Teilhabeerlass

Teilhabeerlass

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) setzt sich besonders für schwerbehinderte Menschen ein. Der Teilhabeerlass ersetzt den bisherigen Fürsorgeerlass.

  • Personalamt
Fünf Hände halten sich gegenseitig fest vor blauem Himmel.
© Robert Kneschke - fotolia.com

Die Broschüre „Erlass zur Teilhabe und Förderung von schwerbehinderten Beschäftigten und schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern – Teilhabeerlass“ ersetzt den bisherigen „Fürsorgeerlass“.
Das aktuelle Schwerbehindertenrecht ist moderner und damit stärker am Adressaten orientiert. Das hat zu einem positiv veränderten Verständnis der Behindertenpolitik geführt. Die Beseitigung der Hindernisse, die ihrer Chancengleichheit entgegenstehen, ist ein zentraler Punkt.

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Colourbox Dmitrii Shironosov

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