesserung des Wohnumfeldes
Verbesserung des Wohnumfeldes
Hierunter fallen Maßnahmen, die der Verbesserung oder Anpassung des häuslichen Umfeldes eines Pflegebedürftigen entsprechen. Sie sind dazu gedacht, die selbständige Lebensführung zu erleichtern oder die Pflege zu ermöglichen.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Rechnungen über Anschaffungs- oder Leihkosten.
- Erstattungsnachweis der Kranken- oder Pflegeversicherung, aus dem die Höhe der Erstattung sowie der Versicherungszweig (Kranken- oder Pflegeversicherung) hervorgehen.
Bitte reichen Sie die Rechnung zuerst bei der Versicherung zur Kostenerstattung ein, gegebenenfalls unter Vorlage dieser Mitteilung (§ 11 und § 22 HmbBeihVO i.V.m. § 80 Abs. 7 HmbBG, § 33 SGB V und § 40 SGB XI).
#content= Beihilfe zur vollstationären Pflege
Beihilfe zur vollstationären Pflege
Die vollstationäre Pflege wird immer dann notwendig, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht und Sie zum Beispiel einen Platz in einem Pflegeheim belegen müssen. Sie umfasst das Heimentgelt für die vollstationäre Pflegeleistung, für medizinisch Behandlungspflege und soziale Betreuung.
#content=Dauernde vollstationäre Pflege
Dauernde vollstationäre Pflege
Dauernde Pflegebedürftigkeit ist dann anzunehmen, wenn Personen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Dies gilt seit 1. Januar 2013 auch für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (zum Beispiel bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen).
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Pflegeeinstufungsbescheid.
- Monatliche Heimkostenrechnung.
- Zahlungsnachweis der Pflegeversicherung für die erste Heimrechnung.
- Rentenänderungsmitteilung in Form der Alters- und gegebenenfalls Witwenrente.
#content=Palliativversorgung / Hospiz
Palliativversorgung / Hospiz
Hospize sind Einrichtungen, in denen Pflegekräfte unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase palliativmedizinisch pflegerisch und seelisch betreuen. Palliativmedizinisch heißt leidensmindernd. Das Hospiz muss einen Versorgungsvertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen haben.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Rechnung mit dem dazugehörigen Leistungsnachweis. Sollten Leistungen der Hospizversorgung ganz oder teilweise versagt worden sein, bitten wir um Vorlage des begründeten Ablehnungsbescheides (§ 19 HmbBeihVO i.V.m. § 39a SGB V oder § 37b SGB V).
#content=Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Ersatzpflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Wenn die Pflegeperson einmal im Urlaub, krank oder anderweitig verhindert ist, kann eine Pflegevertretung erfolgen. Diese nennt sich auch Ersatzpflege (Verhinderungspflege). In der Kurzzeitpflege nimmt ein Pflege- oder Seniorenheim einen pflegebedürftigen Menschen für einen begrenzten Zeitraum vollstationär auf.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag Pflege und Hospiz in Kopie ein:
- Rechnungen über die Aufwendungen für eine Ersatzpflege.
- Leistungsnachweis der Pflegeversicherung.