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Datenschutz - Verarbeitung personenbezogener Daten im ZPD

Im Rahmen Ihres Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses bei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verarbeitet das ZPD Ihre personenbezogenen Daten.

Jojje / Colourbox

Das ZPD benötigt Ihre personenbezogenen Daten zum Beispiel für die Abrechnung Ihrer Besoldung oder Vergütung. Das ZPD verarbeitet Ihre Daten auf rechtlicher Grundlage.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Union (EU) einheitliche Regelungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgegeben. Das Hamburgische Beamtengesetz (HmbBG) ergänzt die Vorschriften der DSGVO für die Beschäftigtenverhältnisse der FHH. Diese Vorschriften finden nach dem Hamburgischen Richtergesetz (HmbRiG) für Richterinnen und Richter sowie über einen Verweis im Hamburgischen Datenschutzgesetz (HmbDSG) für Tarifbeschäftigte Anwendung.

Mit den folgenden Mitteilungen erhalten Sie Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung über die im Rahmen Ihres Beschäftigtenverhältnisses mögliche Datenverarbeitung. Sie enthalten zum Beispiel folgende Themen:

  • Besoldung,
  • Versorgung,
  • Entgelt,
  • Beihilfe,
  • Heilfürsorge,
  • eZeit und
  • eReise.

Wenn Sie bei einer rechtlich selbständigen Stiftung, Anstalt öffentlichen Rechts oder sonstigen Institution beschäftigt sind, dann ist Ihr Dienstherr beziehungsweise Ihr Arbeitgeber im Sinne der DSGVO für die Datenverarbeitung verantwortlich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Beschäftigungsstelle, sofern Sie Ihre Rechte in Datenschutzfragen geltend machen möchten.

Download

Datenverarbeitung im Bereich Beamtinnen und Beamte

PDF herunterladen [PDF, 166,4 KB]

Datenverarbeitung im Bereich der Tarifbeschäftigten

PDF herunterladen [PDF, 94,0 KB]

Datenverarbeitung in der Beamtenversorgung

PDF herunterladen [PDF, 366,9 KB]

Datenverarbeitung im Bereich der Beihilfe

PDF herunterladen [PDF, 182,3 KB]

Datenverarbeitung im Bereich der Heilfürsorge

PDF herunterladen [PDF, 86,2 KB]

Datenverarbeitung in der elektronischen Zeitwirtschaft (eZeit)

PDF herunterladen [PDF, 214,9 KB]

Zum Weiterlesen

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Wichtige Neuigkeiten aus der Beihilfe

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten und zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen können Beihilfeanträge ab dem 01. Februar 2025 nicht mehr per E-Mail eingereicht werden, sondern nur noch über unsere App "Meine Arztrechnung", per Post oder persönlich im ZPD-Kundenzentrum.

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Ab 01. Februar 2025: Keine Anträge per E-Mail

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten und zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen können Beihilfeanträge ab dem 01. Februar 2025 nicht mehr per E-Mail eingereicht werden, sondern nur noch über unsere App "Meine Arztrechnung", per Post oder persönlich im ZPD-Kundenzentrum.

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