Was ist ein Unfall?
Bei einem Unfall kann es sich um einen Arbeits- oder Dienstunfall, aber auch um ein Schadensereignis in der Freizeit, einen sogenannten Privatunfall handeln.
Ein Arbeits- oder Dienstunfall
Ein Arbeits- oder Dienstunfall ist ein
- während einer auf ein Arbeits-, Dienst oder Ausbildungsverhältnis bezogenen Tätigkeit eintretendes,
- auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis,
- welches einen Körperschaden verursacht.
Beispiele für Arbeits- oder Dienstunfälle:
- Verkehrsunfälle oder Stürze auf dem Dienstweg,
- Stolpern und Stürzen auf der Treppe des Dienstgebäudes,
- Ausrutschen in feuchten Diensträumen
Als Beamtin, Beamter, Richterin oder Richter haben Sie bei erlittenen Dienstunfällen Anspruch auf Unfallfürsorge nach dem Hamburgischen Beamtenversorgungsgesetz.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie für solche Unfälle über Ihre Dienststelle (Arbeitgeber) versichert. Sie benötigt von Ihnen umgehend Informationen, um die Ansprüche für diesen Versicherungsschutz geltend machen zu können.
Privatunfall
Über einen Privatunfall sollten Sie Ihren Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgeber informieren, wenn Sie aufgrund des Unfalls arbeitsunfähig sind und eventuell ein Dritter den Unfall verursacht hat.
Beispiele für Privatunfälle:
- Verkehrsunfälle
- Verletzungen durch Tiere
- Häusliche Unfälle
- Ärztliche Behandlungsfehler
- Sportunfälle
- Glatteisunfälle
- Körperverletzungen