Unfallservice

Sie haben einen Unfall erlitten?

25. Januar 2023

Was ist zu tun, wenn Sie einen Unfall erlitten haben?

  • Personalamt
Eine Hand schreibt mit einem Kugelschreiber auf einem Blatt Papier
© chinnapong / fotolia.com

Für Arbeits-, Dienst- und Privatunfälle sind die Verfahren unterschiedlich. Für alle Unfallarten gilt jedoch: sichern Sie Beweise! Sammeln Sie alles, was mit dem Unfall in Zusammenhang steht und diesen oder Ihre Verletzungen dokumentiert. Das können Fotos, Notizen, Arztberichte oder Adressdaten von Unfallgegnern, Verantwortlichen oder Zeuginnen beziehungsweise Zeugen sein.

Wenn Sie als Beamtin, Beamter, Richterin oder Richter einen Dienstunfall erlitten haben:

Für die Erstattung der notwendigen Arztkosten ist ausschließlich die Beschäftigungsbehörde und für Unfallereignisse ab dem 1. Januar 2016 gegebenenfalls das Zentrum für Personaldienste - Unfallservice - zuständig (nicht: Beihilfestelle, Krankenversicherung oder Unfallversicherungsträger). Ihre Personalabteilung wird Ihnen dazu Auskunft erteilen.

An wen müssen Sie den Unfall melden?
Sie melden den Unfall – unabhängig von einer Dienstunfähigkeit - zunächst Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten. Darüber hinaus informieren Sie Ihre Personalabteilung.
Die Personalabteilung übersendet Ihnen ein erklärendes Anschreiben nebst Dienstunfallmeldung. Diese senden Sie ausgefüllt zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung, aus der die Diagnose ersichtlich ist, an Ihre Personalabteilung beziehungsweise an den Unfallservice im ZPD zurück. Sie können diesen auch persönlich im ZPD bei der Kundeninformation, im Normannenweg 36, von Montag bis Donnerstag, zwischen 8 und 18:45 Uhr und freitags von 8 bis 17:45 Uhr abgeben.

Haben Sie Fragen zum Anerkennungs- oder Abrechnungsverfahren? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Im ZPD erreichen Sie die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter unter den Telefonnummern 428 05-4111 oder 428 05-2513 oder unter dem Funktionspostfach unfallservice@zpd.hamburg.de.

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einen Arbeitsunfalls erlitten haben:

Rechnen Sie nach dem Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit, so müssen Sie unverzüglich einen Durchgangsarzt aufsuchen. Das sind Ärzte mit einer besonderen Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Krankenhäuser beispielsweise verfügen regelmäßig über Ärzte mit dieser Zulassung. Wenn Sie sich unsicher sind, wer Sie behandeln darf, wenden Sie sich am besten an das nächstgelegene Krankenhaus.
Um etwaige Nachteile zu vermeiden, sollten Sie bei der Aufnahme Ihrer Daten bekanntgeben, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten. Der behandelnde Arzt berücksichtigt dies und rechnet dann direkt mit dem für die Abwicklung zuständigen Unfallversicherungsträger (zum Beispiel der Unfallkasse Nord) ab.

An wen müssen Sie den Unfall melden?
Sie melden den Unfall zunächst Ihrer Dienststelle, das heißt Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten. Darüber hinaus informieren Sie Ihre Personalabteilung. Die Personalabteilung übersendet Ihnen bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen ein erklärendes Anschreiben mit dem Vordruck "Unfallanzeige" oder gibt Ihnen den Hinweis auf den Link zum Beispiel zum Vordruck „Unfallanzeige“ der Unfallkasse Nord. Den Vordruck senden Sie ausgefüllt zurück an Ihre Personalabteilung. Dadurch geben Sie Ihrer Beschäftigungsbehörde auch die Möglichkeit, bei fremdverschuldeten Unfällen ihre Schadenersatzansprüche zu wahren. Anschließend wird Ihre Meldung von der Personalabteilung an den Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an diesen. 

Wenn Sie einen Privatunfall erlitten haben:

Haben Sie einen Privatunfall erlitten und sind aufgrund dessen arbeitsunfähig erkrankt? Dann ist für die Geltendmachung eines möglichen Schadensersatzanspruches Ihre Beschäftigungsbehörde oder der Unfallservice im ZPD zuständig. Ihre Personalabteilung wird Ihnen dazu Auskunft erteilen.

An wen müssen Sie den Unfall melden?
Sie melden den Unfall zunächst Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten. Darüber hinaus informieren Sie Ihre Personalabteilung. Wenn Sie mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind, übersendet Ihnen Ihre Personalabteilung oder der Unfallservice im ZPD ein erklärendes Anschreiben mit dem Vordruck "Fragebogen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen". Den Fragebogen senden Sie ausgefüllt zurück. Alles Weitere veranlasst Ihre Personalabteilung beziehungsweise der Unfallservice im ZPD.

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